Kindesunterhalt im freiwilligen sozialen Jahr

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

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Kindesunterhalt im freiwilligen sozialen Jahr

Leistet ein volljähriges Kind ein freiwilliges soziales Jahr ab, entscheiden Gerichte unterschiedlich über die Frage, ob das Kind noch unterhaltsberechtigt ist.

Ein freiwilliges soziales Jahr ist eine am Gemeinwohl orientierte Tätigkeit, die auch soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermittelt. Damit werden die Schlüsselkompetenzen des Kindes und dessen Arbeitsmarktchancen verbessert. Auch werden die freiwilligen sozialen Jahre pädagogisch begleitet.

Ein weiterer Nutzen für das Kind, ist eine sichere Wahl einer späteren Ausbildung oder eines Berufs sowie einen zügigen Abschluss und Vermeidung von Wechsel. Auch sollte nicht verkannt werden, dass Jugendliche, die solch ein freiwilliges soziales Jahr ableisten, bei Antritt einer Ausbildung oder eines Studiums gereifter und in ihrer Persönlichkeit sicherer sind. Auch das können Eltern ihren Kindern mitgeben.

Autorin

Dr. Gabriele Sonntag

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Dr. Sonntag Rechtsanwälte

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