Schnelles Geld, höchste Rendite, kein Risiko, erstklassiger Kundenservice, Tausende zufriedene Kunden.

Mit solch großen Versprechungen werben betrügerische Betreiber von Websites für binäre Optionen um neue Anleger.

Geworben wird bevorzugt auf den Seiten sozialer Netzwerke und diverser Handelswebsites. In letzter Zeit sind auch verstärkt Spam-E-Mails zu verzeichnen. Mit Telefonanrufen bei denen Hochdruckverkäufer die „einmalige Gelegenheit für einen ganz kleinen Kreis von Anlegern“ dem Angerufenen schmackhaft machen, werden neue Opfer geködert.

Der vermeintlich „einmalige Gelegenheit“ und der schnelle Gewinn durch die Online-Trading-Plattformen für Binary Options (Binäre Optionen), CFD Trading, Crypto Trading und Forex Trading wird jedoch schnell zur Verlustfalle. Diese Plattformen sind oft auf Betrug aufgebaut. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird.

Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll, ist die Überraschung bei dem Anleger groß. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind.

Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten oder Rückerstattung von Geldern an Kunden. 

Dies geschieht normalerweise, indem die Abhebungsanforderungen der Kunden storniert, Anrufe und E-Mails der Kunden ignoriert und manchmal sogar Konten gesperrt werden und die Kunden selbst des Betrugs beschuldigt werden. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.

Viele Anleger wissen nicht, was mit ihrem Geld eigentlich passiert ist.

Sie glauben, dass sie mit ihrer Anlage einfach nur Pech gehabt haben. Das sie Opfer eines Betrugs geworden sind, merken sie in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurden ihre investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Die Anleger haben sich also nicht verspekuliert, sondern sie sind Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden. Die Täter hinter vielen Websites für binäre Optionen sind vor allem Kriminelle aus dem Ausland, die nur ein Interesse haben: Die Anleger auszuplündern.

Es gibt Trading-Plattformen die im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“ werben. 

Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.

Es kann aber noch ärger kommen.

Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.

Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?

Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären Optionen wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.

Diejenigen, die hinter dem Betrug mit binären Optionen stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war. Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist  gelogen!

  • Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiiertenFördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.

Die „ESK-Fördergemeinschaft Cyber-Betrug wird von einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein betreut. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Binäre Optionen.

Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,

holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,

oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, leitet der Anwalt die entsprechenden Unterlagen an einen Prozessfinanzierer, zur Einzelfallprüfung weiter.

Bei positiver Entscheidung übernimmt der Prozessfinanzierer das gesamte Kostenrisiko, welches bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung der Ansprüche des Anlegers im Zusammenhang mit seinem Investment entsteht. Der Prozessfinanzierer übernimmt also sämtliche Aufwendungen, eigene und fremde Kosten, Gerichts- und Sachverständigengebühren, Kosten für Rechtsgutachten, welche mit der Durchsetzung des gegenständlichen Anspruchs zusammenhängen.

Der Prozessfinanzierer betreibt die Ansprüche der Kunden nicht selbst, sondern bedient sich dabei der Hilfe von geeigneten Rechtsanwälten.

Als Gegenleistung für die Finanzierung der Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer eine Erfolgsgebühr von jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu unterzeichnenden Erfolgsbeteiligungvereinbarung vorher individuell  festgelegt. Eine Bearbeitungsgebühr zur Prüfung des Finanzierungsantrags wird für ESK Fördermitglieder nicht erhoben.

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

Für die kostenlose Erstberatung, die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung oder die Prüfung durch einen Rechtsschutzversicherer, durch mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der ESK seinen Fördermitgliedern gerne entsprechend sachkundige Anwälte. Betroffene können gerne Fördermitglied des ESK werden und sich kostenlos der ESK Fördergemeinschaft Cyber-Betruganschließen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

EXPRESS INKASSO® GmbH

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

ESK-Schutzbund@email.de

express-inkasso.24.eu

Telefon: 06071-9816813

Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu ��