…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Wie kritische Fondsanleger eine „Zusatzrendite“ erzielen können!
Häufig zahlen Privatanleger für Investmentfonds Ausgabeaufschläge. Von Beginn an verlieren sie damit bis zu 5 % ihrer Investition oder mehr, die sie im Vergleich zu einer Anlage ohne diesen Ballast bisher nicht wieder aufholen konnten.
Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei geht für ihre Mandanten gegen diese Praxis vor und verschafft ihnen im Erfolgsfall als „Zusatzrendite“ einen Ausgleich ihres Verlusts.
Individuelle Verläufe, wie gute oder schlechte Bank – oder sonstige Beratungen oder die Anschaffung aus eigenem Anlageentschluss, erfreuliche oder desillusionierende Kursentwicklungen, der Wiederverkauf der Anlage, etc., beeinflussen die Rechtslage nicht. Anspruchs begründend ist allein die Berechnung eines Ausgabeaufschlags, dokumentiert durch die schriftliche Bestätigung des Fondskaufs oder eine vergleichbare Unterlage.
Interessiert an weiteren Informationen?
Und so einfach können Sie als Mitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ teilhaben:
Anleger die gerne eine Zusatzrendite haben möchten profitieren als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ von einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
jg
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de