Freie Fahrt für freie Bürger. Das ist vorbei! Demnächst auch auf der A 40 dem Ruhrschnellweg.

Im Namen des Volkes hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erstmals für einen Streckenabschnitt einer Autobahn (A40) ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge angeordnet.

Der Deutsche Umwelthilfe e.V. hatte geklagt und sein Geschäftsführer Resch brüstet sich nunmehr mit dem Urteil und freut sich, dass  ein Symbol der Mobilität in Deutschland erstmals in ein Fahrverbot mit einbezogen wurde.

Die A 40, bekannt als Ruhrschnellweg, wird sowohl vom Auto-Fernverkehr als auch von Hunderttausenden Pendlern benutzt. Die wiederum dürften sich über das Urteil weniger freuen.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kritisierte das Fahrverbot für die Autobahn und hält es für nicht verhältnismäßig.

„Nur mit Fahrverboten sei man „auf der sicheren Seite“. „Fahrverbote seien unverzichtbar, um die Gesundheit der Anwohner zu schützen.“ „ Trotz der Belastungen für Autofahrer und Wirtschaft seien sie auch verhältnismäßig.“  „Immerhin seien die Grenzwerte schon seit mehr als neun Jahren in Kraft“.

So wird die Kammervorsitzende von verschiedenen Medien zitiert.

Der UTR e.V. verzichtet darauf dieses Urteil in irgendeiner Form zu kommentieren.

  • Es trägt aber sicher erheblich mit dazu bei, dass die Bürger ihr Vertrauen in die Gerichte immer mehr verlieren. Im Namen des Volkes geht anders!

Oder um es mit einem Altbundespräsidenten zu sagen:“

Was ist das für ein Rechtsstaat in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“!

Die Besitzer von Autos die jetzt von Fahrverboten oder gar von Stilllegung bedroht sind, konnten davon ausgehen, dass die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Zulassung und des Kaufes den gesetzlichen Regeln entsprachen. Hätte man die Autokäufer vor dem Kauf darüber informiert, dass die Fahrzeuge nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, wären die Autos auch nicht gekauft worden.

„Wenn Gesetze, Vorschriften und Regeln in unserem „Rechtsstaat“  noch eine Rolle spielen, darf es unter keinen Umständen sein, dass Autokäufer die ein ordnungsgemäß zugelassenes Auto  gekauft haben, nachträglich zu einem umstrittenen Zwangsupdate verpflichtet werden oder mit einem Fahrverbot  oder gar der Stilllegung des Fahrzeugs sanktioniert werden. Wo bleibt da sonst die Rechtssicherheit und der Investitionsschutz?“ sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Millionen von Autofahrern vertrauen beim Autokauf darauf, dass sie ein Fahrzeug mit einer gültigen Typengenehmigung erwerben.

Dazu schreibt das KBA auf seiner Internetseite: „Mit der Typgenehmigung bestätigt die Behörde, dass das serienmäßig hergestellte genehmigte Produkt gesetzlichen Standards genügt. Typgenehmigungen stehen für sichere und umweltschonende Technik auf den Straßen.“

  • „Der Autokäufer kann also davon ausgehen, dass er sein Geld in ein Fahrzeug investiert, was den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und somit über viele Jahre uneingeschränkt von ihm genutzt werden kann“, sagt Horst Roosen.

Der eigentlich Schuldige am Dieselskandal, die Politik, wälzt die alleinige Schuld auf die Autohersteller ab und lässt die geleimten Autofahrer im Regen stehen.

Mit der Mogelpackung „Musterfeststellungsklage“ hat man die erzürnten Dieselfahrer ruhig gestellt und die Verantwortung auf die Gerichte abgeschoben.

Solange Schadstoff-Messungen nicht vergleichbar, sprich einheitlich zustande kommen, sind damit begründete Fahrverbote juristisch kaum haltbar. Außerdem konnte noch kein Beweis dafür angetreten werden, dass die Luft ohne Diesel anders wäre als sie jetzt ist.

Im Kontext der Rechtswissenschaften meint die „Conditio sine qua non“-Formel eine kausale Ursache, die unabdingbar für ein entsprechendes Ergebnis ist, d.h. es wäre ohne die Conditio sine qua non nicht eingetreten. Den Diesel kann man  für die schlechte Luft in den Städten nicht verantwortlich machen, wenn die Luftqualität auch ohne den Diesel so wäre wie sie ist.  Es geht bei dieser Überlegung weniger um die bekannten Mogeleien der Autoindustrie als vielmehr auf das nicht Wissen, wie groß der Anteil verkehrsbedingter Emissionen an der Schadstoffbelastung der Luft wirklich ist und welche Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung daraus resultieren.

„Es stellt sich nun die Frage, welche bisher unbekannten Fakten dem Gericht vorlagen, um zu so einem einschneidenden Urteil zu kommen“ fragt sich UTR Vorstand Roosen.

Unsere Regierung scheint offensichtlich vergessen zu haben, dass die Justiz nach unserer Verfassung nur die dritte Gewalt ist und nicht die erste. Das Volk soll mittels Wahlen die Politik bestimmen, nicht die Gerichte! Was uns jetzt geboten wird ist eine nicht hinzunehmende Entdemokratisierung die sich auf den Weg zum Richterstaat gemacht hat.

Die Regierung sollte endlich wieder das tun wofür sie gewählt wurde:

Handeln! Und zwar zum Wohle der Bürger!

Die Gerichtsbarkeit sollte sich nicht vor den Karren eines Abmahnvereins wie den DUH e.V. spannen lassen, der interessengesteuert eigene Ziel verfolgt und durch nichts legitimiert ist  für „saubere Luft“ in Deutschland zu sorgen.

Das Bundesamt für Justiz sollte einmal sorgfältig prüfen ob der DUH e.V. noch alle Bedingungen erfüllt, die eine Klagebefugnis erfordert.

Die Tätigkeit des DUH e.V. trägt dazu bei, dass Menschen die Opfer geworden sind, durch solche Gerichtsurteile ein zweites Mal zum Opfer gemacht werden.

Hinter diesem „Im Namen des Volkes“ gesprochnen Urteil, dürfte sich das Volk kaum versammeln und dies umso mehr, so lange Vereine wie der DUH e.V. vierte Gewalt im Staat spielen dürfen. „Mit Verlust der Klagebefugnis wäre dieser Spuk sofort beendet“, sagt UTR Vorstand Roosen.

UTR- Diesel-Paket

Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern die von Fahrverboten bedroht sind, in Kooperation mit EXPRESS-Inkasso GmbH und dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seinen Vertrauensanwälten  eine kostenlose Erstberatung an.

Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V.Entschädigung im Abgasskandal (EiA).

  • Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht unterschreiten sollte.
  • Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
  • Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags verwenden Sie gerne den „bitte zahlen Button“

Sie können aber auch gerne auf das

UTR e.V. Bankkonto überweisen:

Bank: Volksbank Heidelberg

Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29

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