KBS Capital Markets Ltd/ Handelsplattform imctrades.com/imctrades.io: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. April 2021 gegenüber der Gesellschaft KBS Capital Markets Ltd, Marshallinseln, als Betreiberin der Handelsplattform imctrades.io die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Auf der Plattform werden Handelskonten für Kunden eröffnet. Über die Konten soll ein Handel mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD), Forex, Rohstoffen und Edelmetallen (commodities), Aktien, Indizes, Kryptowährungen und Futures abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die KBS Capital Markets Ltd nicht und handelt daher unerlaubt.
In der Vergangenheit ist die KBS Capital Markets Ltd mit der Webseite imctrades.com in Erscheinung getreten. Inzwischen werden Internetnutzer von dort unmittelbar auf die Seite imctrades.io weitergeleitet.
Aktualisierung (2.9.2021):
Nach Informationen, die der BaFin inzwischen vorliegen, tritt die KBS Capital Markets Ltd. nunmehr unter der Webseite capitalmas-ter.io auf. Die BaFin stellt klar, dass sich die Einstellungsanordnung vom 22. April 2021 auf sämtliche Plattformen erstreckt, unter denen die KBS Capital Markets Ltd an den deutschen Markt herantritt und erlaubnispflichtige Dienstleistungen anbietet.
Darüber hinaus hat die BaFin Kenntnis davon erlangt, dass Kunden der KBS Capital Markets Ltd Formulare der BaFin – angebliche „Auszahlungsanfragen“ – erhalten. Die BaFin betont, dass es sich hierbei um Fälschungen handelt und die BaFin solche Schriftstücke nicht versendet. Daneben gehen den Kunden Schreiben zu, die von der Deutsche Börse Group stammen sollen.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de) 06.05.2021, geändert am 02.09.2021
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
- Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
- Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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