…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Um das durchschnittliche Einkommen eines Selbstständigen zu ermitteln, braucht man in der Regel die Gewinne von drei Jahren, manchmal auch von fünf Jahren (bei größeren Schwankungen).
Dies gilt, wenn der Unterhalt für die Zukunft errechnet werden soll. Etwas anderes gilt aber, wenn es um den rückständigen Unterhalt geht. Dann kann auch der Durchschnitt eines Jahres genommen werden.
Reicht der vorhandene Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit nicht aus, um die Unterhaltspflicht zu erfüllen, so muss der Unterhaltsschuldner alle ihm zumutbaren Einkünfte erzielen. Er muss seine Arbeitskraft so gut wie möglich einsetzen und eine einträgliche Erwerbstätigkeit ausüben.
Einem selbstständigen Unternehmer, der das nicht schafft, kann auch zugemutet werden, sein Unternehmer aufzugeben und eine angestellte Tätigkeit aufzunehmen.
Autorin
Dr. Gabriele Sonntag
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Dr. Sonntag Rechtsanwälte
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