Abhebung vom Konto nach der Trennung – macht man sich hier strafbar?

Ein Ehegatte hatte vom anderen Ehegatten für dessen Konto eine Vollmacht erhalten. Die Beteiligten trennten sich. Der Kontoinhaber vergaß, die Vollmacht zu widerrufen.

Der getrennte Ehegatte, der nicht Kontoinhaber war, bediente sich noch munter mit der Vollmacht am Konto. Es war kein gemeinsames Konto!

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass der Kontoinhaber gegen seinen getrennt lebenden Ehegatten einen Rückforderungsanspruch auf Schadensersatz hat.

Es war sogar ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 266 StGB. Der getrennte Ehegatte hätte hier sogar einen Strafantrag stellen können, wenn der bevollmächtigte Ehegatte den Betrag nicht zurückgezahlt hätte.

Autorin

Dr. Gabriele Sonntag

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

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