Anleger finden sich zu großen Gruppen zusammen und setzen gemeinsam ihre Rechte durch. Vorteil dieser Klagen: Eine enorme Kostenersparnis.
Hunderttausende von Anlegern sitzen auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Für die Betroffenen Not leidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen?
Welche der zahlreichen „Hilfsangebote“ sind seriös, welche sind es nicht?
Der BSZ e.V. sorgt dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen. Viele Anleger machen mit Hilfe einer „Sammelklage“ bereits erfolgversprechende Schadensersatzansprüche geltend. Nutzen auch Sie die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung! Auch Sie können Ihre Ansprüche noch geltend machen, wenn Sie bislang nicht tätig geworden sind. Und zwar ohne teure Einzelklage einreichen zu müssen.
So können Sie Schadensersatzansprüche gemeinsam mit Mitgesellschaftern schlagkräftig durchsetzen: KapMuG-Verfahren!
Vorteil dieser Klagen: Eine enorme Kostenersparnis.
Die hier berichtende BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei hat sich in den vergangenen Jahren eine anerkannte Expertise im Bereich von Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrens-Gesetz (KapMuG) erarbeitet. Die Rechtsanwälte haben dabei für Investoren – etwa in Geschlossenen Fonds – zielführende Strategien für eine kollektive Rechtsdurchsetzung entwickelt.
Das „Kapitalanleger-Musterverfahrens-Gesetz“ (KapMuG) hat die Möglichkeit geschaffen, dass sich auch in Deutschland Anleger zu großen Gruppen zusammenfinden und gemeinsam ihre Rechte durchsetzen können. Das KapMuG-Verfahren ähnelt der aus dem US-amerikanischen Recht bekannten „Sammelklage“.
Voraussetzung ist dabei, dass in diesen Verfahren Prospektfehler – zum Beispiel der Fondsinitiatoren – gerügt werden. Ist ein solches Verfahren einmal in Gang gekommen, können Sie sich auch ohne eine eigene Klage anschließen. Das minimiert das Kostenrisiko ganz erheblich.
Bei Prospekthaftungsklagen kommt es nicht auf individuelle Fehler in der Beratungssituation an, welche diese Anwälte für Sie auch selbstverständlich prüfen, sondern es geht um rechtliche und wirtschaftliche Fehler der Initiatoren bei der Konzeption der Fonds und der Erstellung der Verkaufsprospekte.
Sind solche Fehler lokalisiert, können Sie Schadensersatzansprüche gemeinsam mit Mitgesellschaftern schlagkräftig durchsetzen, etwa im Rahmen von sogenannten Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG). Die enorme Kostenersparnis bei dieser Art der Klagen, ist ein weiterer Vorteil.
- Der Verkaufsprospekt muss ein zutreffendes Bild von der angebotenen Kapitalanlage vermitteln.
- Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits höchstrichterlich festgestellt, dass sämtliche Umstände, die für eine Beteiligungsentscheidung von Bedeutung sein können, richtig und vollständig dargestellt werden müssen.
- Ein Prospekt ist aber auch zu beanstanden, wenn er falsche oder unvollständige Informationen liefert oder irreführende Darstellungen enthält. Auch wertende Aussagen müssen einen nachvollziehbaren Hintergrund haben.
- Neben diesen Kriterien spielt der Gesamteindruck des Prospekts eine Rolle. Insgesamt darf er keinen unrichtigen Gesamteindruck über die Chancen und Risiken der Investition beim Anleger erwecken.
- Nach aktueller Rechtslage verjähren Prospekthaftungsansprüche nach drei Jahren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die von diesen Rechtsanwälten bereits analysierten Prospektfehler hier nicht veröffentlichen. Die Anwälte prüfen aber gern individuell für Sie den Verkaufsprospekt Ihrer Kapitalanlage.
Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat in zahlreichen Fällen „KapMuG“-Anträge bei Schiffs-, Lebensversicherungs- und Immobilienfonds gestellt oder bereitet diese vor.
Wie KapMuG-Verfahren genau ablaufen, erläutern die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Sie prüfen dazu gern individuell für Sie den Verkaufsprospekt Ihrer Kapitalanlage.
Immer mehr geschädigte Anleger nutzen diese Chance zur Teilnahme an einem KapMuG-Verfahren!
Der Vorteil liegt auf der Hand. Das Kostenrisiko ist wesentlich geringer, als wenn jeder selbständig seine eigene Forderung einklagt und eine Vielzahl von Anwälten beschäftigt werden müssen. Die Beauftragung einer einzigen Kanzlei von einer Vielzahl von Klägern hat auch den Vorteil, dass viel mehr Informationen gesammelt und Aspekte berücksichtigt werden können, welche dem jeweils einzelnen möglicherweise überhaupt nicht zur Verfügung stehen. Die beauftragte Anwaltskanzlei ist dann viel besser in der Lage, aus der Fülle von Informationen diejenigen herauszuziehen, welche entscheidungsrelevant sind.
Nutzen Sie diese Chance und melden Sie sich zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) an – auch zur Vorbereitung auf das erste kostenfreie Beratungsgespräch.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
hh
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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