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Insolvenzgericht hat vorläufigen Gläubigerausschuss bestellt.
Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 14.10.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
Gläubigervertreter bei PIM Gold: Insolvenzgericht hat vorläufigen Gläubigerausschuss bestelltDas Insolvenzgericht im Fall PIM Gold hat einen fünfköpfigen vorläufigen Gläubigerausschuss bestimmt. Vier davon sind Rechtanwälte geschädigter Anleger. Sie unterstützen und kontrollieren den vorläufigen Insolvenzverwalter, der viel Arbeit vor sich hat. Er muss eine chaotische Buchhaltung aufarbeiten und weitere Vermögenswerte aufspüren. Derzeit sind nur rund 500 Kilogramm von 3,4 Tonnen Gold vorhanden.
Vergangenheitsbewältigung.
Das Chaos in der Buchhaltung von PIM Gold ist nicht neu. Jetzt hat es der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja noch einmal bestätigt. Er und sein Team sichten und analysieren derzeit die Buchhaltung, die „allerdings nicht auf dem aktuellen Stand und für die Jahre 2018 und 2019 lückenhaft ist“. Er sichert momentan außerdem die elektronischen Daten von Festplatten und Servern sowie den E-Mail-Verkehr. Schließlich muss Metoja detektivisch Zahlungsströme nachvollziehen und den Verbleib von Vermögen klären: „Im Vordergrund unserer Arbeit steht jetzt das Aufspüren und die Sicherung von Vermögenswerten.“ Metoja betonte, dass es dauern wird, bis er sich einen umfassenden und belastbaren Überblick verschafft hat. „Wir müssen alle Daten und Informationen mit der gebotenen Skepsis behandeln und uns ein eigenes Bild machen“, so der vorläufige Insolvenzverwalter. „Das ist eine Fleißarbeit, die voraussichtlich Wochen in Anspruch nehmen wird.“
Goldbestände.
Wie Investmentcheck vergangene Woche schon meldete, beträgt der bisher sicher gestellte Bestand mehr als die bekannten 218 Kilogramm. In einer Pressemitteilung schätzt er die Gesamtmenge auf rund 500 Kilogramm Gold. Aber auch andere Edelmetalle sind bei dem sichergestellten Schmuck verarbeitet worden, weshalb alle Zahlen über vorhandene Vermögenswerte nur vorsichtige Annahmen sind: „Die Echtheit dieser Bestände sowie die exakten Mengen und Werte werden im späteren Verlauf des Verfahrens von einem Gutachter geprüft.“ Metoja geht außerdem zahlreichen Hinweisen über mutmaßliche Vermögensverschiebungen nach. Einige sind anonym erfolgt. Andere stammen von ehemaligen Mitarbeitern oder anderen dem Unternehmen nahestehenden Personen aus Deutschland, dem europäischen Ausland oder der Türkei. „Wir gehen sämtlichen Hinweisen nach und stehen in engem Austausch mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft“, sagte Metoja.
Gläubigerausschuss.
Wie bei Insolvenzen mit einer großen Zahl von Gläubigern üblich, wurde vom Insolvenzgericht ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestimmt. Dieser ist Vertretungsorgan der Anleger und unterstützt den vorläufigen Insolvenzverwalter. Auch die Kontrolle des Verwalters gehört zu den Aufgaben des Gremiums. Namen nennt Metoja nicht, da es sich um ein nicht öffentliches Verfahren handelt. Nur allgemein führt er aus: „Das fünfköpfige Gremium setzt sich zusammen aus Vertretern der besicherten und unbesicherten Gläubiger sowie der Arbeitnehmer.“ Die Benennung eines vorläufigen Gläubigerausschusses ist gut und wichtig, da damit eine Kontrolle für den vorläufigen Insolvenzverwalter geschaffen wurde.
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Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
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Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
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