Willkommen in Absurdistan! Hamburg führt erstes Diesel-Fahrverbot ein.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

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Willkommen in Absurdistan! Hamburg führt erstes Diesel-Fahrverbot ein.

In Hamburg sind noch 210.000 Dieselautos zugelassen, die nicht der Abgasnorm Euro 6 entsprechen und damit ab dem letzten Maitag nicht mehr über bestimmte Straßenabschnitte in Hamburg fahren dürfen.

Denn ab diesem Stichtag sollen an zwei Straßenabschnitten Dieselfahrverbote gelten. An der Max-Brauer-Allee sollen 580 Meter gesperrt werden und an der Stresemannstraße 1,7 Kilometer. Nur Dieselfahrzeuge, die nach der neuen Euro sechs Norm zugelassen sind, dürfen weiterfahren, alle älteren Fahrzeuge müssen sich Umwege durch die Seitenstraßen suchen.

Der Hamburger Senat hat es mit seinen Fahrverboten ziemlich eilig. Der bekommt nämlich sonst nichts mehr auf die Reihe, die ehemals so stolze Hansestadt Hamburg verkommt zusehends unter rot-grüner Führung.

Hetzjagd auf Ihr Auto

Anwohner dürfen auf jeden Fall die gesperrten Abschnitte befahren – egal wie alt ihre Dieselfahrzeuge sind. Außerdem sind von dem Durchfahrverbot ausgenommen: Rettungsfahrzeuge, Anlieger und deren Besucher, Müllwagen, Lieferfahrzeuge und Taxis. Nicht die Rede ist übrigens davon, dass städtische Busse ebenfalls nicht mehr fahren dürfen. Denn die gelten als bedeutender Mitverursacher von NO2 und Feinstaub in den Innenstädten. Das sind meistens in die Jahre gekommene Fahrzeuge ohne Katalysatoren und Rußfilter.

Unsinnig auch die Beschränkung auf Euro 6 Diesel.

Ältere Dieselmotoren stoßen meist weniger NO2 aus, weil die noch nicht mit solch hohen Brennraumtemperaturen wie die neuen arbeiten. Erst mit steigender Temperatur bei der Verbrennung nimmt auch die NO-Produktion zu. Die Temperaturen wiederum erhöhten die Konstrukteure, um den CO2 Ausstoß zu reduzieren.

Lustig wird es zu beobachten, wie kontrolliert wird, dass auch kein „falscher Diesel“ die Straßen befährt.

Von außen sieht man es ihnen eher nicht an, was für ein Aggregat unter der Motorhaube arbeitet. Die Polizei müsste alle Fahrzeuge einzeln kontrollieren, auch auf den Wohnort, denn Anwohner dürfen passieren. „Das geht nicht“, wehrten vorher bereits Polizeivertreter ab.

Bemerkenswert: Der Hamburger Senat hat es mit seinen Fahrverboten ziemlich eilig. Der bekommt zwar nichts mehr auf die Reihe, die ehemals so stolze Hansestadt Hamburg verkommt zusehends unter rot-grüner Führung, aber sie ließ so schnell wie keine andere Stadt Fahrverbotsschilder für Dieselautos anfertigen. Damit schafft sie auch die Voraussetzung für eine vermutlich groß angelegte Klagewelle. Denn jetzt können betroffene Autofahrer mit ihren Klagen beginnen. Viele Anwaltskanzleien warten schon. Die Autofahrer können erst, wenn sie angehalten werden, dagegen als dann Betroffene eine Klage anstrengen.

Das ist wohl, soweit ich das überblicken kann, das erste Mal, dass in Deutschland solch weit reichende Entscheidungen aufgrund von gefakten „Erkenntnissen“ getroffen werden. Eine völlig überflüssige Aktion, nutzlos zudem. Es gibt – oft genug haben wir das hier dargestellt – keine Belege dafür, dass Stickstoffdioxid in den geringen Konzentrationen, um die es hier geht, irgendwelche gesundheitlichen Auswirkungen hat.

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Es ist keinerlei Mechanismus bekannt, wie NO2 physiologische Effekte bewirken könnte.

Nirgendwo wurde ein kausaler Zusammenhang belegt. Eine reine Fantasie also. Ein unseliger EU-Kommissar redet gar von 400.000 Toten aufgrund der Luftverschmutzung in den Städten im Jahr; der schauerliche Begriff „vorzeitig Verstorbene“ wurde erfunden. Soweit bekannt, hat kein Arzt bisher NO2-Belastung als Todesursache auf einen Totenschein geschrieben.

Dennoch wurden willkürlich niedrige Grenzwerte festgelegt. Zweifelhaft aufgestellte Messstellen produzieren Werte, die über diesen willkürlichen Grenzwerten liegen.

Autos, die immer die zum Zeitpunkt der Zulassung geltenden gesetzlichen Regelungen erfüllten, auch dann, wenn deren Auslegung heute kritisch gesehen wird, sollen nicht mehr fahren dürfen. Rechtssicherheit ist passé.

