Umgangsrecht von Großeltern
In meiner anwaltlichen Praxis ist das Umgangsrecht von Großeltern immer wieder Thema. Großeltern sind Personen, hinsichtlich deren es für das Kind wichtig ist, persönliche Beziehungen aufzubauen und zu unterhalten.
Der Umgang mit den Großeltern entspricht in der Regel auch dem Wohl des Kindes. Am einfachsten ist ein Umgangsrecht der Großeltern bei der Trennung der Eltern des Enkelkindes durchzusetzen, wenn die Großeltern auch vor der Trennung der Eltern Betreuungszeiten übernommen haben.
Dadurch haben die Kinder eine besondere persönliche Bindung und Beziehung zu ihren Großeltern aufgebaut. Deshalb ist es für die Kinder auch nach der Trennung wichtig, diesen Kontakt beizubehalten.
Haben Enkelkinder ihre Großeltern aber jahrelang nicht gesehen und möchten die Großeltern dann in einem Gerichtsverfahren ihr Umgangsrecht durchsetzen, wird dies schon eher schwierig.
Autorin
Dr. Gabriele Sonntag
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Dr. Sonntag Rechtsanwälte
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