Justizopfer des Paragraphen 175 StGB können Ansprüche auf Entschädigung geltend machen.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

schedule
15.01.2019 | 15:44h
update
15.01.2019 | 15:44h
person
www.ad-infinitum.online
domain
www.ad-infinitum.online
Justizopfer des Paragraphen 175 StGB können Ansprüche auf Entschädigung geltend machen.

BSZ e.V. Vertrauensanwälte unterstützen homosexuelle Anspruchsteller bei der Durchsetzung ihrer Forderungen

Offensichtlich wissen nur wenige Justizopfer des Paragrafen 175 über die ihnen zustehenden Entschädigungsansprüche Bescheid. Tatsächlich stehen diesen homosexuellen Opfern aufgrund der gegen sie eingeleiteter Ermittlungsverfahren, oder gar Verurteilungen wegen Verstoßes gegen den mittlerweile aufgehobenen Paragraphen 175 des deutschen Strafgesetzbuches umfangreiche Ersatzansprüche gegen den Deutschen Staat zu.

Anzeigen

Nur mit Unwissenheit der Betroffenen dürfte es zu erklären sein, dass bisher von den möglichen 64.000 Antragsberechtigten, lediglich wenige ihre Ansprüche geltend gemacht haben.

Anspruchsberechtigt für eine Entschädigung sind dabei nicht nur das Opfer einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen den ehemaligen § 175 StGB. Auch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen homosexueller Handlungen begründet den Anspruch auf Entschädigungsleistungen in Höhe von € 3.000,00.

Die im Bundeshaushalt vorgesehenen sieben Millionen Euro werden dabei aufgeteilt in sechs Millionen für Verurteilte und eine Million für Verfolgte des Paragrafen 176.

Zuletzt waren die vom Haushalt für diese Entschädigungszahlungen bereit gestellten Mittel wegen der geringen Antragszahlen nicht ausgeschöpft worden.

Dass Menschen bestraft wurden, weil sie gleichgeschlechtliche Partner liebten, war ein grobes Unrecht.

Auch viele, die nicht verurteilt wurden, haben unter der Verfolgung gelitten. Manche saßen in Untersuchungshaft, manche haben andere demütigende Ermittlungsmaßnahmen über sich ergehen lassen müssen. Auch ihre Leben hat Paragraf 175 schwer belastet.

Künftig sollen auch Betroffene entschädigt werden, die in psychiatrischen Kliniken untergebracht wurden, U-Haft, oder besonders belastende Ermittlungsmaßnahmen erlitten haben.

Der frühere Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Die Bundesrepublik hatte diese von den Nationalsozialisten verschärfte Regelung übernommen. Im Jahr 1969 wurde der Paragraf zwar entschärft, aber erst 1994 endgültig abgeschafft. Auf seiner Basis wurden Schätzungen zufolge 64.000 Menschen verurteilt.

Die hier berichtende BSZ e.V. Vertrauenskanzlei unterstützt Justizopfer auch in diesem Bereich und wird die weitere Entwicklung verfolgen und entsprechend berichten.

Betroffene können sich vertrauensvoll per Mail, Fax, Telefon oder Briefpost an den Vorstand des BSZ e.V. wenden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Groß-Zimmerner-Str. 36a

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Telefax: 06071-9816829

E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

 

 

 

 

Anzeigen

Impressum
Verantwortlich für den Inhalt:
www.ad-infinitum.online
Datenschutz & Nutzungsbedingungen:
www.ad-infinitum.online
Mobile Webseite per:
WordPress AMP Plugin
Letztes AMPHTML-Update:
07.12.2024 - 15:11:05
Daten- & Cookie-Nutzung: