Die systematische Geldvernichtung durch betrügerische Online-Handelsplattformen ist Teil einer wie geschmiert laufenden Parallel- Finanzindustrie.
Die Anleger investieren in der Regel ihr erspartes Geld in der sicheren Annahme, dass es sich bei öffentlich angebotenen Finanzprodukten um solide Anlagen mit einem geringen Risiko zur Altersvorsorge handele.
Auf Internet Handelsplattformen werden jedoch vielfach binäre Optionen angeboten, die aufgrund der komplexen Preisgestaltungsstruktur und den noch komplexeren Angeboten regelrecht einen Totalverlust garantieren. Preis- und Handelsmanipulationen stehen auf der Tagesordnung. Hinzu kommt, dass die Anbieter anhand aggressiver Vermarktungspraktiken und irreführenden Werbungen den Anlegern ihr Geld regelrecht rauben.
Durch eine raffinierte Trading-Software werden den Anleger nach der Erstinvestition Trading-Gewinne vorgegaukelt, damit kontinuierlich mehr Geld investiert wird. Ständige Telefonanrufe der Anbieter verstärken den Investitionszwang der Anleger. Sobald eine gewisse Investitionssumme erreicht ist, tritt dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust ein.
Die Anleger stellen sich dann die Frage ob sie sich verspekuliert haben, oder einem Betrug aufgesessen sind. Wenn Staatsanwaltschaft und Polizei einmal der Betrüger habhaft werden, sind die Tresore, die Konten und die Taschen meist leer. Zu ihrer Verteidigung können sich die Täter aber erstaunlicherweise oft teuerste Anwälte leisten.
Das Geld der geprellten Anleger ist in den Auslandstresoren der Finanzindustrie gelandet.
Alles schön verschleiert über eine oder mehrere Briefkastenfirmen. In dem weltumspannenden Netzwerk der Offshore-Industrie, welches sich aus Anwaltskanzleien, Vermögensverwaltern, Banken, Steuerkanzleien, Treuhändern und abertausenden Strohmännern und Frauen zusammensetzt. Hier verliert sich dann oft die Spur des Geldes.
Da die Kapitalanlageopfer in der Regel von der Gesellschaft keine Solidarität erwarten können, bleibt nur noch der Anwalt als scheinbar solidarischer Partner übrig.
Auch die Presse zeigt wenig Zuwendung für die Opfer. Die Medien berichten lieber ausführlich über das luxuriöse Prasser-Leben der schillernden Anlagebetrüger weil das angeblich für die Öffentlichkeit von größerem Interesse sei. Auch durch die Vielzahl der Opfer geht der Einzelne mit seinem Schicksal praktisch in der Masse als uninteressante graue Maus unter.
Oft wird dann noch behauptet, die Anleger hätten es den Betrügern zu leicht gemacht sie um ihr Geld zu bringen. Flugs wird den Anlageopfern eine gewisse Mitschuld zugeschrieben. Sie sein ja schlussendlich selbst daran schuld sich leichtfertig auf fragwürdige Geschäfte eingelassen zu haben und außerdem seien sie zu gierig gewesen. Das Mitgefühl der Gesellschaft für die Opfer der Finanzgangster hält sich also in Grenzen.
Selbst Richter neigen manchmal dazu das Pendel für die Bedeutung der Mitwirkung für die Schadenszurechnung und Tatbestandsverwirklichung zum Nachteil der Geschädigten ausschlagen zu lassen. Das ist wohl der Preis dafür, dass Richter auch nur Menschen sind und sich kaum vom gesellschaftlichen und sozialen Kontext unabhängig machen können.
Massenabfertigung, schlecht vorbereitete oder gar aussichtslose Klagen, da ist der Misserfolg mitunter schon vorprogrammiert, für den betroffenen Anleger.
Erfolgreich war der Anwalt. Für sich selbst! Schließlich berechnet sich sein Honorar nach dem Streitwert und nicht nach der Güte seiner Arbeit. Da lohnt es sich dann schon wenn man 100 oder mehr geschädigte Anleger eingesammelt hat.
- Wenn sich die Kleinanleger auch weiterhin widerstandslos ausplündern lassen, ist eine immer extremere Kapitalkonzentration nur noch eine Frage der Zeit. Schon jetzt befindet sich die Hälfte aller Geldvermögen bei nur 10% der Bevölkerung.
Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar mit gemindertem eignen finanziellen Risiko!
Nur durch die massenhafte Rückforderung des angelegten Geldes wird sich die miese Abzockerei von Kapitalanlegern selbst erledigen.
95% der abgezockten Anleger wehren sich nicht!
Schuld daran sind hohe Anwalts und Gerichtskosten. Und der Ausgang einer Gerichtsverhandlung ist immer ungewiss. Also halten die geschädigten Anleger, zur Freude der Betrüger, die Füße still. Diese Situation bewirkt aber, dass sich nichts ändert und die Anleger weiterhin ausgenommen werden.
Das soll sich nun ändern, die Anleger wollen nicht mehr als die gierigen Deppen dastehen die selbst an Ihrem Unglück schuld sind!
Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Nulltarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen. Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.
Die größte Herausforderung ist es, den betrogenen Anlegern das investierte Geld zurück zu holen.
Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!
- Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung hilft mit der Fördergemeinschaft für Opfer von Cyber-Betrug den Betrügern das Handwerk zu legen und die Anleger vor Schaden zu bewahren.
Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten. Darüber hinaus versuchen die ESK-Rechtsanwälte durch rasches Handeln weitere Schäden zu verhindern.
Die ersten Schritte sind dann in der Regel:
- Banküberweisungen stoppen
Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung. - Kreditkartenzahlungen stoppen.
Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden. - Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären Optionen wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.
- Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
- Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung verbundene Vertragsanwälte, die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung oder eine anteilige Übernahme der Anwaltskosten durch die „ESK Fördergemeinschaft Cyber-Betrug“ können betroffene Anleger kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur „ESK Fördergemeinschaft Cyber-Betrug“ anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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