Abgasskandal: Fahrzeuge mit unzulässiger Abschalteinrichtung müssen vom Hersteller zurückgenommen werden.

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Abgasskandal: Fahrzeuge mit unzulässiger Abschalteinrichtung müssen vom Hersteller zurückgenommen werden.

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!  Diese berechtigten Ansprüche  setzt der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung für betroffene Autokäufer auf Erfolgsbasis durch.

Es wurde zutreffender Weise zugunsten eines Käufers durch das Gericht entschieden, dass bezüglich eines abgasmanipuliertes Fahrzeuges auch dann wegen Vorliegens eines Mangels vom Kaufvertrag zurückgetreten werden kann, wenn der Hersteller eine sog. „Nachbesserungssoftware“ anbietet (was heißt hier eigentlich Nachbesserung, eigentlich wird der geschuldete Zustand nachgeholt).

Käufer von Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung wurden durch die Hersteller arglistig getäuscht.

In dem ausführlichen Hinweisbeschluss hat das Oberlandesgericht u.a. darauf hingewiesen, dass ein Rücktritt im Hinblick auf die Mangelhaftigkeit des Fahrzeug zulässig sei und ein Käufer dürfe erwarten, dass ein Auto die vorgesehene Abgastests  ohne eine eigens hierfür  konzipierte Software bestehe.

Interessant ist weiter, dass der Käufer dem Hersteller auch keine Frist zur Behebung des Mangels setzen muss, da insoweit eine arglistige Täuschung gemäß § 123 BGB gegeben ist und der Käufer natürlich ein berechtigtes Interesse daran habe, sich nicht weiter auf Verhandlungen mit dem Hersteller einlassen zu müssen.

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Bemerkenswert ist allerdings die Auffassung des Oberlandesgerichts auch deshalb, als es auch nicht darauf ankomme, dass das Kraftfahrtbundesamt, aus welchen Gründen auch immer, die neue Software, welche den Hersteller im Nachhinein entwickelt habe, freigab.

Diese Freigabe binde in jedem Fall nicht die Zivilgerichte und diese können, so auch Ausführungen des Oberlandesgerichts, frei entscheiden. Deshalb entfalle auch die Verpflichtung des Käufers, dem Hersteller eine Frist zur Beseitigung des Mangels zu setzen. Dies wird eben auf das zuvor erwähnte arglistige Verhalten des Herstellers zurückgeführt. Das Kraftfahrtbundesamt ignoriert u.a. auch die Tatsache, dass nach europäischem Recht eine Zulassung eigentlich nicht gegeben ist, was auch schon ausführlich diskutiert wurde.

Nach alledem lässt sich doch der zulässige Schluss ziehen, dass die Dieselfahrzeug Besitzer systematisch hintergangen wurden.

Die Fahrzeugkäufer müssen laut Entscheidung des Oberlandesgerichts erwarten können, dass ein Auto die vorgesehenen Abgastests besteht, ohne eine hierfür eigens konzipierte Software installieren zu lassen.

Fazit:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

Diese berechtigten Ansprüche  setzt der von  EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung für betroffene Autokäufer auf Erfolgsbasis durch.

Wer einen berechtigten finanziellen Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach an die Express-Inkasso GmbH abtreten.

Ansprüche zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Er hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene, die ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko durchführen lassen möchten, können per  E-Mail, Fax, Post oder Telefon kostenlos ausführliche Informationen anfordern.

EXPRESS INKASSO® GmbH

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

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Telefon: 06071-9816813

Telefax: 06071-9816829

 

 

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