Hat der Rechtsanwalt immer Recht? „Es kommt darauf an…..“.

„Gewinne oder Verliere ich meinen Prozess?“ Diese Frage stellen Rechtsuchende ihrem Anwalt.

Da der Anwalt aus wirtschaftlicher Sicht an der Übernahme des Mandats, zumal bei hohen Streitwerten, größtes Interesse hat, wird seine Prognose zumindest durch diesen Sachverhalt beeinflusst werden. Auf der gegnerischen Seite ist das gleiche Szenario zu beobachten.

Die Prognose über den Ausgang eines Prozesses entpuppt sich in vielen Fällen als reines Würfelspiel.

Vor Mandatserteilung kann der Anwalt ganz genau erklären, warum die Erfolgsaussichten durchaus positiv eingeschätzt werden können. Geht der Prozess verloren, kann der Anwalt aber auch ganz genau erklären, warum der Prozess nicht gewonnen werden konnte.

Rechtssuchende orientieren sich bei der Anwaltswahl oft an irgendwelchen Listen in denen Anwälte aufgelistet sind, die angeblich zu den zehn besten Kanzleien für ein bestimmtes Rechtsgebiet gehören sollen. Die Anwälte werben natürlich gerne mit solchen Einträgen für ihre Kanzlei. So weit so gut. Aber was hilft eine solche Aussage dem Mandanten? Hat der Mandant hier größere Chancen einen Rechtstreit vor Gericht zu gewinnen?

Ob die zu den in einer  Bewertungsliste10 besten Anwaltskanzleien nun unbedingt auch die besseren Spieler sind, darf angezweifelt werden.

Bei jedem Rechtstreit werden die Karten neu gemischt und vergangene – wenn auch eventuell gewonnene- Schlachten zählen nicht mehr, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Im Bank-und Kapitalmarktrecht wenden sich viele Anwälte mit Massenanschreiben an geschädigte Kapitalanleger. Hier wird mit viel Tam-Tam versucht möglichst viele Geschädigte einzusammeln. Nachdem bei der Rechtsschutzversicherung oder dem Mandanten selbst, die ersten Honorare kassiert worden sind, passiert dann oft nichts mehr. Das sollten Betroffene nicht stillschweigend hinnehmen.

Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen ist, sein Honorar gegenüber seinem Mandanten geltend Machen. Denn ein Anwalt verliert seinen Vergütungsanspruch nicht schon alleine dadurch, wenn er einen Prozessausgang falsch einschätzt.

So hat das Landgericht Aachen festgestellt, dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss.

Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.

Sie haben ein Rechtsproblem. Sie gehen zu einem Rechtsanwalt.

Dort schildern Sie Ihren Fall und der Anwalt übernimmt ihn. Sie unterschreiben ein Formular, das sich „Vollmacht“ nennt, mit dem Sie praktisch Ihre sämtlichen Rechte gegenüber dem Anwalt aufgeben. Außerdem leisten Sie noch einen stattlichen Vorschuss! Wenn Sie jetzt glauben damit seien Sie Ihr Rechtsproblem los, dann kann das so sein – muss aber nicht! …

Die anwaltliche Dienstleistung ist ähnlich wie die ärztliche Leistung für viele Menschen  von sehr hoher und nicht selten existenzieller Bedeutung.

Solche Leistungen können erfolgreich nur erbracht werden, wenn Kompetenz und Vertrauen zu einer für den Recht- und Ratsuchenden  nachvollziehbaren Einheit werden.

Aber……….. schon bei der Anwaltswahl kann einiges schief gehen!

Wer zum Anwalt geht…….. sollte wissen, dass der Rechtsanwalt nicht verpflichtet ist ungefragt auf die Höhe der Anwaltsgebühren hinzuweisen.

Ergebnis…… Ärger mit dem Anwalt!

„Mein Anwalt hat Fehler gemacht“,

– so wenden sich enttäuschte Mandanten an den BSZ e.V. und bitten um Hilfe. Die erhalten Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung  von den mit dem BSZ e.V. kooperierenden auf Anwaltshaftung spezialisierten Rechtsanwälten.

Viele Anrufer beklagen sich…….. über die schlechte Arbeit ihrer Anwälte, Desinteresse am übertragenen Fall, Fristenversäumnis, Gebührenschinderei, Falschberatung,  Informationsmängel, Kungelei unter den Juristen,  Parteienverrat, die Aufzählung lässt sich beliebig fortsetzen.

Niemand ist unfehlbar…….. auch Rechtsanwälte nicht !

Jeder Anwalt haftet für Schäden, die durch einen Fehler bei seiner Tätigkeit entstehen.

Wann greift Anwaltshaftung ein…….. wann haftet ein Anwalt?

Immer dann, wenn er eine Pflichtverletzung begangen hat, also einen Fehler in seiner Mandatsausübung (bei Beratung oder gerichtlicher und außergerichtlicher Vertretung).

