Schadensersatz für VW-Aktionäre nach dem Abgas-Skandal – Sammelklage gegen VW

Als der Volkswagenkonzern am 20.09.2015 Softwaremanipulationen an Dieselmotoren zugab, löst dies nicht nur den größten Skandal der Konzerngeschichte aus, sondern führte auch dazu, dass die Kurse der VW-Aktie um bis zu 40% einbrachen.

Erwartete Strafzahlungen von bis zu € 18 Milliarden in den USA, sowie weltweite Rückrufaktionen könnten die Kurse weiter belasten. Der Skandal zieht mittlerweile immer weitere Kreise, seit bekannt geworden ist, dass neben Fahrzeugen der Volkswagen AG auch auf seiten der VW-Töchter Audi, Skoda und Seat bei Dieselfahrzeugen die Software manipuliert wurde.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei erhielt nach Bekanntwerden des Skandals viele Anfragen von Anlegern bezüglich möglicher Schadensersatzforderungen gegenüber der Volkswagen AG. Besonders die Frage einer Sammelklage gegen VW, im rechtlichen Duktus Kapitalmusterverfahren genannt, stellt sich bei vielen VW-Aktienbesitzern. Viele Aktionäre der Volkswagen AG fragen sich nun, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen in der aktuellen Situation zur Verfügung stehen.

Der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt beantwortet die wichtigsten Fragen bezüglich Schadensersatzforderungen gegenüber VW und den Rechten der Aktionäre:

  1. Welche Ansprüche können Aktionäre gegen die Volkswagen AG haben?

„Nach derzeitigem Kenntnisstand kommen für VW-Aktionäre Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verstößen gegen kapitalmarktrechtliche Mitteilungspflichten, insbesondere nach § 37 b iVm §§ 13, 15 WpHG in Betracht.“.

  1. In welchem Umfang können Anleger von VW Schadensersatz geltend machen?

„Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Anleger wegen Verletzung der Veröffentlichungspflicht iSd § 37 b WpHG den Erwerbsschaden ersetzt verlangen, also Rückzahlung des Erwerbsentgelts Zug um Zug gegen Hingabe der Aktien. Allerdings trägt der Anleger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Aktien wegen einer unterlassenen Mitteilung erworben wurden, in Kenntnis der unterlassenen Mitteilung also nicht gekauft worden wären. Kann der Anleger diesen Nachweis nicht führen, steht ihm als Mindestschaden jedenfalls der Kursdifferenzschaden zu. Das ist der Betrag, um den die Aktien bei rechtzeitiger Veröffentlichung der Meldung billiger hätten erworben werden können. Dieser Nachweis dürfte vorliegend unschwer anhand des tatsächlich erfolgten Kurseinbruchs zu führen sein.“.

  1. Welche Anleger können Schadensersatzansprüche gegenüber VW geltend machen?

„Nach derzeitigem Erkenntnisstand betrifft die betrügerische Software Fahrzeugauslieferungen ab 2009. Die Technologie hierfür muss daher spätestens 2007/2008 im VW-Konzern diskutiert worden sein. Wir meinen daher, dass jedenfalls Anleger, die Aktien der Volkswagen AG ab 2009 erworben und am 20.09.2015 noch in ihrem Depot gehalten haben, anspruchsberechtigt sind. Es bleibt abzuwarten, ob aufgrund der VW-internen Recherchen und/oder der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch Anleger, die Aktien vor 2009 erworben haben, Schadensersatzansprüche geltend machen können. Diesbezüglich werden wir die weitere Berichterstattung aufmerksam verfolgen und für unsere Mandanten auch Akteneinsicht in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten beantragen.“.

  1. Seit wann wusste bei VW das Management von dem Einbau der betrügerischen Software

„Nach Informationen der Süddeutsche Zeitung soll bereits im Jahr 2011 ein Motorentechniker von VW den damaligen Chef der Aggregate-Entwicklung der Marke VW und späteren Markenvorstand Heinz-Jakob Neußer vor möglicherweise illegalen Praktiken mit der Software gewarnt haben. Die Firma Bosch, welche die Software für die Diesel-Fahrzeuge geliefert hat, soll VW bereits im Jahr 2007 darauf hingewiesen haben, dass die Verwendung der Software im normalen Straßenverkehr illegal sei. Als börsennotiertes Unternehmen wäre Volkswagen dazu verpflichtet gewesen, diese kursbeeinflussenden Umstände unverzüglich zu veröffentlichen.“.

  1. Kann ich mich als Anleger einer Sammelklage gegen VW anschließen?

„Das deutsche Prozessrecht kennt keine Form der „Sammelklage“, wie diese in den USA möglich ist. Allerdings können Anlegerinteressen auch nach deutschem Prozessrecht über ein so genanntes Kapitalanlagemusterverfahren gebündelt werden. Dieses Verfahren enthebt den Anleger allerdings nicht davon, seine Ansprüche im Rahmen eines gerichtlichen Klageverfahrens geltend zu machen. Das Kapitalanlagemusterverfahren eröffnet aber die Möglichkeit, über einen „Musterkläger“ die in vielen Einzelverfahren für den Ausgang des jeweiligen Verfahrens identischen Fragen im Rahmen eines so genannten Musterentscheids klären zu lassen. Von dieser Musterentscheidung kann dann jeder einzelne Anleger profitieren, die Musterentscheidung ist für die anderen Verfahren bindend und die dort entschiedenen Fragen müssen dann nicht mehr in jedem Einzelfall neu geklärt werden.“.

  1. Was kann ich derzeit tun? Wie ist das weitere Vorgehen der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte?

„In Anbetracht des komplexen Sachverhalts, der spezialgesetzlichen Rechtslage sowie der Fülle der täglich neu veröffentlichten Erkenntnisse macht es Sinn, sich bei einer auf den Fallkomplex VW Abgas-Skandal spezialisierten anwaltsgeführten Interessengemeinschaft  unverbindlich registrieren zu lassen. Der BSZ e.V. hat hierfür die Interessengemeinschaft VW Abgas-Skandal gegründet. Die Registrierung bei dieser Interessengemeinschaft hat den Vorteil, dass die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte in ihrem Fall unverbindlich prüfen, ob hinreichende Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die Volkswagen AG vorliegen. Darüber bemühen sich die Rechtsanwälte für Interessenten der Interessengemeinschaft VW Abgas-Skandal unentgeltlich um die Einholung der Kostendeckungszusage bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung.“.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen und Schadensersatz gegenüber VW mit einem Spezialisten geltend machen?

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  VW-Abgas-Skandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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Telefon: 06071-9816810

Telefax: 06071-9816829

E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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