Seabreeze Partners Ltd./Online-Handelsplattform profitassist.io: BaFinuntersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel.

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Seabreeze Partners Ltd./Online-Handelsplattform profitassist.io: BaFinuntersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. April 2021 gegenüber der Seabreeze Partners Ltd., Dominica, die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen eröffnet auf seiner Handelsplattform profitassist.io Handelskonten für Kunden. Über die Konten sollen Devisen, Aktien, Indizes, Rohstoffe sowie Derivate, insbesondere CFD, gehandelt werden. Die Gesellschaft wird selbst Vertragspartner bei den Handelsaufträgen, die ihre Kunden über die Handelskonten erteilen und bietet zu diesem Zweck selbstgestellte Preise an.

Damit erbringt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c) Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Seabreeze Partners Ltd. nicht und handelt daher unerlaubt.

Nach Unterlagen, die der BaFin inzwischen vorliegen, werden Kunden der Handelsplattform nunmehr per E-Mail mit dem Betreff „Informationen zur Entschädigung von Betrugsopfern (Blockchain LTD)“ kontaktiert und zur Zahlung angeblicher Provisions- und Steuerforderungen aufgefordert. Die Mitteilungen stammen nicht wie behauptet von der britischen Entschädigungseinrichtung für Kunden von Finanzdienstleistungsunternehmen (Financial Services Compensation Scheme, FSCS), die mit dem Logo der FSCS versehenen Schreiben sind Fälschungen. Die BaFin stellt klar, dass die FSCS derartige Zahlungsaufforderungen nicht verschickt.

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(Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 29.04.2021, geändert am 09.06.2021)

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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger  Informationen

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

  • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

EXPRESS INKASSO® GmbH

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

ESK-Schutzbund@email.de

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Telefon: 06071-9816813

Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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