Diesel-Skandal: UTR e.V. fordert Umtausch manipulierter Fahrzeuge ohne Zuzahlung!

Der UTR e.V. fordert von den Herstellern, manipulierte Fahrzeuge gegen neue, den gesetzlichen Vorschriften vollumfänglich entsprechenden Fahrzeuge ohne Zuzahlung gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs umzutauschen.

Weil der Staat seinen Pflichten nicht nachgekommen ist und tatenlos zugeschaut hat, wie die Autokonzerne durch falsche Angaben über das Abgasverhalten Ihrer Autos, die Bürger finanziell massiv geschädigt haben, müssen nun Gerichte entscheiden.

Für viele Bürger wirft der Diesel-Skandal die Frage auf ob die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland überhaupt noch gegeben ist. Da sind die Menschen beim Kauf ihres Autos wahrscheinlich betrogen worden und sind nun mit Fahrverboten konfrontiert, haben hohe Wertverluste zu verkraften und müssen bei ihrem Fahrzeug ein umstrittenes Software Update aufspielen lassen.

Während die Deutschen beim Verkauf ihres Dieselfahrzeugs hohe Verluste in Kauf nehmen müssen, freut sich das benachbarte Ausland über die Schnäppchen aus Deutschland.

Zur Erinnerung: In den USA stehen die manipulierten Autos auf riesigen Parkplätzen und dürfen auch nicht in das Ausland exportiert werden, solange sie nicht repariert sind und den amerikanischen Vorschriften vollumfänglich entsprechen. Das ist aktiver Umweltschutz! Deutschland dagegen exportiert sein Dieselproblem in das Ausland!

  • Einem deutschen Fahrzeughalter welcher das Software Update bei seinem Diesel nicht aufspielen bzw. die unzulässige Abschalteinrichtung entfernen lässt, kann der Betrieb seines Fahrzeugs untersagt werden. Das hat das  Verwaltungsgericht Gießen entschieden.

Durch eine nicht beseitigte Abschalteinrichtung würden im Betrieb auf öffentlichen Straßen die entstehenden Emissionen unzulässig erhöht und es würde sich eine Gefahr für die Gesundheit der Allgemeinheit ergeben.  Aus diesem Grund sei die Verpflichtung zur Teilnahme an der Rückrufaktion und bei deren Nichtbeachtung die Betriebsuntersagung verhältnismäßig und von den Fahrzeughaltern hinzunehmen, entschied das Verwaltungsgericht Gießen. Fahrzeughalter welche dem Rückruf keine Folge leisten und das Update nicht aufspielen lassen, deren Fahrzeuge sind nach Auffassung der Verwaltungsrichter als nicht  ordnungsgemäß zugelassen anzusehen.

„Das bedeutet nach unserer Auffassung aber auch, dass diese Fahrzeuge schon beim Verkauf als nicht ordnungsgemäß zugelassen anzusehen waren“ sagt Horst Roosen, Vorstand des |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Bei den von Volkswagen, Audi, Seat und Skoda gebauten Modellen mit dem Motor des Typs EA 189 wurde eine Software zur Absenkung der Stickoxidemissionen im Testbetrieb verbaut. Das Kraftfahrtbundesamt hat diese Software als eine unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft. Damit hat die  Erteilung der EG-Typengenehmigung nicht den  geltenden Vorschriften entsprochen.

Der Käufer eines neuen Autos muss jedoch  nicht damit rechnen, dass für das ausgewählte Fahrzeug die Übereinstimmungsbescheinigung ungültig ist.

Gemäß § 27 Abs. 1 EG-FGV dürfen neue Fahrzeuge nämlich nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Die Übereinstimmungsbescheinigung ist nach § 6 Abs. 1 EG-FGV vom Inhaber einer EG-Typgenehmigung für jedes dem genehmigten Typ entsprechende Kfz auszustellen und dem Fahr-zeug beizufügen. Sie bescheinigt gemäß Art. 3 Nr. 36 der Richtlinie 2007/46/EG, dass ein Fahrzeug aus der Baureihe eines nach der Richtlinie genehmigten Typs zum Zeitpunkt seiner Herstellung allen Rechtsakten entspricht. Wenn es dies nicht tut, weil es Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 widerspricht, kann man davon ausgehen, dass die Bescheinigung inhaltlich falsch und deswegen ungültig ist.

