Prämienrückzahlung bei nicht zustande gekommenem Lebensversicherungsvertrag

Hat ein Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Prämienrückzahlung, weil der Versicherungsvertrag aufgrund seines rechtzeitigen Widerrufs nicht wirksam zustande gekommen ist, umfasst der Anspruch nicht uneingeschränkt alle gezahlten Prämien.

Der widerrufende Versicherungsnehmer kann nur die Prämien zurückverlangen, die er nach dem Widerruf noch gezahlt hat.

Autor

Roland Tilch

Fachanwalt für Sozialrecht

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