Viele reiche Menschen versuchen im Erbfall das Finanzamt an der Nase herum zu führen.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

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Viele reiche Menschen versuchen im Erbfall das Finanzamt an der Nase herum zu führen.

Die heutige Generation der Erblasser wird viel mehr Reichtum hinterlassen als ihre Vorgänger. Hauptursache dafür sind unter Anderem   vor allem die steigenden Immobilienpreise. Das führt dazu, dass sich die Schere zwischen arm und reich immer weiter öffnen wird. Denn das Erbe verbleibt in der Regel in der eigenen Familie und somit wächst das Vermögen von Generation zu Generation.

Eigentlich wäre es die Aufgabe des Staates die dadurch entstehende Ungleichheit zu verhindern. Das tut er aber nicht oder er kann es gar nicht mehr selbst entscheiden. Die soziale Gemeinschaft verliert dadurch ihren Zusammenhalt und die moralische Empörung gegen die Reichen wird erklärbar.

Wer in arme Verhältnisse hineingeboren wurde, hat in unserer Gesellschaft wenige Chancen in wohlhabende Kreise aufzusteigen.

Wer das Glück hatte in reiche Verhältnisse geboren zu sein, der kann es kaum vermeiden immer reicher zu werden. Die „Reichen“ beerben sich untereinander und häufen somit immer mehr Vermögen an. Die „Armen“ dagegen haben nichts zu vererben. Sie bleiben arm.

Der „Arme“ dient also nur dem Zweck das eigene Vermögen zu mehren. Er kann auch kaum der eigenen Gesellschaftsschicht als zugehörig betrachtet werden  und kann somit vernachlässigt werden.  „Wenn die „Reichen“ die „Armen“ nur als billige Arbeitskraft akzeptieren die ihr Vermögen vermehren dürfen, spaltet dies die Gesellschaft,“ sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und Initiator von ad-infinitum.

Der Reiche mehrt sein Vermögen in der Regel, nicht um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, sondern aus Prinzip.

Viele geben ihr Vermögen auch nicht aus sondern tun alles dafür um es zu vermehren. Dabei braucht unsere Wirtschaft  den Konsum wie der Mensch Essen und Trinken.  Wenn  die „Reichen“ immer mehr aufs Konto packen, schwächen sie die Wirtschaft, senken die Umsätze, vernichten Arbeitsplätze und spalten die Gesellschaft.

Einige „Reiche“ haben mittlerweile auch erkannt, dass sie eigentlich zu viel haben.

Sie wären durchaus bereit einen sozialen Wandel zu unterstützen. Von der Politik ist in dieser Hinsicht nichts zu erwarten.  Die Initiative muss aus der Gesellschaft selbst kommen.

  • Da einige „Reiche“ über den Tod hinaus ihr vollständiges Vermögen vor dem Staat verbergen oder verschleiern möchten, ist es durchaus positiv zu sehen, wenn das Finanzamt seine Nase auch in Sterbe- und Erbfälle steckt.

Man sagt, das Finanzamt steckt seine Nase in wirklich alle Dinge, wenn es um´s Geld geht.

Das stimmt: auch beim Erben.  Was alle interessiert: Wie bekommt das Finanzamt Wind vom Erbfall und den hinterlassenen Vermögenswerten?

In jedem Fall bekommt die Finanzbehörde vom Todesfall Kenntnis, weil deutsche Banken, Sparkassen und Versicherungen Guthaben melden müssen. Auch Gerichte und Notare müssen eine Nachricht an den Fiskus geben. Dabei kann natürlich auch Schwarzgeld aufgedeckt werden.

Wie das Finanzamt vom Erbfall informiert wird

  • Erben müssen Erbschaft dem Finanzamt mitteilen
  • Banken und Sparkassen geben der Finanzbehörde Auskunft
  • Gerichte und Notare informieren den Fiskus
  • Lebensversicherungen geben Steuerbehörde Auskunft

Ein Todesfall betrifft nicht nur die Familie und den Freundeskreis des Verstorbenen.

Auch das Finanzamt hat ein unmittelbares Interesse, vom Sterbefall zu erfahren. Denn nur so kann sie ihre Aufgabe erfüllen, die Steuerpflichten, die mit dem Erbfall zusammen hängen, zu prüfen. Die Optionen, wie diese Information zum zuständigen Sachbearbeiter der Finanzbehörde gelangen, sind vielfältig. Dabei wird nichts dem Zufall überlassen, denn ein strukturiertes System von Vorschriften flankiert den Wissenshunger des Staates. Eines ist jedenfalls sicher: Das Lesen der Todesanzeigen in den Zeitungen ist nicht die Hauptquelle.

Erben und andere Berechtigte aus dem Erbfall haben Anzeigepflicht

Grundsätzlich ist einmal jeder, der erbberechtigt ist, verpflichtet, das Finanzamt darüber in Kenntnis zu setzen. Auf diese Ehrlichkeit bauen die Finanzämter, zum großen Teil vollkommen zu Recht. Da die Finanzbehörden nicht alleine auf die Steuerredlichkeit setzen, gibt es eine große Anzahl an zusätzlichen Informationsquellen, die sehr zuverlässig das Finanzamt in seiner Aufgabe, die Steuer rechtmäßig festzusetzen, unterstützen müssen.

