Massenhafte Geschwindigkeitsmessungen: dient das tatsächlich der Verkehrssicherheit? Die hessischen Gerichte wurden von einer Prozessflut überrascht. Ursache dafür war ein im Raum Bad Hersfeld eingesetzter Enforcemet Trailer.
Der Enforcemet Trailer sieht aus wie ein etwas futuristisch gestalteter Autoanhänger. Was so scheinbar unschuldig am Wegesrand steht kann autonome Geschwindigkeitsmessung über mehrere Tage durchführen. Das Ding misst fünf Tage am Stück ohne Personaleinsatz.
„Mit der Laser-Geschwindigkeitsmessung können alle Fahrzeuge über mehrere Spuren hinweg gleichzeitig erfasst werden. Variable Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Durchfahrtsverbote nach Uhrzeit, Fahrstreifen und Fahrzeugklasse lassen sich ebenfalls überwachen. Ein integriertes Modem überträgt die verschlüsselten Falldaten drahtlos und ermöglicht den Fernzugriff auf das Messsystem.“ (Quelle: Vitronic)
Der Einsatz des Mess Anhängers im Raum Bad Hersfeld produzierte laut Darmstädter Echo“ Hunderttausende Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Gegen die verhängten Bußgelder legte ein Teil der ertappten Temposünder Widerspruch ein und brachte damit das Amtsgericht Bad Hersfeld in die Bredouille. Die Entscheidung der Amtsrichter wiederum werden von einer gewissen Anzahl Betroffener aber auch nicht akzeptiert, so dass schlussendlich auch das Oberlandesgericht Frankfurt reichlich zu tun bekommt.
Da Hessen um das Wohlergehen seiner Bürger sehr besorgt scheint, will man sieben weitere Enforcement Trailer anschaffen. Oder geht es nicht in erster Linie um Verkehrssicherheit sondern um automatisches Abkassieren der Autofahrer. Es könnte natürlich auch sein, dass man sich an den Vergrämungsprogrammen gegen die Tauben und Nilgänse orientiert hat und nunmehr für die Autofahrer ein solches Programm anläuft.
Auch dieser High-Tech Anhänger wird nicht ohne Fehler arbeiten. Das fängt schon damit an, dass der Anhänger eventuell falsch abgestellt wird. Auch hier gilt die Regel, viel Technik, viele Fehler. Ob Mensch oder Maschine das gilt es jeweils herauszufinden.
So hat zum Beispiel der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes am 05.07.2019 entschieden, dass Messergebnisse von Traffistar S350 nicht verwertbar sind. Die Ergebnisse des Messverfahrens mit dem Messgerät Traffistar S 350 seien wegen der fehlenden Speicherung der Rohmessdaten und der daraus folgenden verfassungswidrigen Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung unverwertbar. Die hierzu ergangenen verurteilenden Entscheidungen des OLG Saarbrücken (Ss RS 22/2017 vom 26.06.2017) und AG Saarbrücken (22 Owi 859/16 vom 28.03.2017) wurden deshalb aufgehoben.
Hier zeigt sich für betroffene Autofahrer wie sinnvoll die rechtzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts ist, der mit Sachverständigen zur technischen Begründung der entsprechenden Anträge zusammenarbeitet. Wer geblitzt wurde sollte auf alle Fälle einen solchen Anwalt konsultieren. Die Rechtsschutzversicherer müssen solche Fälle übernehmen.
Bei Autounfällen ist das Schadensmanagement der Versicherer zu hinterfragen.
Es hat gekracht. Das Auto ist beschädigt. Als Beteiligter ist man geschockt. Da freut man sich als Geschädigter doch, wenn die Versicherung unverzüglich mit einem Kontakt aufnimmt oder sofort einen Betrag an die Werkstatt zahlt. Es entsteht der Eindruck einer besonders schnellen und effektiven Regulierung des Schadens. Aber Vorsicht! Schnelle Hilfe ist nicht immer gute Hilfe, warnt der Verein UTR Umwelt-Technik-Recht e.V.
Immer öfter beschweren sich Geschädigte über zu wenig erhaltenen Schadensersatz und Verzögerungstaktiken der Versicherungen. Auch die Medien haben hierüber schon verschiedentlich berichtet. „Das sind die typischen Auswirkungen des Schadensmanagements der Versicherungswirtschaft und deren Regulierungspraxis“, erläutert Horst Roosen von der UTR.
„Was der Versicherte zunächst als gutes Serviceangebot seines Versicherers empfindet, dient in Wirklichkeit nur dazu, die Unfallregulierung in für die Versicherer günstige Bahnen zu lenken.
Trotz gravierender Interessenkollision beraten Versicherer den Geschädigten oft über seine Rechte. Für den Geschädigten entsteht aus diesem Sachverhalt das Risiko, nicht vollen Schadenersatz zu erhalten. Die Versicherungen wissen nämlich genau, dass Anwälte mehr und schneller Schadensersatz herausholen.“
Da die Geschädigten in der Regel gar nicht wissen, welche Ansprüche Sie gegen die Versicherung haben und da der Schädiger hier die Rolle des Beraters für den Geschädigten übernimmt, kann von einer nachhaltigen Interessenvertretung des Geschädigten nicht ausgegangen werden. Die Taktik des Versicherers ist, die Geschädigten am Sachverständigen und Anwalt vorbei zu schleusen und so deren Kosten zu sparen. Manche Schadensposition fällt dabei oft unter den Tisch, genauso wie die vollständige Reparatur zweifelhaft ist. Häufig regulieren Versicherungen auch erst einmal unproblematische Positionen durch schnelle Scheckzahlung vorab, um den Geschädigten in Sicherheit zu wiegen und um dann an juristisch komplizierter Stelle zu sparen. Besonders problematisch sind Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschäden. Hier ist man einem versierten Schadenssachbearbeiter ohne juristischen Beistand sowieso ausgeliefert.
Betroffene sind gut beraten, sich auf eine Schadensteuerung durch den Versicherer nicht einzulassen.
Auch ist Vorsicht bei Vertragsanwälten von Versicherungen geboten:
- Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, warum manche Anwälte Vertragsanwälte sind und manche nicht, warum manche Anwälte gegen Versicherungen nicht vorgehen und manche schon?
- Kann man die Versicherung und den Mandanten gleichzeitig vertreten?
- Glauben Sie, dass Sie gut vertreten sind, wenn Ihr Anwalt am Tropf der Versicherung hängt?
Nach einem unverschuldeten Unfall sollte jedermann von seinem Recht, auf Kosten des Versicherers des Unfallgegners einen im Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu beauftragen, Gebrauch machen.
Die Verein UTR e.V. bietet über seine Vertrauensanwälte eine kostenlose Erstberatung inklusive der Deckungsanfrage bei einer eventuell bestehenden Verkehrsrechtschutzversicherung. Dieses Angebot gilt nicht nur für Autounfälle, sondern auch für alle sanktionierten Verkehrsverstöße.
Und so funktioniert dieses Angebot:
- Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax, Briefpost oder Onlineformular Ihr Anliegen, Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
- Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden per Mail die Nachricht welcher Experte auf Ihren Anruf für eine kostenlose Erstberatung wartet.
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.
Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
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Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:
- Darf man noch Diesel Fahren?
- Warum will niemand ein Elektro-Auto?
- Wo kommt der Strom für E-Autos her?
- Darf man noch Pommes frites essen?
- Darf man noch Fleisch essen?
- Darf man Plastiktüten benutzen?
- Alles nur Chemie oder was?
Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.
„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!