…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Die Zahl der Rechtsanwaltskanzleien steigt stetig, die Qualität der Bearbeitung der Fälle nimmt dagegen weiter ab, berichtet der ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung im hessischen Dieburg. Für die Rechtsuchenden wird es immer schwieriger, den richtigen Rechtsanwalt zu finden, der ihre Interessen seriös und vor allem erfolgreich vertritt. Denn was nützt ein Anwalt, wenn am Ende nichts dabei herauskommt?
Sie haben ein Rechtsproblem. Sie gehen zu einem Rechtsanwalt. Dort schildern Sie Ihren Fall und der Anwalt übernimmt ihn. Sie unterschreiben ein Formular, das sich „Vollmacht“ nennt, mit dem Sie praktisch Ihre sämtlichen Rechte gegenüber dem Anwalt aufgeben. Außerdem leisten Sie noch einen stattlichen Vorschuss! Wenn Sie jetzt glauben damit seien Sie Ihr Rechtsproblem los, dann kann das so sein – muss aber nicht!
Beispiel gefällig?
Ein Mandant einer Hamburger Kanzlei teilt uns mit, dass sieben vom Anwalt selbst gewünschte und vereinbarte Telefontermine nicht eingehalten wurden. Die vom Mandanten an die Kanzlei geschickten Unterlagen waren dort nicht mehr auffindbar. Insgesamt wurden von dieser Kanzlei dreimal beim Mandanten die Unterlagen angefordert. Der Mandant hat sie jedes Mal wieder an die Kanzlei übermittel. Der Anwalt hat entgegen dem Mandantenwunsch und ohne diesen zu informieren eine Klageschrift eingereicht. Dann folgte eine Anwaltsrechnung über einen Streitwert von 50 000.- Euro, wobei der tatsächliche Streitwert unter 10 000 Euro lag. Auf die Beschwerde des Mandanten, teilte die Kanzlei mit, die Kosten für den kleineren Streitwert zu berechnen. Trotzdem kam dann eine Mahnung über knapp 4300.- Euro. Auf erneuten Protest des Mandanten wurde ihm von der Kanzlei die Vollstreckung angedroht.
Hilfe, ich bin mit meinem Anwalt total unzufrieden!
Die anwaltliche Dienstleistung ist ähnlich wie die ärztliche Leistung für viele Menschen von sehr hoher und nicht selten existenzieller Bedeutung. Solche Leistungen können erfolgreich nur erbracht werden, wenn Kompetenz und Vertrauen zu einer für den Recht- und Ratsuchenden nachvollziehbaren Einheit werden.
Wenn jemand einem Anwalt das Mandat erteilen, ihn rechtlich zu vertreten, beginnt eine wechselseitige Beziehung, in der beide eigentlich das gleiche Ziel haben sollten, nämlich die best mögliche Lösung für die jeweilige rechtliche Angelegenheit zu erreichen. Da dies jedoch leider nicht immer der Fall ist, zeig vorgenanntes Beispiel.
Ergebnis…… Ärger mit dem Anwalt!
„Mein Anwalt hat Mist gemacht“, – so wenden sich enttäuschte Mandanten an den ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und bitten um Hilfe. Die erhalten Fördermitglieder des ESK unter dem Stichwort Anwaltshaftung von den mit dem ESK kooperierenden auf Anwaltshaftung spezialisierten Rechtsanwälten.
Viele Anrufer beklagen sich…….. über die schlechte Arbeit ihrer Anwälte, Desinteresse am übertragenen Fall, Fristenversäumnis, Gebührenschinderei, Falschberatung, Informationsmängel, Kungelei unter den Juristen, Parteienverrat, die Aufzählung lässt sich beliebig fortsetzen.
Niemand ist unfehlbar…….. auch Rechtsanwälte nicht !
Jeder Anwalt haftet für Schäden, die durch einen Fehler bei seiner Tätigkeit entstehen.
Wann greift Anwaltshaftung ein…….. wann haftet ein Anwalt?
Immer dann, wenn er eine Pflichtverletzung begangen hat, also einen Fehler in seiner Mandatsausübung (bei Beratung oder gerichtlicher und außergerichtlicher Vertretung.
Wer bei dem falschen Anwalt gelandet ist…….. und finanziellen Schaden erlitten hat, sollte prüfen lassen, ob er seinen Anwalt dafür haftbar machen kann.
Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt sind zwar sehr hoch – so muss der Mandant z.B. beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht – aber mit der richtigen fachkundigen Betreuung durch einen in diesem Rechtsgebiet versierten Anwalt, gelingt es meistens den Sachverhalt zu klären und entsprechende Ergebnisse zu erzielen.
Um festzustellen ob gegen einen Rechtsanwalt ein Regressanspruch besteht…….. bedarf es umfangreicher Prüfungen. Mit diesen Prüfungen beauftragt der ESK geeignete Vertragsanwälte. Wird festgestellt, dass ein Anspruch gegen den betreffenden Anwalt besteht, setzt sich der zuständige Vertragsanwalt direkt mit dem Rechtsuchenden in Verbindung. Er teilt ihm mit, worin sein Anspruch besteht, welche Kosten bei der Durchsetzung desselben entstehen werden und ob die Durchsetzung des Anspruch auf Erfolgsbasis möglich ist.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zum ESK anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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