GVM Select Vermögensmanagement AG zur Zahlung von rund 18 TEUR verurteilt. Versäumnisurteil des Landgerichts Karlsruhe.
Ein Investor aus dem Landkreis Karlsruhe, der im Jahre 2010 sogenanntes Genussrechtskapital bei der GVM Select Vermögensmanagement AG, vormals Göhringer Kapitalmanagement AG, gezeichnet hatte, hat nach Klageerhebung beim Landgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 5 O 79/19) am 29.07.2019 ein Versäumnisurteil gegen die GVM Select Vermögensmanagement AG, nunmehr mit Sitz in der Hansestadt Hamburg, erstritten.
Die GVM Select Vermögensmanagement AG wird hiernach zur Zahlung von rund 18 TEUR an den Kläger verurteilt. Ebenso muss die GVM Select Vermögensmanagement AG dem Kläger die außergerichtlichen Anwaltskosten erstatten. Eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils liegt nach anfänglichen Problemen bei der Zustellung des Versäumnisurteils nunmehr vor.
Der Kläger begründete seine Klage damit, dass er am Tag der Zeichnung anhand der überlassenen Unterlagen nur unzureichend über die Risiken des von ihm gezeichneten Genussrechtskapitals informiert worden sei.
„Anleger die in Genussrechtskapital der GVM Select Vermögensmanagement AG, vormals Göhringer Kapitalmanagement AG, investiert haben, können über den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kurzfristig eine fachanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen“. Die Ansprüche gegen die GVM Select Vermögensmanagement AG verjährten – unabhängig von deren Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis – taggenau zehn Jahre nach Zeichnung. Die Ansprüche bestünden dann zwar noch. Sie seien aber nach Eintritt der Verjährung nicht mehr durchsetzbar. Zudem würden Inhaber von Genussrechtskapital bei Zahlungsstörungen der Gesellschaft gegenüber anderen Gläubigern grundsätzlich nachrangig befriedigt. Die Rückzahlung des Genussrechtskapitals wäre damit gefährdet. In diesem Fall bestehe dringender Handlungsbedarf.
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