…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Teurer Fehler: Noch mehr Milliarden für die Energiewende. Diesmal ist der Steuerzahler dran: Milliarden werden fällig, um die Energiekonzerne für die überstürzte Energiewende zu entschädigen. Doch die dickste Rechnung kommt erst noch.
520 Milliarden Euro reichen immer noch nicht.
Das sind die möglichen Kosten der Energiewende bis zum Jahre 2025, wie sie das Institut für Wettbewerbsökonomik der Universität Düsseldorf einmal ausgerechnet hat. Die 25.000 Euro, mit der jede eine vierköpfige Familie das Weltklima rettet, sind immer noch zu wenig. Es kommen fortwährend noch viele weitere Milliarden dazu.
Jetzt beispielsweise für Entschädigungen der Stromerzeuger. Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Energiekonzerne RWE und Vattenfall zu entschädigen. Sie hatten im Vertrauen auf die Laufzeitvereinbarungen ihrer Kernkraftwerke und der sogenannten Reststrommengen entsprechend geplant.
2011 haben die CDU und FDP unter Kanzlerin Merkel nach dem Unglück in Fukushima panisch den Ausstieg aus der Kernkraft beschlossen. Acht Kernkraftwerke sollten sofort stillgelegt werden, der Rest bis zum Jahre 2022.
Die Stromerzeuger durften diese Wertverluste nicht widerspruchslos hinnehmen und klagten.
Die Geschäftsführungen sind gegenüber ihren Aktionären verpflichtet, sich gegen Wertverluste zu erwehren. Bekannt wurde das Spiel vor allem bei RWE, bei dem vor allem Kommunen Aktionäre sind. Die mussten einerseits zusehen, wie ihre Stadtsäckel immer leerer wurden, konnten Nahverkehr und Schwimmbäder beispielsweise kaum mehr bezahlen, mussten aber andererseits als willige Gefolgsleute ihrer Parteien der neuen Doktrin in der Energiepolitik folgen.
Doch diese Verpflichtung zum Schadensersatz ist nicht das einzige Desaster der panischen Atompolitik:
Im vergangenen Jahr verwarf das Bundesverfassungsgericht die Brennelementesteuer als rechtswidrig. Die Dollarzeichen in den Augen der CDU- und FDP-Politiker waren seinerzeit so massiv, dass sie für die Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftwerke eine Steuer auf die Brennelemente erfanden. Längere Laufzeit – dafür mehr Knete, so das Angebot der Politik an die Kraftwerke, das die nicht ablehnen konnten.
Insgesamt wurden 6,2 Milliarden Euro eingenommen. Die müssen jetzt an die Energiekonzerne zurückgezahlt werden. Zuzüglich Zinsen.
Der schwedische Vattenfall Konzern ist unabhängiger von der deutschen Politik und kann sich deshalb eine offensivere Klagepolitik als die deutschen Energiekonzerne leisten, die weitgehend von der Politik dominiert werden. Vattenfall klagt vor dem internationalen Schiedsgericht der Weltbank gegen die Stilllegung seiner beiden Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel. Schadensersatzforderung: 4,7 Milliarden Euro, plus Zinsen natürlich wieder.
Besitzer von Dieselfahrzeugen kennen das Prinzip mittlerweile auch:
Der wirtschaftliche Schaden für die Besitzer manipulierter Dieselfahrzeuge – auch mit verursacht durch fragwürdiger Messmethoden – beträgt mehrere Milliarden Euro.
Der rechtstreue Bürger reibt sich jetzt erstaunt die Augen, dass er bestraft werden soll und nicht die Verursacher des Desasters. Die totale Verquickung der Politik mit dem Kapital ist die Ursache des Übels und produziert wie am Fließband, Verarmung, Chaos und Umweltschäden. Der eigene Machterhalt ist offensichtlich wichtiger, als sich um die Belange der Bürger zu kümmern.
Die EU verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Vertragsverletzung, mangelnder Überwachung der Autohersteller, dass die Vorschriften zum Schadstoffausstoß auch tatsächlich eingehalten werden.
Der Grund:
Die angeblich schlechte Luft in den Städten und die Missachtung von Grenzwerten für Stickoxide, die in 66 deutschen Städten überschritten würden. Feinstaub spielt interessanterweise offenbar in der Klage der EU keine Rolle, wohl aber bei den Klagen gegen andere Länder.
In Deutschland werde laut EU in 28 Regionen anhaltend gegen die NO2-Grenzwerte verstoßen. Dazu gehörten Berlin, München, Hamburg, Köln, Hagen, Münster, Wuppertal sowie die Ballungsräume Mannheim/Heidelberg, Kassel und Rhein-Main. Die Klage bedeutet, dass ein Verfahren vor dem EuGH eingeleitet wird.
