Cybertrading Anlegerschutz – Wiedererlangung der bei betrügerischen Online-Handelsplattformen investierten Gelder.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Anleger darüber, wie sie möglicherweise Geld zurückerhalten können, wenn sie durch betrügerische Online Handelsplattformen geschädigt wurden. ESK Rechtsanwälte haben für geschädigte Anleger bereits eine Reihe Klagen bei verschiedenen Gerichten erhoben.
Der Betrug mit Cybertrading-Webseiten (Online-Trading-Plattformen) hat mittlerweile in Europa ein enormes Ausmass angenommen. Umgangssprachlich wird dieser Betrug auch als Investment-Scam oder Broker-Scam bezeichnet. Unzählige Kleinanleger und Konsumenten werden Opfer der betrügerischen Machenschaften einer Handvoll Cyberbetrüger, die einen Schaden von schätzungsweise mehreren Milliarden Euro jährlich verursachen.
Um neue Opfer zu finden, wenden die Cyberbetrüger aggressive Vermarktungspraktiken an:
- Die Opfer werden über soziale Medien oder direkt über Callcenter-Mitarbeiter angeworben.
- Die Callcenter-Mitarbeiter verkaufen sich als professionelle und erfahrene Wertpapierhändler und geben dabei falsche Identitäten an.
- Die Callcenter-Mitarbeiter sind im Vorfeld psychologisch geschult und stützen sich bei den Verkaufsgesprächen auf von Psychologen und Soziologen ausgearbeiteten Handbücher und Skripten ab. Hierdurch bauen sie schnell ein Vertrauensverhältnis zu den Anlegern auf.
Nach ersten geringfügigen Einzahlungen werden den Anlegern hohe Trading-Gewinne auf ihren Trading-Konten vorgegaukelt, um die Opfer zu neuen höheren Investments zu verleiteten.
Die Anleger investieren dabei vermeintlich in binäre Optionen (Binary Options), Differenzgeschäfte (CFD), Fremdwährungen (Forex) und Kryptowährungen (Crypto).
- Ständige Telefonanrufe der Callcenter-Mitarbeiter und das bereits entwickelte Vertrauensverhältnis verstärken den Investitionszwang der Anleger.
- Sobald eine gewisse Investitionssumme erreicht ist, die Opfer nicht mehr bereit sind, weitere Einzahlungen zu leisten oder Auszahlungen verlangen, tritt plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust ein.
- Die Callcenter-Mitarbeiter sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erreichbar und den Opfern wird zumeist klar, dass sie betrogen worden sind und ihr gesamtes einbezahltes Geld verloren haben.
Vorsicht vor neuerlichen Einzahlungen
- Es kann vorkommen, dass die Betrüger nochmals geschickte Praktiken anwenden, um die Opfer erneut zu schädigen:
- Es werden vermeintliche Beraterwechsel vollzogen, um die Anleger einzulullen, weitere Investitionen zu tätigen.
- Es werden vermeintliche Steuerzahlungen abgenötigt, die nicht notwendig sind, damit die Anleger ihren scheinbaren Gewinn erst ausbezahlt bekommen.
- Es werden Zahlungen für vermeintliche Ausfallversicherungen gefordert, die es wohlbemerkt nicht gibt, um den Schaden der Anleger vorgeblich abzufedern.
Vorsicht vor Recovery Plattformen
Seit geraumer Zeit treten auch sogenannte Recovery Plattformen in Erscheinung, die die Opfer bei der Wiedererlangung der investierten Gelder unterstützen wollen. Dabei werben sie beispielsweise mit folgenden Vorschlägen:
- „Holen Sie sich 50 % der Investition mit der Zahlung von 15 % und die anderen 50 % durch die Eröffnung eines aktiven Kontos bei unserem Unternehmen.“
- „Holen Sie sich alles zurück, indem Sie nur 22 % für Bankabfertigungsgebühren zahlen.“
- „Halten Sie das Handelskonto mit 100 % der Investition und hinterlegen Sie nur 1.500 Euro für Anwaltsgebühren.“
Wir können nur davor warnen, dass sich Opfer auf diese betrügerische Masche einlassen. In der Regel stecken hinter diesen Recovery Plattformen dieselben Cyberbetrüger.
Strafrechtliche Schritte
Die Rechtsanwälte des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung vertreten bereits zahlreiche Opfer. Diese Experten empfehlen Geschädigten jedenfalls die sofortige Einleitung strafrechtlicher Schritte durch Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft.
Haftung der Empfängerbanken
In bisher vergleichbaren Fällen gehen die ESK Rechtsanwälte zudem gegen die Empfängerbanken der Einzahlungen vor, die offensichtlich ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.
Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Cyberbetrüger in der Regel bereits leer geräumt wurden, als die Investments gewisse Summen überschritten haben.
Einzahlungen über Kryptowährungsbörsen
Den ESK Rechtsanwälten ist aufgefallen, dass seit kurzer Zeit die Einzahlungen jedoch nicht mehr nur über Banken, sondern auch über Kryptowährungsbörsen (Crypto-Exchanges), wie etwa BITSTAMP, JUBITER, BITPANDA, KRIPTOMAT, geflossen sind. Zuerst wurde ein sogenanntes Wallet (Konto), meist über Mithilfe der Callcenter-Mitarbeiter, bei einer Kryptowährungsbörse eröffnet. Anschliessend haben die Opfer ihre Gelder auf den Konten der Kryptowährungsbörsen überwiesen und wurden diese Gelder in Kryptowährungen getauscht, üblicherweise in Bitcoin. Danach wurden die getauschten Bitcoins auf das Wallet der Betrüger transferiert. Bedauerlicherweise ist es auf diesem Weg äusserst schwierig, die Cyberbetrüger auszuforschen und die Kryptowährungsbörse zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen.
Die ESK Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl Geschädigter diverser Online-Trading-Plattformen.
Aktuell wird für geschädigte Mandanten bereits eine Reihe von Zivilverfahren vor deutschen Landgerichten geführt.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte in nicht wenigen Fällen oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
- Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu h