…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung zu einem Sorgerechtsverfahren festgestellt, dass der Kindeswille einzubeziehen ist, soweit dies mit dem Kindeswohl vereinbar ist.
Dem Willen des Kindes kommt mit zunehmendem Alter verstärkte Bedeutung zu. Dies ist Ausdruck des Rechts des Kindes zur Selbstbestimmung. In der Entscheidung ging es um ein 10-jähriges Kind. Das Bundesverfassungsgericht sah es als zwingend an, den Äußerungen eines Kindes in diesem Alter Beachtung zu schenken, auch für die Beurteilung der Frage, welchem Elternteil die alleinige elterliche Sorge zu übertragen ist. Letztlich entscheidend ist aber das Kindeswohl. Dieses muss anhand von objektiven Kriterien ermittelt werden.
Autorin
Dr. Gabriele Sonntag
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Dr. Sonntag Rechtsanwälte
Hans-Vogel-Str. 2
90765 Fürth
Tel.: 0911 971870
Fax-Nr.: 0911 9718710
E-mail: recht@ra-sonntag.de
Internet: www.ra-sonntag.de
Diese Kanzlei ist gelistet in der BSZ® e.V. TopListe Seniorenrecht
Mitgeteilt durch:
Verwaltung und Sitz:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Vorstand Horst Roosen
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
e-mail: info@ad-infinitum.online
Internet: www.ad-infinitum.online + www.anwalts-toplisten.de
ad-infinitum unterstützen
ad-infinitum ist zur Finanzierung der laufenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür Geldbeträge als auch Sachspenden. Eine finanzielle Zuwendung an ad-infinitum ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der ad-infinitum Projekte zum Wohle der Senioren bei.
Für Ihre Zahlung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.