ShareWood Switzerland AG: „Grüne Kapitalanlagen“ erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit.
So können sich nicht nur umweltbewusste Personen zum Beispiel an der Energiewende beteiligen und damit auch noch Geld verdienen. Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber empfindliche Verluste.
Bei Green Investments ergeben sich die Risiken häufig erst auf den zweiten Blick. Vordergründig sind sie renditestark, modern, zukunftsorientiert und ökologisch sauber. Mangelnde Transparenz der Produkte und fehlende Aufklärung lassen Risiken zunächst nicht augenscheinlich werden. Aber auch bei grünen Kapitalanlagen verbergen sich häufig erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Risiken, die, wären sie im Zeitpunkt der Zeichnung hinlänglich bekannt gewesen, zur Abstandnahme durch den Anleger, zumindest aber zu einer anderen Bewertung dieser Investitionsmöglichkeit geführt hätten.
Das Engagement in Öko-Beteiligungen fällt gerade Anlegern, die sonst eine natürliche Scheu vor einer Anlageberatung haben, sehr leicht, da sie das Gefühl haben, etwas Sinnvolles zu tun!“ Dabei lauert nach Ansicht von Experten für „Grüne Anlagen“ gerade im Öko-Investment große Gefahr: „Die Anleger sind da recht gutgläubig und hinterfragen die wirtschaftlichen Zusammenhänge oft kaum!“
Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 06.11.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
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Balsa-Investments von ShareWood sollen geschreddert werden.
Nur noch Dünger.
Eigentlich sollten Anleger der ShareWood Switzerland AG aus Zürich Geld mit dem Anbau von Balsa-Holz in Brasilien verdienen. Jetzt wurde ihnen allerdings offenbart, dass das Holz niemand mehr braucht. Die Nachfrage sei eingebrochen und deshalb das Holz nichts mehr wert.
Die effizienteste und nachhaltigste Lösung würde darin bestehen, „das Holz der geschlagenen Bäume fachgerecht zu zerkleinern und gleich vor Ort in den Boden einzuarbeiten“. Weil selbst ShareWood einräumt, dass dies eine „große Enttäuschung ist“, räumten die Schweizer aus Kulanz ein, dafür nicht auch noch Kosten in Rechnung zu stellen und boten einen kostenlosen Baumtausch an.
Hintergrund.
Anleger investierten seit ShareWood-Gründung in 2007 unter anderem in die Aufforstung von Balsa-Bäumen in Brasilien. Das besonders leichte Holz würde schnell wachsen und eine hohe Nachfrage für Propeller von Windenergieanlagen, zum Brücken- und Flugzeugbau oder einfach nur als leichter aber besonders stabiler Baustoff Verwendung finden. Nach fünf Jahren sollte das Balsa-Holz erntereif sein und den Anlegern eine tolle Rendite bescheren. ShareWood versprach den Anlegern Eigentümer der Bäume zu werden und so zumindest eine gewisse Sicherheit zu erhalten. Ob das so funktioniert, wenn der Grund allerdings nicht den Baumanlegern gehört, erklärte ShareWood auf Nachfrage: „Das Eigentum von Bäumen, die mit dem Zweck einer späteren wirtschaftlichen Verwertung gepflanzt wurden, können unabhängig von Grund und Boden weiterverkauft und das Eigentum übertragen werden. Hierfür gibt es mehrere Legal Opinions. Letzteres wurde durch das Max-Planck-Institut im Auftrag eines deutschen Gerichts im Jahr 2019 erstellt und bestätigt unsere bisherige Sichtweise, unser Vertragswerk und die bestehenden Gutachten zu 100 %. Das Eigentum der Bäume geht ganz klar über.“
Verlust.