Das Fahrverbot basiert auf dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 27. Februar 2018. Das erlaubte ausdrücklich Dieselfahrverbote, die aber erst nach Übergangsfristen ausgesprochen werden dürfen. Wesentlich erschien den Richtern die Verhältnismäßigkeit eines solchen Fahrverbotes. Weit reichende Verkehrsverbote ohne Berücksichtigung der damit für die Betroffenen verbundenen wirtschaftlichen Folgen dürfen nicht erlassen werden. Was das im Einzelfall heißt, klären demnächst die Richter, und die Rechtsanwälte freuen sich.

Bisher sieht es nach kleinen Fahrverboten aus. Doch stehen Abmahnvereine wie die Deutsche Umwelthilfe schon Gewehr bei Fuß, es geht im nächsten Schritt gegen die Benziner.

Würden die Hamburger Politiker es ernst meinen, müssten sie das Zigarettenrauchen verbieten. Marschiert ein Rauchender an einer der Messstellen vorbei, gerät die Anzeige außer Rand und Band. Drei Zigaretten produzieren zehnmal so viel Feinstaub wie ein alter Euro3-Diesel in einer halben Stunde.

Ob die Hamburger Politiker jetzt auch ihren Hafen sperren? Die bösen Containerschiffe mit ihren noch böseren Schiffsdieseln sollen ja auch so viele tödliche Abgase aus ihren Schornsteinen blasen. Doch der Hafen gehört zu den Revieren, in denen nicht mit Schweröl, sondern nur mit schwefelarmem Marinedieselöl gefahren werden darf. Bezogen auf die transportierte Masse ist der Spritverbrauch sehr niedrig, weil die modernen Schiffsdiesel überaus effizient mit dem Treibstoff umgehen.

Kreuzfahrtschiffe haben übrigens aufwendige Abgasreinigungsanlagen an Bord bis hin zur Rauchgaswäsche.

Zuzutrauen wäre das dem merkwürdigen Hamburger Senat.

Autofahrer, die sich an das Durchfahrtsverbot halten, werden ihre Autos nicht stehen lassen, sondern auf andere Straßen ausweichen. Die Fahrtstrecke wird dadurch länger werden und der Verkehr wird sich stockender gestalten. Absurder geht’s nimmer.

Bemerkung des UTR e.V.:

Der wirtschaftliche Schaden für die Besitzer manipulierter Dieselfahrzeuge – auch mit verursacht durch fragwürdiger Messmethoden – beträgt mehrere Milliarden Euro. Der rechtstreue Bürger reibt sich jetzt erstaunt die Augen, dass er bestraft werden soll und nicht die Verursacher des Desasters. Die totale Verquickung der Politik mit dem Kapital ist die Ursache des Übels und produziert wie am Fließband, Verarmung, Chaos und Umweltschäden. Der eigene Machterhalt ist offensichtlich wichtiger, als sich um die Belange der Bürger zu kümmern.

Die Gewährleistung von Rechtssicherheit, nämlich von Rechtsklarheit und Realisierungsgewissheit und damit auch sicherer Dispositionsgrundlagen, werden den vom Abgasskandal betroffenen Autofahrern willkürlich vorenthalten. Der Rechtsstaat wandelt  sich zum Richterstaat.

Betroffene Fahrzeugbesitzer die am Ende des Tages nicht als die „Dummen“ dastehen wollen, sollten jetzt unbedingt handeln.

Vor dem Hintergrund solcher unzureichender politischer  Hilfe für die geschädigten Auto-Kunden hat sich nun die Arbeitsgemeinschaft  Entschädigung im Abgasskandal (EiA) gegründet.

Teilnehmer sind:

  • UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.,
  • BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.,
  • EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH
  • 1 Prozessfinanzierungsgesellschaft
  • 4 BSZ e.V. Vertrauensrechtsanwälte
  • Journalisten aus dem  Fachbereich Wissenschaft und Technik

Vertreten wird die EiA durch den UTR e.V.

  • Der UTR e.V. lässt über die EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH  für jedes seiner Fördermitglieder im Namen der EiA direkt bei dem Autokonzern die entsprechende Forderung gelten machen.
  • Damit wird zunächst eine außergerichtliche Erledigung angestrebt.

Die geschädigten Autokäufer können wählen welche Forderung durch EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH  geltend gemacht werden soll.

  1. Auto zurück – Geld zurück.
  2. Umtausch gegen ein neues Fahrzeug, welches den gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird.
  3. Wer sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie über einen Zeitraum von 10 Jahren und  Zahlung von mindesten 5000.- Euro für W ertminderung.

Autokäufer können sich gerne den Maßnahmen gegen die betroffenen Autokonzerne anschließen. Als Fördermitglied des UTR e.V./ Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) können Sie kostenlos  Ihren gewünschten Anspruch durch EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH  geltend machen lassen.

Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion: Entschädigung im Abgasskandal zu beteiligen.

Und so funktioniert diese Aktion:

Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V.Entschädigung im Abgasskandal (EiA).

Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht unterschreiten sollte.

Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.

Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.

Danach macht EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH beim Hersteller Ihres Fahrzeugs Ihren berechtigten Anspruch geltend.

Link zum Anmeldeformular

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.

Sie können den den PayPal Button nutzen.

Sie können aber auch gerne auf das

UTR e.V. Bankkonto überweisen:

Bank: Volksbank Heidelberg

Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29

 

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

Telefon 06071- 9816811

Telefax 06071- 9816829

e-mail: dokudrom@email.de

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