Pass und Visum bei einer Flugreise – wer ist dafür verantwortlich?
Der BGH hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Fluggast eine Reise angetreten hat, ohne die notwendigen Dokumente einschließlich eines erforderlichen Visums zu besitzen. Fliegen wollte der Passagier nach Indien.
Einchecken konnte er am Schalter noch mit einem Personalausweis. Im Flugzeug stellte er dann fest, dass er nicht den notwendigen Reisepass und auch nicht das notwendige Visum dabei hatte. Bei der Einreise musste in Indien ein Bußgeld in Höhe von 100.000,00 Rupien von der Fluggesellschaft für den Passagier gezahlt werden.
Der Fluggast und die Fluggesellschaft stritten nun darüber, wer dieses Bußgeld letztlich zahlen muss. Der Fluggast wandte ein, die Fluggesellschaft hätte am Einstiegsflughafen ausreichend kontrollieren müssen. Die Fluggesellschaft sah die Hauptverantwortung beim Fluggast. Er hätte sich schließlich darüber informieren können. Letztlich entschied der BGH, dass die Fluggesellschaft ein Mitverschulden trifft, wenn sie am Einstiegsflughafen nicht das richtige Dokument (Reisepass) vor dem Einstieg verlangt hat. Spätestens da hätte dann festgestellt werden können, dass der Fluggast gar nicht einreiseberechtigt war.
Autor
Roland Tilch
Fachanwalt für Sozialrecht
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