Nachdem die Balsabäume nun schon seit mehreren Jahren eigentlich erntereif sind, versuchte ShareWood Abnehmer für das Holz zu finden. Da aber ein potenzieller Käufer in der brasilianischen Mato Grosso-Region ausfiel und auch viele andere Farmer Balsa-Holz anbauten, braucht heute das Holz niemand. Christian Marzari und Peter Möckli teilten den Anlegern deshalb mit: „Der große Bedarf nach Balsa-Holz in Brasilien bei Pflanzung Ihrer Bäume ist in den letzten Jahren gänzlich verebbt.“ Nicht einmal als Brennstoff sei das Material zu gebrauchen. Der einzig sinnvolle Lösungsvorschlag sei die Zerkleinerung des Materials und die Einarbeitung in den Boden. Damit wäre das Kapital der Anleger komplett verloren. Allerdings beschwichtigte Nadine Meyer-Neufeld, Head of Marketing & Communications bei ShareWood Switzerland AG gegenüber investmentcheck: „Die Baumeigentümer erleiden aber keinen Ausfall, da wir eine Kulanzlösung mit einem kostenlosen Baumtausch als Ersatz anbieten.“ Was sie aber nicht dazu sagte war, welche und wie viele Bäume die Anleger bekommen sollen und wann diese wie viel bringen könnten. Auf das Geschäftsgeheimnis berief sie sich bei der einfachen Frage, wie viele Anleger davon überhaupt betroffen seien.
Warnung.
Im Mai diesen Jahres hat investmentcheck erstmals über ShareWood berichtet. Kritisiert wurden die inhaltlich katastrophalen Verkaufsunterlagen: „Außer Marketingsprüchen ist wenig zu finden, das für eine qualifizierte Anlageentscheidung wichtig wäre.“ Zur Vorsicht mahnten auch die nicht konsistenten Angaben von ShareWood über die bewirtschafteten Flächen im brasilianischen Mato Grosso. Und natürlich nicht zuletzt das von der Finanzaufsicht BaFin ausgesprochene Vertriebsverbot: „Die ShareWood Switzerland AG darf keine Vermögensanlagen in Form von Direktinvestments in Teak-, Eukalyptus-und Balsa-Bäume in Deutschland zum Erwerb anbieten.“
Neuer Hinweis.
Investmentcheck fragte ShareWood ganz direkt, ob sie sich an das Verkaufsverbot der BaFin halten. Darauf antworteten die Schweizer, dass sie zurzeit ihre Produkte nicht in Deutschland verkaufen würden, auch wenn sie die Einschätzung der BaFin nicht teilen und deshalb Beschwerde einreichten. Darauf weisen sie an mehreren Stellen auf ihrer Homepage hin. Allerdings ist investmentcheck letzte Woche noch nicht über solche Hinweise gestolpert. Zufall oder auch nicht: Nach der Anfrage sind sie nun vorhanden.
Landgericht Frankfurt.
Die Richter von der 4. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts haben nun kürzlich ShareWood zu Schadensersatz gegenüber einem Anleger verurteilt. Der Rechtsanwalt sieht darin auch für andere Anleger gute Chancen. Das liegt daran, dass die Frage des Gerichtsstandes geklärt sei und deutsches Recht anwendbar. Damit können die Verträge widerrufen werden, weil nach deutschem Recht eine Widerrufsbelehrung nötig gewesen wäre. Diese gab es allerdings nicht. Der Rechtsanwalt ist deshalb überzeugt, dass die Verträge rückabzuwickeln sind. ShareWood sieht das ganz anders. Sie haben gegen das nicht rechtskräftige Urteil Berufung eingelegt, weil es aus ihrer Sicht auf einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung basiere. In ihren Augen gilt Schweizer Recht, das ein Widerrufsrecht nicht vorsieht. Somit muss nun in diesem Fall die nächste Instanz entscheiden. Ob aktuell andere Verfahren anhängig sind, wollte Nadine Meyer-Neufeld nicht beantworten. Auch hier verwies sie auf das Geschäftsgeheimnis.
Loipfinger’s Meinung.
ShareWood will Experte bei Holzinvestments sein und hat sich bei der Einschätzung der Absatzmärkte für Balsa-Holz komplett verzockt. Selbst in der aktuell zum Download angebotenen Sales-Broschüre beschreibt sich ShareWood allerdings immer noch als verlässlicher Partner für „Investitionen in Teak-, Eukalyptus- oder Balsaholz“. Für geschädigte Anleger klingt das vermutlich wie Hohn. Daran ändert auch eine angebliche Kulanzlösung in Form eines kostenlosen Baumtausches nichts. ShareWood hat sich selbst als Holzexperte disqualifiziert. Die Weigerung, aussagekräftige Verkaufsprospekte zu liefern, wirkt dagegen schon fast unbedeutend, ist aber natürlich eigentlich auch so schon Grund genug für eine Warnung.
NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.
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Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.
Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung