…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Es kommt immer wieder vor, dass Unterhaltsansprüche, auch wenn sie tituliert sind, längere Zeit nicht geltend gemacht werden.
Oft geht bei Kindesunterhalt der betreuende Elternteil in Vorleistung und deckt alles alleine. Fällt ihm dann nach mehreren Monaten ein, dass der Unterhalt ja tituliert ist und vollstreckt werden könnte, muss er darauf achten, dass nicht zu lange gewartet wurde.
Nach einem Jahr kann sich der zur Zahlung von Unterhalt Verpflichtete nämlich darauf berufen, dass er davon ausgehen konnte, dass der Unterhalt nicht mehr verlangt wird. Das Zauberwort ist hier „Verwirkung“.
Immer dann, wenn ein Berechtigter ein Recht auf Unterhaltszahlung längere Zeit nicht durchsetzt, obwohl er dazu in der Lage wäre, darf sich der Verpflichtete darauf einstellen, dass dies auch so bleibt und zumindest für die Vergangenheit kein Unterhalt mehr geschuldet ist. Als ausreichender Zeitraum wird hier ein Jahr gesehen.
Autorin
Dr. Gabriele Sonntag
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Dr. Sonntag Rechtsanwälte
Hans-Vogel-Str. 2
90765 Fürth
Tel.: 0911 971870
Fax-Nr.: 0911 9718710
E-mail: recht@ra-sonntag.de
Internet: www.ra-sonntag.de
Diese Kanzlei ist gelistet in der BSZ® e.V. TopListe Seniorenrecht
Mitgeteilt durch:
Verwaltung und Sitz:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Vorstand Horst Roosen
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
e-mail: info@ad-infinitum.online
Internet: www.ad-infinitum.online + www.anwalts-toplisten.de
ad-infinitum unterstützen
ad-infinitum ist zur Finanzierung der laufenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür Geldbeträge als auch Sachspenden. Eine finanzielle Zuwendung an ad-infinitum ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der ad-infinitum Projekte zum Wohle der Senioren bei.
Für Ihre Zahlung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.