…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Ab Ortseingangsschild »Stuttgart« ist Schluss. Bis hierhin und nicht weiter heißt es offiziell für Diesel-Fahrzeuge nach der Euro Norm 4 und früher. Das gilt jetzt erstmalig für das gesamte Stadtgebiet einer deutschen Großstadt.
Diese Situation haben wir den willkürlich festgelegten EU-Grenzwerten zu verdanken. Auf Grund dieser Gesetzeslage fühlt sich der kleine Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. berechtig vor Gerichten quer durch die Republik Fahrverbote einzuklagen.
Die Bevölkerung wurde über Meldungen von vielen Toten durch Feinstaub bzw. Dieselabgase in Angst und Schrecken versetzt. Die Statements von ausgewiesenen Fachleuten, und Lungenfachärzten, dass die Behauptungen der Deutsche Umwelthilfe e.V. als reiner Populismus anzusehen sei, werden da gar nicht mehr wahrgenommen.
Die Verbreitung von Nachrichten, wie zum Beispiel die Todesfälle durch Dieselabgase, die durch nichts bewiesen sind, können als reine Fake-News angesehen werden. Durch die ständige Wiederholung ist aber mittlerweile der Eindruck entstanden es handele sich dabei um eine allgemein anerkannte Tatsache.
Was die Verbreitung solch falscher Nachrichten bewirken kann, zeigt sich nunmehr in den verhängten und noch drohenden Fahrverboten. Die Diesel Besitzer werden mehr oder weniger kalt enteignet. Der Wert ihrer Fahrzeuge sinkt ins bodenlose. Die Autohersteller geraten in Schwierigkeiten. Tausende Arbeitsplätze sind gefährdet.
Wir werden alles dafür tun, um Fahrverbote zu verhindern, das war die Aussage der Politik.
Aber genau das Gegenteil wurde getan: Die Politik unterstützt den Deutsche Umwelthilfe e.V. mit Millionen von Euro an Steuergeldern. „Die betroffenen Autofahrer finanzieren also selbst ihr Fahrverbot und die Wertminderung ihres Fahrzeugs. Absurd!“ empört sich Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht|e.V.
Wie weit die Grüne Ideologie schon verbreitet ist, zeigt sich an den Statements in den sozialen Medien: „Der DUH e.V. fordert doch nur die Einhaltung bestehender Gesetze ein, weil die Politik das nicht tut.“ „Da hat die Gehirnwäsche schon funktioniert“, sagt Roosen.
Die Gerichte die sich über Überbelastung und Personalmangel beklagen, haben aber für die Klagen des DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. überraschend zeitnahe Termine frei. Die Klagebefugnis des Klägers wird da in der Regel auch kaum hinterfragt. Gesetz ist Gesetz, basta!
Der Klagemarathon des Deutsche Umwelthilfe e.V. ist absolut unangemessen.
Gerade mal etwa 257 Mitglieder hat der Deutsche Umwelthilfe e.V. Schon das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen ist zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft. An diesem Täuschungsmanöver sind auch die Medien beteiligt, die meist über die „Deutsche Umwelthilfe“ und nicht über den „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ berichten. Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs, manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung.
Durch die ständige unwahre Wiederholung über die Gesundheitsgefahren durch Dieselabgase, glaubt der durchschnittliche Bürger, dass ihm tatsächlich Gesundheitsgefahren bis hin zu seinem plötzlichen Tod drohen. Schließlich ist es ja die „Deutsche Umwelthilfe“ die hier warnt! Nur wenige Bürger merken, dass sie hier als „Mittel zum Zweck“ benutzt werden und mit ihren Ängsten gespielt wird.
Wenn das Bundesamt für Justiz die Klagebefugnis des DUH e.V. widerrufen würde, wäre der Spuk schlagartig beendet!
Fazit: „Jedes Volk hat die Regierung die es gewählt hat“, sagt Horst Roosen Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. bietet Verbündeten, Sponsoren und Förderern mit seiner Internetseite www.dokudrom.de eine zentrale Unterstützer-Plattform.
***Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
UTR e.V. Pressesprecher und Autor des Buches „Die Diesel-Lüge“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags:
In Stuttgart will die grüne Politik ganze Sache machen und zieht die Grenzen für das Fahrverbot bis in die Außenbezirke, also auch dort, wo die Luft rein ist.
Ab Ortseingangsschild »Stuttgart« ist Schluss. Bis hierhin und nicht weiter heißt es offiziell für Diesel-Fahrzeuge nach der Euro Norm 4 und früher. Das gilt jetzt erstmalig für das gesamte Stadtgebiet einer deutschen Großstadt. In Hamburg sind nur zwei Straßenteile betroffen, der Verkehr wälzt sich durch Umleitungen. Die Messwerte haben sich dort übrigens nicht geändert.
In Stuttgart will die grüne Politik ganze Sache machen und zieht die Grenzen für das Fahrverbot bis in die Außenbezirke, also auch dort, wo die Luft rein ist. Von Sillenbuch bis Botnang gilt seit 1. Januar das Fahrverbot für Diesel nach der Norm Euro-4 und abwärts, das der dubiose Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe e.V.« erklagt hatte. Es dürfen auch keine Laster mehr den Trollinger Rotwein von den Winzern in Uhlbach abfahren.
In der vergangenen Woche kontrollierten Polizeibeamte die wenigen Autos, die vorbeifuhren. Es war noch Ferienwoche, der Verkehr entsprechend gering. Ab heute wird wieder gearbeitet, der Berufsverkehr kommt wieder in Gang. Allerdings langsam, denn viele haben noch Urlaub, der Verkehr verlief in der Stadt ruhig. In den ersten vier Wochen sollen die Autofahrer in einem Gespräch über das Fahrverbot »belehrt« werden, danach zur Kasse gebeten werden.
Deutschland verfügt zwar über kaum Fachleute zum Schutz vor Cyberangriffen, dafür aber über genügend Personal fürs »Knöllchen schreiben«.
Diese Trupps sollen in Stuttgart bei Falschparkern die Zulassungsdaten abgleichen, aus denen auch die Euro-Norm des Fahrzeuges hervorgeht, und einen Bußgeldbescheid für den Verstoß gegen das Fahrverbot ausschreiben.
Die Kraftfahrzeuginnung Stuttgart will prüfen, wo der Luftreinhalteplan, den die grünschwarze Landesregierung Ende vergangenen Jahres erlassen hat, rechtlich angreifbar ist. Die Innung bezweifelt unter anderem, ob aufgrund der Überschreitungen der Grenzwerte an einigen Stellen über ein großes Gebiet ein Fahrverbot ausgerufen werden darf. Diesel Euro-4 dürfen jetzt noch nicht einmal mehr die Werkstätten in der Stadt anfahren. Zudem plane der Bund ein Gesetz, das Euro-4 und Euro-5 Diesel von Fahrverboten ausnimmt, wenn deren NO2-Emmissionen unter 270 mg /km liegen. Jede Opferkerze im Kölner Dom produziert mehr NOx.
Dies, obwohl die Messwerte in Stuttgart großenteils noch unter den extrem engen Grenzwerten liegen. Die Schadstoffwerte sinken wie in allen Städten auch in Stuttgart seit langem. Die Stadt ist zwar aufgrund ihrer Lage in einem Talkessel ungünstiger dran. Dennoch zeigt ein Blick auf die aktuellen Werte: Die Luft ist auch an Deutschlands »gefährlichster« Messstation Neckartor rein. Die Messwerte liegen auch im Einstunden-Mittelwert deutlich unter dem sehr engen Grenzwert. Fahrverbot – vollkommener Unsinn zumindest aus Gründen der Luftreinhaltung.
In den vergangenen beiden Jahren 2017 und 2018 wurden die Grenzwerte für Überschreitungsstunden für NO2 nicht überschritten. Die Werte blieben deutlich darunter. Eine kurzfristige Überschreitung ist zulässig, weil es zu den Stoßzeiten im Berufsverkehr kurz die Grenzen überschritten werden können. Aber auch das ist nicht mehr geschehen.
Zu Silvester stieg die Feinstaubbelastung für etwa eine Stunde an, bereits zwei Stunden später lagen die Werte wieder auf den niedrigen vorherigen Werten.
