Aufgespießt: Die EU hat den Bürgern den Ausruf des Klimanotstands als symbolischen Akt verkauft. Warum?
Nicht gesagt wurde den Bürgern, dass vor diesem Hintergrund die Kommission in Zukunft Notstandsgesetze erlassen kann. In der Regel hat dies dann zur Folge, dass die öffentliche Gewalt auf ihre Bindung an Gesetz und Recht insoweit verzichten kann, wie sie es zur Bekämpfung des Notstandes für erforderlich hält. Die persönliche Freiheit der Bürger kann dann massiv eingeschränkt werden.
Mit diesem angeblich nur „symbolischen Akt“ können sozusagen durch die Hintertür grüne Forderungen für die es keine politische Mehrheit gibt mittels Notstandsgesetze durchgesetzt werden. So könnte zum Beispiel ganz Europa deindustrialisiert werden. Willkommen im sozialistischen Zentralsaat mit Plan- und Mangelwirtschaft, Meinungsdiktatur und Einschränkung der persönlichen Freiheit. Die Kommission unter Ursula von der Leyen hat das Budget für den europäischen Komplettumbau der Volkswirtschaft auf eine rein am Klima ausgerichtete Zukunft schon verlautbaren lassen. Drei Billionen Euro darf es kosten!
Die Ausrufung des »Klimanotstands« in Europa kritisieren Politiker von CDU und CSU.
Das erinnere an die deutsche Notstandsverordnung von 1933. »Wer heute den Klimanotstand ausruft, fordert nichts anderes als Entscheidungen ohne demokratische Legitimation und zielt darauf ab, demokratische Rechte außer Kraft zu setzen«, so Markus Ferber, CSU-Europaabgeordnete: »Entweder diese Menschen wissen nicht, wovon sie sprechen, oder sie empfinden es als legitim, den demokratischen Prozess auszuschalten. Beides ist zutiefst erschreckend, gerade vor dem Hintergrund unserer deutschen Geschichte und dem Jahr 1933.«
Der damalige Reichspräsident Paul von Hindenburg hatte am 28. Februar 1933 eine Verordnung zum Schutz von Volk und Staat erlassen, mit der die Bürgerrechte der Weimarer Verfassung eingeschränkt wurden, was die Machtergreifung Hitlers erlaubte. Notstand heißt, Entscheidungen ohne demokratische Legitimation auf den Weg zu bringen und demokratische Rechte außer Kraft zu setzen, wie Ferber weiter ausführte.
Der Klimanotstand ist das Trojanische Pferd der EU welches keineswegs dem Schutz des Klimas oder gar der Bürger dient, sondern als Machtmittel einer bürgerfernen und autoritären Staatsgewalt eingesetzt werden soll.
Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.
„Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt. Jeder kann sich dabei auf Artikel 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland berufen,“ sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Artikel 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.
Ist „Klimanotstand“ selbst ein Kipp-Punkt?