Düngeverordnung ohne Verstand. Raubbau am Boden im Namen von Umweltschutz.
Jetzt machen die Bauern den Deutsche Umwelthilfe e.V.: Die ersten Bauern wehren sich mit Klagen gegen weitere Einschränkungen ihrer Betriebe.
Die ersten Bauern wehren sich mit Klagen gegen weitere Einschränkungen ihrer Betriebe. In Rheinland-Pfalz klagt jetzt ein Landwirt, der einen Milchviehbetrieb in der Vulkaneifel betreibt, gegen die sogenannten »Roten Gebiete«.
Dabei handelt es sich um jene Bereiche, in denen laut rheinland-pfälzischer Düngeverordnung die Düngung noch strenger geregelt worden ist als nach der Bundesregelung. Damit soll die Nitratbelastung des Grundwassers vermindert werden. Doch: in dem Gebiet des klagenden Bauern gibt es keine Probleme mit Grenzwerten, der Nitratgehalt liege laut Bauernverband weit unterhalb der Grenzwerte. Es habe auch nie Probleme mit einer möglichen Nitratbelastung gegeben, betont der klagende Landwirt. Daher sei die Ausweisung der Roten Gebiete rechtswidrig.
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) unterstützt den Landwirt bei seiner Klage und hofft, dass das Verwaltungsgericht noch vor der Anbau- und Düngeplanung zu einem Urteil kommt, weil die Landwirte Rechtssicherheit benötigten. Eine wesentliche Ursache für die heftigen Proteste der Bauern bildet die Verschärfung der Düngeverordnung. Wie mehrfach berichtet, hat Deutschland in der Regel überhöhte Werte für Nitrat im Grundwasser an die EU gemeldet. Wie diese Werte zustande gekommen sind, ist heftig umstritten.
2012 wurden sämtliche EU-Mitgliedsstaaten im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie aufgefordert, Daten über die Grundwassergüte an die EU zu melden. Damals sind von deutscher Seite nur Informationen zu besonders belasteten Gewässern und Gebieten nach Brüssel übermittelt worden. Das hat übrigens die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Ott-Kinast bei einem Treffen mit Landwirten am 18. November so bestätigt und gleichzeitig den Vorgang als »Witz« bezeichnet, der leider nicht mehr rückgängig gemacht werden könne.
Daraufhin hat die EU Deutschland mehrfach ermahnt und schließlich Strafen in Höhe von 800.000 Euro pro Tag angedroht, falls die Werte nicht besser werden. Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner hatte bekanntlich darauf verwiesen, dass für diese Meldungen die Länder verantwortlich seien.
Daher hat Landwirt Dirk Koslowski aus Wohnste eine Klage bei der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Unbekannt wegen der Übermittlung unzureichender Nitratmesswerte im Jahre 2012 an die EU sowie »nicht nachvollziehbarer Schlussfolgerungen« gestellt, wie es in der Pressemeldung der Bauerninitiative »Land schafft Verbindung« heißt.
Die einschneidenden Einschränkungen der neuen Düngeverordnung bedeuten eine Mangelernährung der Pflanzen und damit Ertragsrückgänge. Erschwerend kommt hinzu, dass in den Folgejahren die ausgebrachten Düngemengen ebenfalls weiter reduziert werden sollen – jeweils auf Basis der bereits verminderten Mengen des Vorjahres. Das bedeutet letztlich Raubbau am Boden.
Autor: Holger Douglas
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