Sie wollen ihre Vienna Life Lebensversicherung kündigen? Unser Prozessfinanzierer übernimmt sämtliche Kosten!

Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte unter der Leitung eines mit Spezialkenntnissen auf dem Gebiet des Versicherungsrechtes ausgestatteten in Österreich und im Fürstentum Liechtenstein zugelassenen BSZ e.V. Vertrauensanwalts, haben in der Vergangenheit bereits weit über 500 Prozesse gegen Lebensversicherungen, die ihren Sitz in Liechtenstein haben, geführt.

Viele Geschädigte, die jeweils große finanzielle Schäden mit ihren Lebensversicherungen erlitten haben wurden bereits erfolgreich vertreten.  Dank des Einsatzes dieser Spezialisten und ausgewählter Sachverständiger sind die Geschädigten mit einem blauen Auge davongekommen: Der Schaden wurde ihnen ersetzt.

Da grundsätzlich Verjährung eingewendet wird, sollten Geschädigte mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche nicht zu lange warten.

  • Denn: Je früher geklagt wird, desto geringer die Wahrscheinlichkeit der Verjährung und desto größer die Chance auf Erfolg.

Wenn auch Sie eine Fondsgebundene Lebensversicherung der Vienna Life Lebensversicherungen AG besitzen, oder jemanden kennen, der eine solche Fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen hat, dann handeln Sie jetzt und sichern sich über den Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vienna Life Lebensversicherung die erfolgversprechende Vertretung durch die vorgenannten Spezialisten.

Mit unserem Prozesskostenfinanzierer an der Seite, steht der Geschädigte auf einem gleichen finanziellen Niveau wie die Gegenseite.

Da sozusagen auf Augenhöhe agiert wird, lenken die Prozessgegner oft ein, da sie wissen, dass ihnen ein Prozessverlust sehr teuer zu stehen kommt.

  • Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsanstalt hat ihren Sitz im Fürstentum Liechtenstein und finanziert aktuell über 100 Verfahren gegen die Vienna-Life Lebensversicherung AG am Fürstlichen Landgericht in Vaduz.

Diese Prozesskostenfinanzierungsanstalt ist unabhängig und sieht es als ihre einzige Pflicht an, geschädigten Versicherungsnehmern zu ihrem Recht und damit zu ihren Ansprüchen zu verhelfen. Die Prozesskostenfinanzierungsanstalt übernimmt dabei sämtliche Kosten, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts- und Gutachterkosten sowie sonstige Honorare – sowohl im vorprozessualen, als auch im Prozessstadium. Bei Gewinn bleibt ein vertraglich vereinbarter Anteil davon bei der Gesellschaft als Provision zur Prozesskostendeckung.

Für das Einschreiten der Prozesskostenfinanzierungsanstalt und die Bearbeitung des Falles erwachsen bei Zustandekommen einer Erfolgsbeteiligungsvereinbarung zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Gebühren oder Kosten. Die anfallenden Kosten und Gebühren werden von der Prozesskostenfinanzierungsanstalt getragen.

Daher haben die Kunden mit keinen Fixkosten zu rechnen!

Es liegt somit auch im größten Interesse der Prozesskostenfinanzierungsanstalt, alles dafür zu tun den maximalen Profit für Sie zu erwirtschaften. Nur wenn Sie Erfolg haben, hat auch die Prozesskostenfinanzierungsanstalt Erfolg!

Wer auch relativ rasch und ohne Risiko zu einem sehr attraktiven wirtschaftlichen Erfolg gelangen will, kann sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vienna Life Lebensversicherung anmelden.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vienna Life Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Groß-Zimmerner-Str. 36a

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Telefax: 06071-9816829

E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Internet: https://lebensversicherungblog.wordpress.com   http://www.fachanwalt-hotline.eu

Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Nachrichten seit 1998 für aktiven Verbraucherschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Verbraucherschutz betrieben wird.

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