…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Sie haben Ihr Auto finanziert oder geleast? Dann gehören Sie zu den rund 75 Prozent aller Autokäufer in Deutschland die ihr Fahrzeug über Leasing- und Finanzierungsmodelle anschaffen.
„Gäbe es die Banken und Leasinggesellschaften der Automobilhersteller, die etwa zwei Drittel des Marktes für automobile Finanzdienstleistungen abdecken nicht, würde so mancher Autokauf nicht getätigt werden“, vermutet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Wer einen Vertrag über eine Autofinanzierung abschließt, hat sich vorher eingehend mit den Vertragsbedingungen und den Konditionen vertraut gemacht. Die Bank hat sich vor Vertragsschluss über die Bonität ihres Kunden schlau gemacht. Sind sich beide Vertragspartner einig wird der Vertrag geschlossen und beide Vertragsparteien verlassen sich darauf, dass sich der jeweilige Vertragspartner an die getroffene Vereinbarung hält. Pacta sunt servanda. (Verträge sind einzuhalten).
Der Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen unterliegt verschiedenen gesetzlichen Formalien. Er wird freiwillig zwischen zwei (oder auch mehr) Parteien geschlossen. Im Vertrag verspricht jede Partei der anderen eine bestimmte Leistung zu erbringen.
Aus dem Skandal mit abgasmanipulierten Dieselautos und der Kundenunfreundlichen Haltung der Autohersteller, haben Rechtsanwälte ein Geschäftsmodell gestrickt. Sie haben bei eingehender Prüfung festgestellt, dass die Widerrufsbelehrungen in vielen Verträgen zur Autofinanzierung fehlerhaft sind und nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Aus dem Umstand heraus, dass die Widerrufsbelehrung in vielen Verträgen fehlerhaft ist, lassen sich diese Darlehensverträge noch widerrufen, obwohl sie unter Umständen schon vor Jahren abgeschlossen wurden. Besitzer eines abgasmanipulierten Dieselmodells können nun unter Umständen den Fahrzeugkauf rückgängig machen – und zwar nicht gegenüber dem Händler oder Hersteller, sondern gegenüber der finanzierenden Bank. Der Kunde kann den Kauf eines abgasmanipulierten Dieselfahrzeugs somit rückgängig machen.
Im Internet werben nun viele Anwälte mit großem Aufwand um Mandanten für die sie den Autokredit widerrufen möchten um Wertverlusten entgegenzuwirken oder mögliche Fahrverbote zu vermeiden.
„Ich persönlich glaube, dass es nicht in Ordnung ist, die Frage ob der Kreditvertrag korrekt ist, mit dem Dieselskandal zu verknüpfen,“ sagt Roosen.
Ein Zusammenhang ist wohl nur mit juristischer Akrobatik herzustellen. Zumal die Kreditnehmer ja froh waren, dass die Bank ihnen das Auto finanziert hat. Dieses krämerhafte und egoistische Verhalten ist wohl dem Zeitgeist einer wenig solidarisch daherkommenden Gesellschaft geschuldet.
Nach Angaben des Branchenverband „Banken der Automobilwirtschaft (BDA)“ beträgt das Gesamtvolumen aller betreuten Leasing- und Finanzierungsverträge in den Büchern der Herstellerbanken fast 125 Mrd. Euro.
„Die Autobanken hätten also durchaus die notwendige Marktmacht um die Autobauer dazu zu bringen, die geprellten Autokäufer ordentlich zu entschädigen“ sagt Roosen. Jetzt hätten die Banken die Gelegenheit ihr doch sehr ramponiertes Image, durch mutiges Eintreten für die geschädigten Autokäufer, endlich einmal gründlich aufzupolieren.
UTR-TIPP für betroffene Dieselkäufer:
Wurde Ihnen ein Betrugs-Diesel verkauft. Dann ist der Vertrag unserer Meinung nach wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig.
Das ist keine Sensation und auch nicht neu: Autohändler müssen Betrugs-Diesel zurücknehmen! Bei dem |U|T|R| Umwelt Technik Recht e.V. wundert man sich über die betrogenen Autofahrer, die vor die Gerichte ziehen, oder sogar hohe Erfolgsprovisionen bezahlen, um sich von ihrem Betrugs-Diesel zu trennen.
Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern in Kooperation mit EXPRESS-Inkasso GmbH und dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. schnelle außergerichtliche Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.
„Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.
Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.
Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten. Technische Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
Der UTR e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion: Entschädigung im Abgasskandal zu beteiligen.
Und so funktioniert diese Aktion:
Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags verwenden Sie gerne den „bitte zahlen Button“
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Telefax 06071- 9816829
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