Synergy Capital Asset Management auf der Warnliste der Finanzaufsicht von Neuseeland, Financial Markets Authority (FMA)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com  und https://www.ad-infinitum.online am 01.11.2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht von Neuseeland, Financial Markets Authority (FMA) https://www.fma.govt.nz die Öffentlichkeit bezüglich des nicht lizenzierten Unternehmens

. Synergy Capital Asset Management

www.synergycapitalam.com

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admin@synergycapitalam.com

TELEFON: +852 58197692


GRUND FÜR DIE WARNUNG:

Die FMA befürchtet, dass Synergy Capital Asset Management und seine Website Anzeichen eines Betrugs aufweisen.

Synergy Capital Asset Management ist nicht im Financial Service Providers Register eingetragen und keine eingetragene Gesellschaft in Neuseeland.

Synergy Capital Asset Management behauptet, in Hongkong registriert zu sein, erscheint jedoch nicht als Unternehmen in der Hong Kong Securities and Futures Commission.

Neuseeländer werden von Vertretern von Synergy Capital Asset Management kalt angerufen und bieten Möglichkeiten zur Investition in Pre-IPO*-Aktien an.

Synergy Capital Asset Management legt beim Kauf von Aktien keine ausreichenden Unterlagen vor.

Synergy Capital Asset Management kann anweisen, dass Gelder auf Bankkonten in verschiedenen Ländern überwiesen werden. 

*Investitionen vor dem Börsengang sind in der Regel auf eine ausgewählte Gruppe von Anlegern mit fundierten Kenntnissen der Finanzmärkte beschränkt. Solche Angebote, die sich über Kaltakquise oder Spam-E-Mails an die breite Öffentlichkeit richten, sind oft betrügerisch.

Quelle: https://www.fma.govt.nz

Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger  Informationen

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

  • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Was sollte nunmehr unternommen werden?

Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.

Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.

Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?

Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei  vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

EXPRESS INKASSO® GmbH

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

ESK-Schutzbund@email.de

https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com

Telefon: 06071-9816813

Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

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