Fahrzeuge mit unzulässiger Abschalteinrichtung die durch Verkauf in den Verkehr gebracht wurden entsprechen nicht dem Gesetz und nehmen widerrechtlich am Straßenverkehr teil.

Damit dürften Kaufverträge für solche Fahrzeuge nichtig sein.

VW ist wegen Betruges und sittenwidriger Schädigung im Diesel-Skandal bereits von mehreren Gerichten zivilrechtlich verurteilt worden. Das haben auch die pauschalen Behauptungen der VW-Anwälte, der Vorstand der Volkswagen AG hätte nichts von den Softwaremanipulationen gewusst nicht verhindern können.

Den Autokäufern wurde vorgemacht, dass ihr Fahrzeug den gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen entspreche, obwohl es in Wahrheit eine rechtswidrige Motorsteuerung enthielt, die nicht genehmigungsfähig ist.

Nach Auffassung eines Landgerichts ist die Abgabe der Übereinstimmungserklärung und die damit einhergehende Täuschungshandlung nur vorsätzlich denkbar, weil der Volkswagen AG als etablierter Fahrzeugherstellerin die Kenntnis der Typengenehmigungsvoraussetzungen für ihre eigenen Fahrzeuge unterstellt werden kann. Auf gut Deutsch: Die Autokäufer wurden möglicherweise betrogen.

Der „Rechtsstaat“ lässt die betroffenen Autokäufer im Stich. Statt den  Bürgern zu helfen werden Scheindebatten über Grenzwerte und Geschwindigkeitsbegrenzungen losgetreten, Steuergeld für sogenannte Umtauschprämien bezahlt. Dem DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. werden von der Politik Millionen Euro Steuergelder bezahlt und finanziert damit die Klageflut des Vereins für Fahrverbote. Die Betroffenen finanzieren also quasi mit eigenem Geld die Fahrverbote! Absurd!!

„Was ist dies für ein Rechtstaat, in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“*

*(Dies ist ein Zitat von Roman Herzog Bundespräsident a.d.)  Zu dieser Schussfolgerung muss man  kommen, wenn man sieht wie sich die Autoindustrie ohne Wiedergutmachung an ihren getäuschten Kunden aus der Geltung des Rechts heraus zu stehlen versucht.

Gegen Fahrverbote zu demonstrieren, bringt den getäuschten  Autokäufern wenig. Die Gerichte orientieren sich ausschließlich an den bestehenden Gesetzen.  Und das ist auch gut so, denn  für Betrug gibt es in Deutschland auch klare Gesetze!

  • Der schöne Satz aus dem Verkehrsministerium, dass Autohersteller nur in legaler Weise betrügen würden, ist noch in guter Erinnerung.

Dazu Horst Roosen: „Man kommt sich vor wie in einem schlechten Film, die Politik macht aus Opfern nunmehr Täter“!

Das will der UTR e.V. auf alle Fälle verhindern!

  • Der UTR e.V. fordert von den Herstellern, manipulierte Fahrzeuge gegen neue den gesetzlichen Vorschriften vollumfänglich entsprechenden Fahrzeuge ohne Zuzahlung gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs umzutauschen.
  • Diese Forderung machen unsere Rechtsanwälte für jeden einzelnen Mandanten individuell außergerichtlich direkt beim Vorstand des jeweiligen Autobauers geltend. Wenn massenweise Ansprüche aus offensichtlich unerlaubter Handlung auf den Vorstandsschreibtischen landen, wird dies seine Wirkung kaum verfehlen.

Der UTR e.V. lässt für seine Fördermitglieder über spezialisierte Rechtsanwälte Auto- Kauf- Leasing- und Kreditverträge überprüfen und macht bei den betreffenden Herstellern die Ansprüche geltend, die sich für den Autokäufer durch die unerlaubte Abschalteinrichtung ergeben haben.

Das Ziel des UTR e.V. ist es betroffenen Autokäufern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die UTR e.V. Vertrauensanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten auf deren Wunsch vor Gericht zu vertreten.

Betroffene Autofahrer die sich an dieser Aktion beteiligen wollen, fordern per Mail, Fax, Telefon oder Post kostenlos und unverbindlich die dafür erforderlichen Unterlagen an.

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

Telefon 06071- 9816811

Telefax 06071- 9816829

e-mail: dokudrom@email.de

Internet:

https://dokudrom.wordpress.com

 

….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….