Immerhin kritisiert jetzt die Junge Union Stuttgart das Diesel-Fahrverbot, fordert aber nicht ein Ende des gesamten Unsinns, sondern fordert weitere Ausnahmen für Autos, in denen mehr als ein Insasse sitzt.
Der einzige Politiker, der sich vehement gegen die Fahrverbote ausspricht, ist Dr. Dirk Spaniel, Autoingenieur bei Daimler und derzeit verkehrspolitischer Sprecher der AfD Bundestagsfraktion:
»Die willkürlich festgelegten EU-Grenzwerte bilden das Grundübel der jetzigen Misere. Auf dieser Basis konnte der dubiose Abmahnverein ›Deutsche Umwelthilfe‹ überhaupt aktiv werden. Dessen skrupellose Initiative führt nun zu immer zahlreicheren Fahrverboten in deutschen Städten. Hier ist ein Schneeball ins Rollen gekommen, der sich zu einer Lawine auswachsen wird und die individuelle Mobilität in den Abgrund ziehen wird.«
Es gibt nur einen sinnvollen Ausweg aus der Misere: Über die Grenzwerte muss neu verhandelt werden. Fritz Kuhn (Grüne), der den großen Sessel des Stuttgarter Oberbürgermeisters auszufüllen versucht und es geschafft hat, in der Stadt, in der das erste Auto der Welt fuhr, Autos teilweise lahmzulegen, stampft mit dem Fuß auf: »Fakt ist, das Fahrverbot gilt.« Sein privates Auto hat er abgeschafft, seitdem er Dienstwagen fahren darf. »Ich bin eher der Car-Sharing-Typ«.
Immer wieder gab es im Gemeinderat Vorstöße, die berüchtigte Messstation Neckartor zu korrigieren und sie den Vorschriften entsprechend aufzustellen. Sie steht falsch, wie wir hier immer wieder berichtet haben. Doch die Grünen im Gemeinderat verhinderten, dass die Position korrigiert wird. Wäre doch dann ihr schönes Argument für Fahrverbot zerstört worden. Das ist ein Ansatz für betroffene Autofahrer, sich gegen den Unsinn der Fahrverbote zu wehren. Auf die Gerichte dürfte also eine Flut von neuen Verfahren zurollen.
***Wehren Sie sich gegen Fahrverbote sagt der UTR e.V.
»Ich empfehle Betroffenen, sich gegen die Fahrverbote zur Wehr zu setzen«, sagt der UTR e.V. Rechtsanwalt und Verkehrsrechtsexperte Axel Widmaier.
»Das können aber nur diejenigen, die von einem innerstädtischen Fahrverbot betroffen sind, und gegen die ein Bußgeld wegen eines Verstoßes dagegen verhängt wurde. Das Verfahren sieht dann so aus, dass ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, welcher in etwa in der Regel bei ca. 80,00 EUR liegen dürfte. Bei einem vorsätzlichen Verstoß gegen das Fahrverbot kann die Geldbuße durchaus erhöht werden.«
Widmaier: »Dagegen kann man ein Rechtsmittel einlegen und in einer Verhandlung überprüfen lassen, ob das Fahrverbot korrekt ist.
Insbesondere sollte man die Richtigkeit der Messergebnisse, auf denen das Fahrverbot beruht, anzweifeln. Diese müssten dann gegebenenfalls durch ein Gutachten überprüft werden. Je nachdem, wie ein Urteil ausfällt, kann hiergegen unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsmittel eingelegt werden. Ein solches Verfahren kostet jedoch Geld und eine Verhandlung lohnt sich gegebenenfalls nur dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung das Risiko abdeckt, beziehungsweise wenn ein wirtschaftlicher Schaden für den Betroffenen so groß ist, dass die Kosten sich auch dann noch rechnen, unter anderem zum Beispiel für Pendler, die ihren Arbeitsplatz dauerhaft erreichen müssen«, meint Widmaier.
Brauchen Sie Hilfe? dokudrom@email.de
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Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.
Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Leben und zur Umwelt vermiesen wollen, früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe
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