Beispiele:

  • fehlerhafte Rechtsberatung
  • Frist versäumt
  • falschen Antrag gestellt
  • falsche rechtliche Beurteilung abgegeben
  • unzureichenden Sachvortrag gehalten
  • Beweisangebot vergessen

Dabei muss der Anwalt diesen Fehler auch verschuldet haben (mindestens also Fahrlässigkeit!) Zudem muss es dadurch auch zu einem Schaden gekommen sein. Sie als Geschädigter müssen dies alles notfalls beweisen können!

  • Der Anwalt muss seinen Mandanten umfassend und erschöpfend belehren…….. und hat ihn über mögliche wirtschaftliche Gefahren aufzuklären.

Hauptpflicht des Rechtsanwalts ist……..

die allgemeine und umfassende Beratung und Belehrung des Mandanten. Dieser darf darauf vertrauen, dass er über die maßgeblichen Gesichtspunkte und Umstände, die für sein ferneres Verhalten entscheidend werden können, eingehend beraten wird. Dem Mandanten sind die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten und die damit jeweils verbundenen Risiken aufzuzeigen. Es ist dann Sache des Mandanten zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen (Verhandlung mit dem Gegner, Klage usw.) ergriffen werden.

Haben Gerichte in einer Rechtsfrage unterschiedlich entschieden……..

so muss auch hierüber aufgeklärt werden. Der Rechtsanwalt muss seinem Mandanten immer empfehlen, den „sicheren Weg“ einzuschlagen. Wird dieser sichere Weg nicht gewählt, ist der Rechtsanwalt zur Vermeidung von Haftungsrisiken gezwungen, seinen Mandanten hierauf ausdrücklich (schriftlich) hinzuweisen. Das Prinzip des sichersten Weges ist so zu verstehen, dass der Anwalt von mehreren in Betracht kommenden Maßnahmen diejenigen zu treffen hat, welche drohende Nachteile am ehesten vermeiden. Sind dabei mehrere Möglichkeiten gegeben, so hat er diejenige zu wählen, die dieses Ziel am sichersten und gefahrlosesten erreicht.

Die Hinweispflicht beinhaltet……..

dass der Rechtsanwalt im Rahmen seiner Beratungspflicht seinem Mandanten unaufgefordert offenbaren muss, einen Fehler begangen zu haben und diesem  deshalb ein Regressanspruch zusteht. Dabei muss der Anwalt seinen Mandanten auch über den Beginn der Verjährungsfrist des gegen ihn bestehenden Schadensersatzanspruchs aufklären.

Wie geht man gegen den Anwalt vor?

Zunächst macht man mit näherer Begründung seinen Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt geltend, der eine Berufshaftpflichtversicherung für solche Fälle abgeschlossen haben muss. Man versucht also zunächst eine außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit. Sollte diese nicht gelingen, wählt man den Weg einer Schadensersatzklage gegen den Rechtsanwalt.

Wie können die BSZ e.V. Vertrauensanwälte Ihnen hierbei helfen?

Zunächst überprüft der Anwalt nach Erhalt der Unterlagen Ihren Fall auf schuldhaften Anwaltsfehler mit Schadensfolge. Bei festgestelltem Anwaltsverschulden könnte dieser Anwalt für Sie dann zunächst außergerichtlich versuchen, von Ihrem (vormaligen) Anwalt Schadensersatz zu erlangen. Erforderlichenfalls steht er Ihnen dann auch für die Führung eines Schadensersatzprozesses zur Verfügung.

Und dies alles bundesweit……..

Telefon, Fax, Mail etc. machen solches heute problemlos deutschlandweit möglich. Eines persönlichen Besprechungstermins in der Kanzlei bedarf es dabei normalerweise nicht, wäre aber immer möglich.

Übrigens……..

Es werden auch Anwaltsvergütungsrechnungen auf deren Richtigkeit hin geprüft!

Wer bei dem falschen Anwalt gelandet ist……..

und finanziellen Schaden erlitten hat, sollte prüfen lassen, ob er seinen Anwalt dafür haftbar machen kann.

Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt  sind zwar sehr hoch – so muss der Mandant  z.B. beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht – aber mit der richtigen fachkundigen Betreuung durch einen in diesem Rechtsgebiet versierten Anwalt, gelingt es meistens den Sachverhalt zu klären und entsprechende Ergebnisse zu erzielen.

Um festzustellen ob gegen Ihren Rechtsanwalt ein Regressanspruch besteht……..

bedarf es umfangreicher Prüfungen. Mit  diesen Prüfungen beauftragt der BSZ® geeignete Vertragsanwälte. Wird festgestellt, dass Sie einen Anspruch gegen Ihren Anwalt haben, setzt sich der zuständige BSZ® Vertragsanwalt direkt mit Ihnen in Verbindung. Er teilt Ihnen mit, worin Ihr Anspruch besteht und welche Kosten bei der Durchsetzung desselben entstehen werden. Sie haben dann die Möglichkeit, dem Anwalt eine entsprechende Vollmacht zu erteilen, oder die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!

Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann.

Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken, Rechtsanwälte usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Anwaltshaftung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

 

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Groß-Zimmerner-Str. 36a

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Telefax: 06071-9816829

E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter

 

Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de