…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung gehe täglich Dutzende Beschwerden von Anlegern ein, die über betrügerische Internetseiten mit Kapitalanlageangeboten betrogen wurden. Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!
Es ist eigentlich kaum zu glauben, dass es in Europa überhaupt möglich ist, dass Kriminelle ihre Opfer teils über Jahre hinweg um ihr Geld betrügen, ohne dass irgendetwas passiert.
„Binäre Optionen sollten grundsätzlich Finanzderivate darstellen, die auf Optionen basieren. Sie zählen zu den Termingeschäften. Vielfach werden jedoch Binary Options angeboten, die regelrecht einen Totalverlust garantieren.
Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Oft tritt dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust ein, der durch angeblich plötzliche negative Kursentwicklungen entstanden sein soll. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.
Die Trading-Anzeigen auf den Plattformen sind allesamt nur fiktiv und täuschen Gewinne vor, damit die Anleger noch weitere Gelder investieren.
Und sollte doch einmal ein vermeintlicher Gewinn ausbezahlt werden, handelt es sich wahrhaftig um die teilweise Rückzahlung des Investments mit dem Zweck, den Geschädigten noch mehr Geld herauszulocken.
Kürzlich werben die Trading-Plattformen im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“. Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.
Es kommt aber noch ärger!
Die Geschädigten investierten Gelder über nachstehende Online-Trading-Plattformen:
Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.
Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten.
Banken sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schließlich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Soweit ersichtlich, müssen die Banken mindestens unvorstellbare 3 % des Transaktionsvolumens als Transaktionsgebühr zu Lasten der Trader verrechnet haben. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
Chancen
Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum.
Nach Einschätzung der mit diesen Fällen beschäftigten ESK Rechtsanwälten stehen die Chancen gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.
ESK-Rechtsanwalt in Dubai
Einige Banken mit Sitz in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, fungierten als Empfängerbanken für die Investitionen in die Online-Trading-Plattform „Stackoptions“.
„Stackoptions“ ist auf Betrug aufgebaut.
Die Webseite ‚www.stackoptions.com‘ ist bereits nicht mehr erreichbar. Zahlreiche Anleger wurden um ihr Erspartes gebracht. Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich, die Hintermänner von „Stackoptions“ ausfindig zu machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen zu können.
Jedoch gibt es einen Hoffnungsschimmer! Es ist aufgefallen, dass die involvierten Empfängerbanken vielfach gegen ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten verstossen haben. Hierdurch ist es möglich, die Empfängerbanken auf Schadenersatz zu klagen.
Ein ESK Rechtsanwalt war vor Ort in Dubai, um nunmehr mit einheimischen Rechtsanwälten ein Vorgehen gegen die betreffenden Banken zu besprechen um betrogenen Anlegern das investierte Geld möglichst zurück zu holen.
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.
Hochqualifizierte Erstberatung durch ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Beitritt zur ESK-Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab EUR 75,00
Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.
Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.
Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung einreichen.
Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit dem Anleger, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den betroffenen Anleger, folgende außergerichtliche Leistungen erbringen:
Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:
Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% (abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.
Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden. Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen Sie auch nichts bezahlen.
Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur Seite.
Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Die ersten Schritte sollten sein:
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung