Aufgespießt: Warum fragen Gerichte nicht nach Sinn und Verhältnismäßigkeit der Grenzwerte.
Durch den von der EU ausgerufenen „Klimanotstand“ wandelt sich der Rechtsstaat zur Klimadiktatur. Die Rechtssicherheit bleibt auf der Strecke. Man kann sich auf Recht und Gesetz nicht mehr verlassen. Bald haben wir ihn real, den „Notstand“.
Der angebliche „Klimanotstand“ sorgt jetzt dafür, dass den grünen Aktivitäten künftig nicht aufschiebbare Priorität zugeschrieben werden. Mit Grenzwertüberschreitungen wollen die Gerichte rot-grüne Politik machen. Wo bleibt da die Gewaltenteilung?
NGO`s wie der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. werden jetzt verstärkt mit weiteren teuren Maßnahmen der wirtschaftlichen Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands weiterhin enorm schaden. Dies umso mehr, wenn weiterhin mit Klimaarlamismus alle demokratischen und rechtlichen Schranken abgebaut werden.
Die Schlussfolgerung, mit Fahrverbotsurteilen ließe sich der Klimawandel aufhalten, ist ein Trugschluss.
Vor dem Hintergrund des ausgerufenen „Klimanotstands“ versucht die grüne Politik unter Mithilfe der Mainstream-Medien, ihre Thesen auch mit Verboten und Einschränkungen der Meinungsfreiheit durchzusetzen. Infolgedessen läuft die Diskussion über den Klimawandel sehr einseitig.
Es ist erschreckend wie schnell mittlerweile Einschränkungen der Meinungsfreiheit gefordert und auch durchgesetzt werden können. Zur Zensur ist dann nur noch ein kleiner Schritt.
„Den Kräften, die glauben die Befugnis zu besitzen, darüber entscheiden zu können, was gesagt werden darf und was nicht, ist dringend zu empfehlen Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zur Kenntnis zu nehmen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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Ludwigsburg: Der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. führt grüne Landesregierung vor