Vorwurf:
Vertragsverletzung. Mangelnde Überwachung der Autohersteller, dass die Vorschriften zum Schadstoffausstoß auch tatsächlich eingehalten werden. Verliert Deutschland den Rechtsstreit, drohen hohe Strafzahlungen an Brüssel.
Dass die Bundesregierung im Gegensatz zu der US Regierung keine Sanktionen gegen die betroffenen Autobauer erlassen hat, ist nach Meinung von Experten rechtswidrig. Die Bundesregierung könnte wegen der Abgasmanipulation Bußgelder gegen die Hersteller verhängen und zwar 5000.- Euro je betroffenem Fahrzeug.
Durch die enge Verbandelung der Regierung mit der Autoindustrie sind die Bürger in ihren Rechten beeinträchtig und wirtschaftlich erheblich geschädigt worden. Obwohl den Verantwortlichen schon sehr früh klar war, dass es zu Fahrverboten kommen würde, lautete die Parole: „Mit uns gibt es keine Fahrverbote!“
In Hamburg wird in einigen Tagen das erste Diesel-Fahrverbot eingeführt.
„Fahrverbote, wie sie Hamburg jetzt plant, sind Aktionismus, absoluter Nonsens“, zitiert WELT.de den auf Verkehr spezialisierten Physiker und Dozenten an der Universität Duisburg-Essen, Michael Schreckenberg. „Die Schadstoffbelastung sinkt dadurch allenfalls in der betroffenen Straße, in den angrenzenden Stadtgebieten wird sie dagegen steigen“, sagt er demnach voraus. „Erstens wird es zu Umfahrungsverkehr kommen, die Leute lassen ihr Auto ja nicht einfach stehen, nur weil eine Straße gesperrt ist. Zweitens bedeuten Umfahrungsverkehre längere Strecken, also einen höheren Schadstoffausstoß“, so Schreckenberg zu WELT.de. Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie hier.
Der Bürger wird für dumm verkauft:
Wie sonst kann man erklären, dass ein kleiner Verein wie die Deutsche Umwelthilfe e.V. aus vielen Töpfen der Bundesregierung finanziert wird und dieser zum Dank dafür, gegen Städte in denen die Schadstoffwerte der Luft angeblich überhöht sind vor Gericht zieht.
Die Politik verspricht ihren Bürgern, dass es keine Fahrverbote geben wird, finanziert aber gleichzeitig einen umstrittenen Verein der Fahrverbote vor Gericht erzwingen will.
Auf der einen Seite finanziert sie die Deutsche Umwelthilfe e.V. mit Millionen Steuergeldern. Auf der anderen Seite verzichtet sie rechtswidrig auf die Geltendmachung von Strafzahlungen in Milliardenhöhe bei der Autoindustrie. Bei anderen konkreten Vorschlägen und Forderungen wird auf Europa verwiesen – da könne man national leider nichts machen. Die Regierung entscheidet nicht, selbst, das überlässt sie den Gerichten.
Fazit:
„Vor Gericht und auf hoher See…………….“ Man kann aber auch gleich zum Würfelbecher greifen.
„Es ist unsere Aufgabe, der Industrie zu sagen: Ihr müsst verloren gegangenes Vertrauen selber wieder gut machen“,
sagte die Bundeskanzlerin im Bundestag. Sie wolle die deutschen Autobauer nicht mit übermäßigen Konsequenzen aus dem Diesel-Skandal für wichtige Investitionen ausbremsen. „Es könne nicht unser Interesse sein, dass wir durch politische Maßnahmen die Automobilindustrie so schwächen, dass sie keine Kraft mehr hat, in die eigentlichen Zukunftsinvestitionen etwas hineinzustecken“.
Die EU hatte jedoch schon 2007 eine Regelung erlassen, die Strafen für illegale Abschalteinrichtungen fordert.
Und auch die deutschen Gesetze sehen solche Sanktionen vor. Ein Hersteller, der ein Fahrzeug mit Abschalteinrichtung in Verkehr bringt kann je Fahrzeug mit bis zu 5000 Euro Bußgeld belegt werden. Aber die Bundesregierung tut nichts dergleichen und hält weiter ihre schützende Hand über die Autoindustrie.
Das Ergebnis: Auch Volkswagen täuscht und vertuscht weiter.
Die Autos die jetzt ein Zwangsupdate erhalten, von Fahrverboten oder gar von Stilllegung bedroht sind, entsprachen zum Zeitpunkt der Zulassung und des Kaufes den seinerzeit geltenden Regeln.
Da fragt sich der betroffene Bürger doch mit Recht, ob und welche Rolle Regeln in unserem „Rechtsstaat“ eigentlich noch spielen.
Es darf nicht sein, dass Autokäufer die ein ordnungsgemäß zugelassenes Auto gekauft haben, nachträglich zu einem umstrittenen Zwangsupdate verpflichtet werden oder mit der Stilllegung des Fahrzeugs sanktioniert werden.
Dass das Kraftfahrt-Bundesamt nun prüfen muss, ob eine Entziehung der Betriebserlaubnis notwendig ist, wenn der Hersteller nicht innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel behebt, belegt, dass die Softwaremanipulationen einen erheblichen Mangel darstellt.
Das Update der Motorensoftware reicht nach Einschätzung von Fachleuten und Juristen nicht aus und sollte daher nicht in Anspruch genommen werden! Der Motor läuft nämlich danach permanent im Prüfstandsmodus. So wird der Stickoxid-Ausstoß (NOx) deutlich reduziert. Was freilich so nie vorgesehen war – genau deshalb gab es ja die Umschalt-Software.
Langzeitschäden können nicht ausgeschlossen werden.
Das Zwangs-Update von VW wird mittlerweile auch von einigen Gerichten kritisch gesehen. Das hindert das Kraftfahrt-Bundesamt aber nicht daran einen Rückruf anzuordnen, von dem es eigentlich hätte wissen müssen, dass das Risiko von Folgeschäden für die Fahrzeugbesitzer nicht akzeptabel ist
„Wer jetzt meint, dass man abwarten könne, der irrt. Denn die Verjährungsuhr tickt unaufhaltsam und dazu droht auch noch ein Fahrverbot.
Jetzt hoffen die betroffenen Autofahrer auf die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Musterfeststellungsklage.
Was gewinnen die Verbraucher durch die Musterfeststellungsklage?
Die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche wird gehemmt. Die Betroffenen können also abwarten, wie das Gericht entscheidet und gelangen so zu einer „Entscheidungshilfe“ für die Frage, ob sie sich mit ihrem Fall auch vor Gericht trauen. Mehr nicht.
Das Gericht entscheidet im Musterfeststellungsverfahren nicht über den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellt lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann, der berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Steht das fest, muss aber erst noch der individuelle Schaden geltend gemacht werden.
Im Fall von VW bedeutet das, alle müssen ihren individuellen Nutzungsersatz berechnen lassen und können dann VW verklagen.
Was gewinnen VW-Käufer also durch die Musterfeststellungsklage?
Außer der Verjährungshemmung gar nichts.
Im Gegenteil: Das Musterverfahren wird lange dauern. In dieser Zeit fahren Käufer weiter mit Abgasmanipulierten Diesel. Allerdings nur, wer keine Stilllegungsverfügung vom Kraftfahrt-Bundesamt erhält. Dauert das Verfahren dann mehrere Jahre, wovon ausgegangen werden muss, ist am Ende der Nutzungsersatz so groß, dass der Vorteil aufgezehrt sein dürfte. Also viel Lärm um nichts!
Bemerkung des UTR e.V.:
Die Gewährleistung von Rechtssicherheit, nämlich von Rechtsklarheit und Realisierungsgewissheit und damit auch sicherer Dispositionsgrundlagen, werden den vom Abgasskandal betroffenen Autofahrern willkürlich vorenthalten. Der Rechtsstaat wandelt sich zum Richterstaat.
Betroffene Fahrzeugbesitzer die am Ende des Tages nicht als die „Dummen“ dastehen wollen, sollten jetzt unbedingt handeln.
Vor dem Hintergrund solcher unzureichender Hilfe für die geschädigten Auto-Kunden hat sich nun die Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) gegründet.
Teilnehmer sind:
Vertreten wird die EiA durch den UTR e.V.
Die geschädigten Autokäufer können wählen welche Forderung durch EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH geltend gemacht werden soll.
Autokäufer können sich gerne den Maßnahmen gegen die betroffenen Autokonzerne anschließen. Als Fördermitglied des UTR e.V./ Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) können Sie kostenlos Ihren gewünschten Anspruch durch EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH geltend machen lassen.
Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion: Entschädigung im Abgasskandal zu beteiligen.
Und so funktioniert diese Aktion:
Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V.Entschädigung im Abgasskandal (EiA).
Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht unterschreiten sollte.
Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.
Danach macht EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH beim Hersteller Ihres Fahrzeugs Ihren berechtigten Anspruch geltend.
Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.
Sie können den den PayPal Button nutzen.
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
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