darf der Versicherer aufrechnen? – …gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Der BGH hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein privater Krankenversicherer mit einem Versicherungsnehmer einen sogenannten Notlagentarif vereinbart hatte.
Der Versicherungsnehmer machte Kostenerstattungsansprüche aus ärztlichen Behandlungskosten gegenüber dem Versicherer geltend. Er hatte aber eine Versicherungsprämie nicht bezahlt.
Der Versicherer verweigerte Erstattung der Beträge und rechnete mit rückständigen Beiträgen aus dem Notlagentarif aus. Der BGH hat entschieden, dass dies zulässig ist.
Autor
Roland Tilch
Fachanwalt für Sozialrecht
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