Vom „Kdf-Wagen“ zum VW-Käfer: Damals klagten die KdF-Sparer gegen VW. Heute sind es die Diesel-Besitzer.
Ferdinand Porsche konnte mit massiver Unterstützung der NSDAP bereits 1935 die ersten luftgekühlten Prototypen des Volkswagen (KDF-Wagen) vorstellen. Nach Parteivorstellung sollte das Auto nicht mehr als 1.000 Reichsmark kosten und Platz für drei Erwachsene und ein Kind bieten.
Die Partei bewarb das Auto mit dem Slogan: „5 Mark die Woche musst du sparen, willst du im eigenen Wagen fahren! “
Das Interesse der Bevölkerung an diesem Ratensparplan war groß. Insgesamt sparten 336.668 Deutsche für diesen Zweck 280 Millionen Reichsmark an.
Nach dem Krieg verloren die Anrechtsscheine im Wert von über 280 Millionen Reichsmark, die von etwa 340.000 Personen erworben worden waren, ihren Wert. Eine Vielzahl von Sparern versuchte ab 1948 ihre Ansprüche mit juristischen Mitteln durchzusetzen. 1961 endeten die Prozesse mit dem Vergleichs-Angebot der Volkswagenwerk AG, den KdF-Sparern einen Rabatt von 600 DM beim Kauf eines Fahrzeuges zu gewähren, was knapp einem Sechstel des Neupreises entsprach. Wer sich keinen neuen Wagen kaufen wollte oder konnte, erhielt 100 DM ausbezahlt.
Die Sparer haben damals den Versprechungen der Partei geglaubt und waren am Ende die Dummen.
Die Parteien des Rechtsstaats Deutschland kungeln mit der Autoindustrie und lassen die betroffenen Autobesitzer im Regen stehen.
- Die Amerikaner haben Trump und der soll angeblich die politische und wirtschaftliche Ordnung bedrohen. Immerhin wurden aber die amerikanischen Betrugs-Diesel-Käufer großzügig entschädigt.
- Die Deutschen haben auch schmutzige Diesel, eine Autokanzlerin und einen Rechtsstaat der die Betrüger belohnt und die Betrogenen bestraft.
Es ist nicht nur die Autoindustrie sondern auch die politischen Parteien die unglaubliches Vertrauen verspielt haben. Die Autokäufer wenden sich verstärkt ausländischen Fahrzeugherstellern zu. Die deutschen Wähler bedanken sich damit, dass sie die Volks- zu Splitterparteien schrumpfen lassen.
- Die unsägliche Verquickung des Abgasbetrugs mit der Luftverschmutzung durch interessierte Kreise wird dazu benutzt die Stimmung in der Gesellschaft zu manipulieren. Und in der Tat, Autos werden zum Umweltfeind.
So ist es möglich geworden, dass die Städte München, Stammsitz von BMW, und Stuttgart, Stammsitz von Mercedes, über Fahrverbote reden.
UTR-TIPP für betroffene Dieselkäufer:
Wurde Ihnen ein Betrugs-Diesel verkauft. Dann ist der Vertrag unserer Meinung nach wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig.
Das ist keine Sensation und auch nicht neu: Autohändler müssen Betrugs-Diesel zurücknehmen! Bei dem |U|T|R| Umwelt Technik Recht e.V. wundert man sich über die betrogenen Autofahrer, die vor die Gerichte ziehen, oder sogar hohe Erfolgsprovisionen bezahlen, um sich von ihrem Betrugs-Diesel zu trennen.
Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern in Kooperation mit EXPRESS-Inkasso GmbH und dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. schnelle außergerichtliche Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.
„Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.
Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.
Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten. Technische Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen.
Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen teschnische Informationen des Herstellers, wozu auch eine Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
Bei Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB unserer Meinung nach nichtig.
Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.
Der UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle außergerichtliche Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück – bundesweit“.
- Wer einen berechtigten Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach an die Express-Inkasso GmbH abtreten.
- Das hat den Vorteil, dass der Betroffene dann nicht als Kläger auftreten muss. Er kann dadurch aber als wichtiger Zeuge zur bestehenden Forderung aussagen.
- Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
- Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
- Er hat kein Kostenrisiko.
- Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision.
- Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene, die einen solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können per E-Mail, Fax oder Post ihre Unterlagen einreichen.
EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung -Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813
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Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Dieselmotor vermiesen wollen.
Früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!
…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…
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Empfohlen und unterstützt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
http://www.fachanwalt-hotline.eu