Gläubigervertreter bei PIM Gold

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Gläubigervertreter bei PIM Gold

Insolvenzgericht hat vorläufigen Gläubigerausschuss bestellt.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  14.10.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

Gläubigervertreter bei PIM Gold: Insolvenzgericht hat vorläufigen Gläubigerausschuss bestellt

Das Insolvenzgericht im Fall PIM Gold hat einen fünfköpfigen vorläufigen Gläubigerausschuss bestimmt. Vier davon sind Rechtanwälte geschädigter Anleger. Sie unterstützen und kontrollieren den vorläufigen Insolvenzverwalter, der viel Arbeit vor sich hat. Er muss eine chaotische Buchhaltung aufarbeiten und weitere Vermögenswerte aufspüren. Derzeit sind nur rund 500 Kilogramm von 3,4 Tonnen Gold vorhanden.

Vergangenheitsbewältigung.

Das Chaos in der Buchhaltung von PIM Gold ist nicht neu. Jetzt hat es der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja noch einmal bestätigt. Er und sein Team sichten und analysieren derzeit die Buchhaltung, die „allerdings nicht auf dem aktuellen Stand und für die Jahre 2018 und 2019 lückenhaft ist“. Er sichert momentan außerdem die elektronischen Daten von Festplatten und Servern sowie den E-Mail-Verkehr. Schließlich muss Metoja detektivisch Zahlungsströme nachvollziehen und den Verbleib von Vermögen klären: „Im Vordergrund unserer Arbeit steht jetzt das Aufspüren und die Sicherung von Vermögenswerten.“ Metoja betonte, dass es dauern wird, bis er sich einen umfassenden und belastbaren Überblick verschafft hat. „Wir müssen alle Daten und Informationen mit der gebotenen Skepsis behandeln und uns ein eigenes Bild machen“, so der vorläufige Insolvenzverwalter. „Das ist eine Fleißarbeit, die voraussichtlich Wochen in Anspruch nehmen wird.“

Goldbestände. 

Wie Investmentcheck vergangene Woche schon meldete, beträgt der bisher sicher gestellte Bestand mehr als die bekannten 218 Kilogramm. In einer Pressemitteilung schätzt er die Gesamtmenge auf rund 500 Kilogramm Gold. Aber auch andere Edelmetalle sind bei dem sichergestellten Schmuck verarbeitet worden, weshalb alle Zahlen über vorhandene Vermögenswerte nur vorsichtige Annahmen sind: „Die Echtheit dieser Bestände sowie die exakten Mengen und Werte werden im späteren Verlauf des Verfahrens von einem Gutachter geprüft.“ Metoja geht außerdem zahlreichen Hinweisen über mutmaßliche Vermögensverschiebungen nach. Einige sind anonym erfolgt. Andere stammen von ehemaligen Mitarbeitern oder anderen dem Unternehmen nahestehenden Personen aus Deutschland, dem europäischen Ausland oder der Türkei. „Wir gehen sämtlichen Hinweisen nach und stehen in engem Austausch mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft“, sagte Metoja.

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Gläubigerausschuss.

Wie bei Insolvenzen mit einer großen Zahl von Gläubigern üblich, wurde vom Insolvenzgericht ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestimmt. Dieser ist Vertretungsorgan der Anleger und unterstützt den vorläufigen Insolvenzverwalter. Auch die Kontrolle des Verwalters gehört zu den Aufgaben des Gremiums. Namen nennt Metoja nicht, da es sich um ein nicht öffentliches Verfahren handelt. Nur allgemein führt er aus: „Das fünfköpfige Gremium setzt sich zusammen aus Vertretern der besicherten und unbesicherten Gläubiger sowie der Arbeitnehmer.“ Die Benennung eines vorläufigen Gläubigerausschusses ist gut und wichtig, da damit eine Kontrolle für den vorläufigen Insolvenzverwalter geschaffen wurde.

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Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

EXPRESS INKASSO® GmbH

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

ESK-Schutzbund@email.de

anlegerschutz.24.eu

Telefon: 06071-9816813

Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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