Brevan Howard ltd bzw. WinnGroups Ltd/Online-Handelsplattform winngc.com:BaFin untersagt die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung

Die BaFin hat mit Bescheid vom 15. März 2021 gegenüber der Brevan Howard ltd bzw. der WinnGroups Ltd die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Auf den Plattformen winngc.com, zuvor winngroups.com und winngroup-ltd.com werden sowohl die Brevan Howard ltd als auch die WinnGroups Ltd als verantwortliche Betreiber genannt. Auf den Plattformen werden Handelskonten für Kunden eröffnet. Über die Konten soll ein Handel mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs), Forex, Waren und Rohstoffen (commodities), Aktien, Fondsanteilen (ETFs), Indizes und Kryptowährungen abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft / treffen die Gesellschaften ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten.

Damit betreibt das Unternehmen / betreiben die Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft / verfügen die Gesellschaften nicht und handelt / handeln daher unerlaubt.

Eigenen Angaben zufolge verfügt der Anbieter / verfügen die Anbieter über Geschäftssitze in Großbritannien, Singapur, Hongkong und der Schweiz.

(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)

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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger  Informationen

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

  • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

EXPRESS INKASSO® GmbH

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

ESK-Schutzbund@email.de

https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com

Telefon: 06071-9816813

Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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