Anleger der Greensill Fonds und Kunden der Greensill Bank können sich einer Sammelklage anschließen.

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Anleger der Greensill Fonds und Kunden der Greensill Bank können sich einer Sammelklage anschließen.

Betroffen vom Greensill Fall sind die Greensill Bank in Deutschland, die Investmentfirma Greensill Capital in Australien und ihr Tochterunternehmen in Großbritannien sowie von der Credit Suisse und dem Fondshaus GAM gemanagte „Greensill Fonds“.


Greensill Capital wurde 2011 vom ehemaligen Banker Lex Greensill in Australien gegründet. Das Geschäftsmodell von Greensill waren sogenannte Lieferkettenfinanzierungen (Supply-Chain-Finance, „SCF“). Mit diesem Instrument können Unternehmen Liquidität in der Lieferkette freisetzen, in dem ihre Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten von dritter Seite zwischenfinanziert werden. Gegenständlich kaufte Greensill diese Verbindlichkeiten, bündelte sie und brachte sie als Anlageprodukt unter die Investoren.


Für reiche Kunden und institutionelle Investoren setzte die Credit Suisse Fonds mit einem Volumen von 10 Milliarden US-Dollar auf. Die Fonds investierten in die Anlageprodukte von Greensill. Nebst Renditeversprechen wurde auch mit Versicherungsschutz geworben. Als Versicherer der Greensill Capital agierte zuletzt das japanische Versicherungsunternehmen Tokio Marine bzw sein Tochterunternehmen BCC, das im April 2019 mitsamt dem Greensill-Versicherungsexposure der Insurance Australia (IAG) abgekauft wurde.


Im Juli 2020 entzog Tokio Marine der Fondsgesellschaft Greensill Capital den Versicherungsschutz, nachdem offenbar massiv Risikolimiten überschritten wurden. Die Credit Suisse konnte daraufhin in keine der von Greensill ausgegebenen Anlageprodukte mehr investieren, wodurch alle Greensill Fonds zwischenzeitlich geschlossen werden mussten.

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In weiterer Folge führte das zur Schließung der Greensill Bank in Deutschland, die Greensill-Geschäfte absichern und refinanzieren sollte. Mit der Bank in Deutschland nahm die Greensill Capital zudem mehrere Milliarden bei deutschen Investoren und institutionellen Anlegern ein. Das Wachstum der Bank war in den vergangenen Jahren exponentiell, zumal die Bank mit kleinen Zinsen in einem Nullzinsumfeld lockte. Auch deutsche Gemeinden waren Kunden der Greensill Bank.

Die Credit Suisse hat den Anlegern laut Berichten zu Folge mittlerweile 4,8 Milliarden US-Dollar zurückerstattet.

Weitere Rückzahlungen sind an der Fälligkeit der verbriefen Firmenfinanzierungen gebunden. Das Geld kann erst zurückbezahlt werden, wenn Firmen die Schulden beglichen haben.

Es ist zu vermuten, dass die Credit Suisse mit den Rückzahlungen die Anleger beschwichtigen will. Dies vor dem brisanten Hintergrund, dass die Credit Suisse bereits seit 2019 – unbestätigten Berichten zu Folge – von den Risiken gewusst hatte. Das Credit Suisse Risk Management Team in Großbritannien soll offenbar bereits damals vor den Risiken gewarnt haben und wollte die Fonds nicht mehr weiterführen, jedoch wurden sie von der Credit Suisse Chief Risk Officer Lara Warner augenscheinlich überstimmt, die nunmehr selbst den Hut nehmen musste. Jedoch will Credit Suisse sicherlich nicht nur die professionellen Anleger beschwichtigen, sondern auch mögliche Sammelklagen verhindern. Inwieweit Versicherungen den Schaden nämlich übernehmen werden, ist höchst ungewiss.


Aktuell kann noch nicht abschließend beurteilt werden, wer für die gesamte Misere verantwortlich gemacht werden kann. Üblicherweise können gegenständlich mehrere Beteiligte in Anspruch genommen werden, wie etwa Greensill Bank, Greensill Fonds, Greensill Capital, Credit Suisse, Fondshaus GAM bzw jeweils deren Vorstände und Aufsichtsräte, die Wirtschaftsprüfer sowie allenfalls auch die Aufsichtsbehörden FINMA und BaFin. Die Adressaten für Schadenersatzansprüche sollten sich spätestens im Laufe der anhängigen Strafverfahren herauskristallisieren.

Was sollte nunmehr unternommen werden?

Nachdem die Anspruchsadressaten derzeit noch nicht endgültig feststehen, sollte aktuell auf den Ausgang der finanzaufsichtsbehördlichen Verfahren und der strafrechtlichen Ermittlungen zugewartet werden. Das heißt jedoch nicht, dass Geschädigte untätig bleiben sollen und im Hinblick auf die Verjährungsproblematik auch nicht sein dürfen.


Geschädigte können sich an einem Sammelverfahren beteiligen.

Das Sammelverfahren wird von einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt geführt. Der Kanzleiinhaber besitzt aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Fund Investment Structurer über umfassende Kenntnisse im Fonds-Business. Aufgrund des Kanzleisitzes im Fürstentum Liechtenstein steht diese Kanzlei  bereits räumlich betrachtet in keinem Naheverhältnis mit den möglichen deutschen und schweizerischen Anspruchsadressaten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Antragsformular und weitere Informationen für eine Teilnahme am Sammelverfahren anfordern.

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