Die Schlinge der Steuerfahndung zieht sich weiter zu. Kann man jetzt noch Straffreiheit erlangen?

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Die Schlinge der Steuerfahndung zieht sich weiter zu. Kann man jetzt noch Straffreiheit erlangen?

Vor einigen Tagen hatten Ermittler der Steuerfahndung eine Großrazzia in mehreren deutschen Städten gegen Steuerhinterzieher, so die jüngsten Nachrichten in verschiedenen Medien, gestartet. Mehrere Jahre nach der Veröffentlichung bzw. der Auswertung des sogenannten Panama Papers sollen die Ermittler u. a. Wohnräume von mehreren vermögenden Privatpersonen, diversen Banken und Sparkassen sowie die Geschäftsräume von einigen Steuerberatern durchsucht haben.

Dies beruht u.a. auf Information der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Hierbei soll auch die Deutsche Bank in das Visier der Ermittler geraten sein, denn es besteht der Verdacht, dass über eine frühere Gesellschaft derselben, der Regula Limited, für Kunden diverse Briefkastenfirmen gegründet und damit geholfen worden sein soll, Steuern zu hinterziehen. Bereits im November letzten Jahres sollen die Geschäftsräume der Deutschen Bank in diesem Zusammenhang durchsucht worden sein und es wurden nach Angaben der Ermittler diverse Geschäftsunterlagen in schriftlicher und elektronischer Form sichergestellt. Das Ganze geht wohl hauptsächlich auf die Enthüllungen durch ein internationales Mediennetzwerk im Frühjahr 2016 zurück, wonach die zugespielten Datenberge große Geldströme nach Panama zeigten, wo Tausende Briefkastenfirmen angesiedelt sind.

Man sollte nach wie vor davon ausgehen, dass es nicht nur um ein paar vermögende Privatpersonen geht, sondern um weitere Personen, welche Konten im Ausland bzw. Panama unterhalten. Nach wie vor findet also eine massive Treibjagd auf Steuersünder statt. Ursprüng­lich waren es die von den Bundesländern, hier vor allem Nordrhein-Westfalen (der Bund hält sich mangels Zuständigkeit vornehm heraus), gekauften und von Dritten rechtswidrig erlangten Bankdaten über eine Vielzahl von Bundesbürgern, welche Konten im Ausland unterhielten und jetzt noch hinzukommend diejenigen, welche durch die Verwertung der Panama Papers aufge­fallen sind. Dies zeigt ganz klar, dass die Verfolgung dieser Sachverhalte nach wie vor nicht zu Ende ist und jeder potentiell Betroffene sich gut überlegen sollte, ob er nicht doch den Weg in die Steuerehrlichkeit sucht. Leider wurden die Rahmenbedingungen für eine Selbstanzeige immer mehr verschärft, was die Entscheidung nicht leichter macht, aber eine solche dennoch in Betracht gezogen werden sollte.

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Viele Betroffene haben bereits die Möglichkeit der Selbstanzeige genutzt, um im günstigsten Falle Steuerfreiheit zu erlangen. Welche Hürden dabei im Einzelnen zu bewältigen sind, wurde von dem ESK Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Axel Widmaier, bereits in früheren Beiträgen ausführlich dargelegt.

Es wurden in der Vergangenheit Steuerdaten aus erworbenen CD`s an verschiedene Finanz­ministerien übermittelt und aufgrund mehrerer mit Steuerfahndern geführten Gespräche ergibt sich, dass über das Warten auf Selbstanzeigen hinaus, die Steuerfahndung aktiv mit Hausdurch­suchungen tätig ist, also man sich mit einer Entscheidung nicht zu viel Zeit lassen sollte!!!. Es kann also gut sein, dass Beamte der Steuerfahndung (Steufa) bei Privatleuten, die keine Selbst­anzeige abgegeben hatten und eben darauf spekulierten, nicht auf einer CD oder den Panama Papers gespeichert zu sein, erscheinen werden. Für die Fahnder ist es ein Leichtes abzugleichen, wer keine Selbstanzeige eingereicht hat.

Grundsätzlich besteht immer noch die Möglichkeit, zu versuchen, die Straffreiheit zu erlangen und man sollte dies, unabhängig von der eigenen Einschätzung einer drohenden Entdeckung, ernsthaft überlegen.

Ein weiteres Argument für ein solches Vorgehen ist bei versteckten Konten darin zu sehen, als es durchaus sein kann, dass aufgrund des Alters des Steuerpflichtigen möglicherweise der Vorgang vergessen wird, bzw. Belege nachher nicht mehr auffindbar sind und keiner mehr weiß, wo sich das Konto überhaupt befindet. Hier stehen zwar nicht steuerliche Aspekte im Vordergrund  sondern die bange Frage, kommt man noch an das Geld.

Sollte man sich zu einer Selbstanzeige/Nacherklärung entscheiden ist eine sachgerechte Beratung unerlässlich, da die Durchführung der Selbstanzeige, bzw. die zu beachtenden Hinder­nisse, nicht gering sind. Will man sich diesen Vorteil nicht verscherzen, müssen die Spielregeln eingehalten werden. Gerade die abgestufte Selbstanzeige, oder besser gesagt die Nacherklärung, bedarf einer sorgfältigen Bearbeitung. Wie die Anforderungen genau sind, erläutert der ESK Fachanwalt für Steuerrecht, Axel Widmaier in Heidelberg, gerne in einem ausführlichen Be­ratungs­gespräch. Der erfahrene Steuerexperte steht Ihnen bei dieser schwierigen und komplexen Materie gern hilfreich zur Seite. Er hat über Jahrzehnte hinweg im Hinblick auf eine Vielzahl an bearbeiteten Fälle wegen hinterzogener Steuern Erfahrungen mit den Behörden sammeln können und die absolute Vertraulichkeit aller Informationen steht für ihn an oberster Stelle. Eine Kon­takt­­aufnahme kann direkt mit der Kanzlei erfolgen und wie normalerweise eine Durchsuchung abläuft und was man beachten soll, können Sie seinem Videobeitrag „Wenn die Steuerfahnder vor der Türe stehen“ entnehmen. Hier geht es zum Video.   https://www.youtube.com/watch?v=E0Mhtoz1spQ

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.05.2019 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Autor: Rechtsanwalt Axel Widmaier, Fachanwalt für Steuerrecht

Poststraße 14
69115 Heidelberg

Telefon: 06221 – 40 26 52
Telefax: 06221 – 40 26 45

E-Mail: awidmaier@widmaier-ra.com
Internet: www.rechtsanwalt-widmaier.de

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  • Im Hinblick auf den Umstand, dass man die noch verbleibende Zeit, im eigenen Interesse sinnvoll nutzen sollte empfiehlt der ESK für ein erstes Gespräch Herrn Rechtsanwalt Axel Widmaier in Heidelberg zu kontaktieren.

Herr Rechtsanwalt Widmaier ist als Fachanwalt für Steuerrecht u.a. auf dem Gebiet der Selbstanzeigen schon seit Jahrzehnten tätig und hat in vielen Fällen der Nichterklärung von Kapitalerträgen Nacherklärungen für die betroffenen Steuerpflichtigen erfolgreich gefertigt und wirksame sowie daher strafbefreiende Selbstanzeigen für die Mandanten bei den Finanzämtern eingereicht. Für nahezu alle Fälle konnte von der strafrechtlichen Seite her eine Einstellung der Verfahren bei den Straf- und Bußgeldsachenstellen (StraBu) erreicht werden.

 

 

 

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