Irische „Central Bank“ warnt vor der nicht zugelassenen Firma – AnyTrades

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 18.06.2021 über die Internetseiten  https://expressinkasso.wordpress.com, https://whistleblowertreff.wordpress.com  und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, warnt die irische„Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) die Öffentlichkeit  vor dem nicht autorisierten Unternehmen:

AnyTrades

Die irische Zentralbank ist darauf aufmerksam geworden, dass eine Firma, die sich AnyTrades (Dänemark und Malta) nennt – www.anytradeconsulting.com; www.anytrades.com; www.any-trades.com (alle nicht mehr operativ tätig) – in Ermangelung einer entsprechenden Genehmigung als Wertpapierfirma/Investmentunternehmen im Staat tätig war.

Eine Liste der bisher veröffentlichten nicht genehmigten Firmen ist auf der Website der Zentralbank verfügbar.

Es stellt eine Straftat dar, wenn eine nicht zugelassene Firma/Person in Irland Finanzdienstleistungen erbringt, die nach den einschlägigen Gesetzen, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist, eine Zulassung erfordern würden. Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie, wenn sie mit einer Firma/Person zu tun haben, die nicht zugelassen ist, keinen Anspruch auf Entschädigung durch das Investor Compensation Scheme haben.

Der Name der oben genannten Firma wird gemäß dem Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013 veröffentlicht.

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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger  Informationen

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

  • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

EXPRESS INKASSO® GmbH

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

ESK-Schutzbund@email.de

https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com

Telefon: 06071-9816813

Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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