Muss ein Verkäufer über Schimmelerscheinungen im Haus beim Verkauf aufklären?

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

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Muss ein Verkäufer über Schimmelerscheinungen im Haus beim Verkauf aufklären?

Über Feuchtigkeit- und Schimmelerscheinungen in einem Haus muss der Verkäufer der Immobilie grundsätzlich aufklären.

Solche sichtbaren Erscheinungen stellen für den Verkäufer offenbarungspflichtige Umstände dar. Er muss ungefragt darauf hinweisen, wenn er zumindest mit dem Auftreten dieses Befalls rechnet, also einen Verdacht hat.

Sind also bereits einmal Schimmelerscheinungen aufgetreten, dann muss dies beim Verkauf angegeben werden. Andernfalls haftet der Verkäufer dem Käufer auch bei einem Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag.

Autor

Philipp Krasa

Rechtsanwalt

Dr. Sonntag Rechtsanwälte

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