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Kreditinstitute müssen Guthaben dem Finanzamt bekannt geben

Viele Vermögenswerte – Sparkonten, Werpapierdepots – sammeln sich auf Kundenkonten im Bankensektor an. Banken und Sparkassen müssen binnen eines Monats nachdem sie von dem Todesfall erfahren haben, dem Finanzamt eine Mitteilung zukommen lassen, wie sich die Vermögensverhältnisse in Bezug auf Guthaben am Sterbedatum, gestaltet haben. Etwas übertrieben formuliert, mutiert die Bank dann zur Filiale für das Finanzamt. Dass die Kreditinstitute von dem Todesfall erfahren, ist nicht ungewöhnlich, denn vielfach werden sie durch die Vorlage des Erbscheins davon informiert oder durch sonstige offizielle Quellen. Beträge unter € 5.000,00 unterfallen nicht der Anzeigepflicht.

Hat ein Vermögender sein Geld einem Vermögensverwalter anvertraut, damit es vermehrt wird, so hat auch diese Person eine klare Bekanntgabepflicht wegen der Erbschaftsteuer. Im Regelfall erfährt der Erbe nichts von diesem Informationsfluss.

Gerichte und Notare dienen ebenfalls dem Fiskus

Die Liste derjenigen, die eine Meldung an das Finanzamt zu machen haben, ist in dem Erbschaftsteuergesetz und der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung klar geregelt:

So haben Gerichte, Behörden, Beamte und Notare gegenüber dem Fiskus die Pflicht, den Sterbefall zu melden und auch evtl. damit zusammenhängende Transaktionen. So bleibt der Antrag auf Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis nicht verborgen, nur weil man dieses Antragsformular nicht beim Nachlassgericht, sondern beim Notar einreicht. Das gleiche gilt auch für Testamentsvollstreckerzeugnisse und beurkundete Auseinandersetzungen über Erbengemeinschaften. Zu diesem Kreis der meldepflichtigen Behörden gehören natürlich auch das Standesamt und das Nachlassgericht. Auch die Auslandsstellen – also diplomatischen Vertretungen oder Konsulate – haben eine klar geregelte Anzeigepflicht.

Versicherungen müssen Auskunft geben

In vielen Fällen müssen sich auch Versicherungen offenbaren, so z. B. Sterbekassen in vielen Einzelfällen.

Wichtig für Erben: den Überblick gewinnen!

Das Raster der Informationsquellen ist eng und arbeitet für die Finanzverwaltung zuverlässig, denn ein Verstoß der jeweils Betroffenen ist regelmäßig mit Sanktionen beschwert. Für viele Familienangehörige und andere Betroffene heißt es deshalb an dieser Stelle, sich mit den finanziellen Gegebenheiten gewissenhaft auseinander zu setzen. Und zwar aus zwei Gründen heraus, einmal um – wie hier dargestellt – steuerehrlich zu bleiben und zum anderen, um anderen aus dem Erbfall Berechtigten gerecht zu werden.

  • Es wirkt nahezu grotesk wenn unverschämt hoch bezahlte  Konzernbosse in Vermächtnissen ankündigen mit ihren eingesammelten und erbeuteten Hunderten von Millionen Euro auch etwas für die Armen der Gesellschaft  tun zu wollen und dann ein paar Alibi-Almosen verteilen lassen. Dabei sind sie zu diesem Reichtum nur gekommen, weil sie Generationen von Arbeitnehmern ausgebeutet haben um dann schlussendlich ihre Produktion in einen Billigstandort zu verlagern.

Soziale Sicherheit für Arbeitnehmer sollte eigentlich als Ausgleich zwischen Reichen und Armen dienen.

Tatsächlich ist es mittlerweile aber so, das sogar die Lebenserwartung der Armen 7 Jahre geringer ist als die der Reichen.

Die wachsende Ungleichheit könnte relativ schnell durch ein verändertes Erbschaftsritual gebremst werden. Wenn Erbschaften oder Teilerbschaften quasi als Helikoptererbe außerhalb der eigenen Familienbande verteilt würden, könnte damit ein wirksamer sozialer Ausgleich  und zusätzliches Wirtschaftswachstum geschaffen werden.

Es ist an der Zeit laut darüber nachzudenken ob Erben und Vererben tatsächlich nur eine private Familienangelegenheit ist? Die öffentliche Diskussion über Reichtum, Privileg und persönliche Verantwortung ist ja bereits eröffnet.

Die Helikoptererbschaften sind dann nicht der Rettung der Welt oder einer persönlichen Stiftung gewidmet, sondern ganz pragmatisch für die Realisierung von Projekten der Menschen die nicht in eine reiche Familie hineingeboren wurden.

Eigene Ideen verwirklichen, der Gesellschaft einen Beitrag leisten. Die Chancen, eine Erbschaft zu machen, waren nie größer als heute, denn die Deutschen erben wie nie zuvor!

So unterschiedlich die Persönlichkeiten der Erblasser sind, haben Sie doch in der Regel übereinstimmende Motive und auch Anlässe einen geeigneten Erben zu suchen. Oft sind keine oder nur ungeeignete Erben vorhanden, kein Familienmitglied will die Unternehmensnachfolge antreten, niemand aus der Familie will eine mögliche Pflege übernehmen, niemand will die Haustiere versorgen oder kann auch nicht die liebevoll restaurierte Oldtimerflotte pflegen geschweige den unterhalten.

  • Auch Unternehmern die Ihr Lebenswerk in gute Hände geben möchten, bietet ad-infinitum nicht nur die Vermittlung geeigneter Nachfolger, sondern auch die komplette erbrechtliche und steuerrechtliche Abwicklung. Dabei sind viele Gestaltungsmöglichkeiten bis hin zur Stiftung denkbar.

Auch Sie wollen sich zu Ihren   erbrechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte und Fachanwälte für Erbrecht so wie Fachanwälte für Steuerrecht  beraten lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft ERBEN und VERERBEN an!

  • Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf ERBEN und VERERBEN  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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