Immer mehr betrügerische Online-Handelsplattformen sammeln Geld bei den Anlegern mit einer frei erfundenen Erfolgsstory und oft auch noch mit einer geklonten Identität ein.

„Den Schlaf des Gerechten allerdings soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat viele Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können.“ Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung hilft mit der Fördergemeinschaft für Opfer von Cyber-Betrug und einer Kooperation mit dem  im Fürstentum Liechtenstein ansässigen Anlegerschutzverein HELP e.V. den Betrügern das Handwerk zu legen und die Anleger vor Schaden zu bewahren.

Dass sich dies für die Opfer von Anlagebetrug durchaus lohnt, zeigen jetzt wieder die Ermittlungserfolge der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB). Den entsprechenden Pressebereicht der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg vom 27.10.2021 geben wir hier wieder:

Cybertrading“: Georgien und Israel unterstützen ZCB bei Schlag gegen weltweit agierende Organisation

Nach intensiven Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) wurden bereits am 19.10.2021 umfangreiche strafprozessuale Maßnahmen gegen Mitglieder einer Tätergruppierung vollzogen, denen zur Last gelegt wird, seit 2015 vor allem aus Georgien und Israel heraus Personen in einer Vielzahl von Staaten in Form des sog. „Cybertrading“ um Millionenbeträge betrogen zu haben. Unter Beteiligung von 3 Staatsanwälten der ZCB und 18 bayerischen Polizeibeamten wurden in Georgien insgesamt 7, in Israel 4 Haftbefehle erfolgreich vollzogen. Zudem wurden in den beiden Staaten insgesamt 15 Objekte durchsucht.


Bamberg/Regensburg/Neu-Ulm/München/Bayreuth/Tiflis/Tel Aviv. Am Dienstag konnten in Tiflis (Georgien) und im Großraum Tel Aviv (Israel) gemeinsam mit den lokalen Behörden insgesamt 8 Männer und 3 Frauen im Alter zwischen 27 und 47 Jahren festgenommen werden. Ihnen wird zur Last gelegt, zur Führungsgruppe einer kriminellen Organisation gehört zu haben, die weltweit Personen vortäuschte, bei Online-Plattformen gewinnbringend Gelder anlegen zu können. Tatsächlich sollen die Beschuldigten aber allein das Ziel verfolgt haben, die Gelder der arglosen Anleger für sich zu vereinnahmen. Die Gesamtschäden sind derzeit noch nicht sicher abschätzbar, dürften sich aber mindestens auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag belaufen.


Seinen Ausgangspunkt nahm das Verfahren in Weiden in der Oberpfalz, als ein Anleger im Oktober 2018 Opfer der Anlageplattform GetFinancial geworden war und dies angezeigt hatte. Aufgrund umfangreicher und zeitaufwändiger Ermittlungen im In- und Ausland gelang es der ZCB gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Oberpfalz, die Beschuldigten zu identifizieren und ihre Aufenthaltsorte festzustellen. In Georgien betrieb die Gruppierung mehrere Callcenter, die im Laufe der Ermittlungen lokalisiert werden konnten.
Parallel konnten Verbindungen zu weiteren betrügerischen Plattformen hergestellt werden, gegen die bereits durch weitere Polizeidienststellen in Bayern ermittelt wurde, insbesondere zur Plattform ProCapitalMarkets bei der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Schwaben Süd/West und zur Plattform MyCoinBanking in München. 


Die ZCB, die in Bayern für die Bekämpfung des Kriminalitätsphänomens „Cybertrading“ zentral zuständig ist, führte die bereits anhängigen Verfahren zu den unterschiedlichen Plattformen zusammen und nahm aufgrund der Spurenlage mithilfe von Eurojust, der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Kontakt zu den zuständigen Ermittlungsbehörden in Georgien und Israel auf, um die Ermittlungen im Ausland voranzutreiben und das gemeinsame Vorgehen zu koordinieren. 


Die im In- und Ausland zusammengetragenen Beweismittel rechtfertigten bereits im Vorfeld der nunmehr durchgeführten Maßnahmen den Erlass von Haftbefehlen durch das Amtsgericht Bamberg. Zugleich erwirkte die Generalstaatsanwaltschaft in Tiflis weitere Haftbefehle gegen in Georgien wohnhafte georgische Staatsangehörige.

Am 19.10.2021 konnten sodann im Rahmen eines akribisch vorbereiteten Action Days in Israel und Georgien 4 israelische, 6 georgische und 1 russische Staatsangehörige festgenommen werden. Zudem kam es zur zeitgleichen Durchsuchung von 15 Objekten, in Georgien u.a. eines noch aktiven Callcenters sowie eines IT-Dienstleisters. Hierbei wurde umfangreiches Beweismaterial in Form von Datenträgern und Dokumenten sichergestellt. Ferner wurden mehr als 30 Zeugen und Beschuldigte zu den Taten vernommen.

An den Maßnahmen nahmen 3 Staatsanwälte der ZCB sowie 18 Beamte der Polizeipräsidien Oberpfalz, Schwaben Süd/West, München und Oberfranken teil.
Die ersten Ergebnisse der zahlreichen operativen Maßnahmen bestätigen den dringenden Verdacht, dass die Tätergruppierung in den vergangenen Jahren die Plattformen

TradeSolid,

SolidCFD,

IntegraOption,

FXIntegra,

TechOption,

GetFinancial,

TradeGF,

ProCapitalMarkets,

BitCapitalMarkets,

NordCapitalMarkets,

MyCoinBanking,

GainFinTech,

FXPace,

AccepTrade,

ProfitsTrade,

CoinsBanking,

TradeLegal und

FXLaws

betrieb.

Mindestens zwei weitere Plattformen, die unter einer bereits beantragten Lizenz der zypriotischen Finanzregulierungsbehörde CySEC betrieben werden sollten, waren von der Gruppierung schon fertiggestellt und für den aktiven Betrieb vorbereitet worden. 

Die ZCB wird die israelischen Behörden nun um die Auslieferung der vier Festgenommenen sowie die Behörden in Georgien um die Auslieferung einer der dort festgenommenen Personen ersuchen. Über Maßnahmen gegen weitere Beschuldigte wird – auch auf Grundlage der Ergebnisse der nunmehr durchgeführten Maßnahmen – zu gegebenem Zeitpunkt zu entscheiden sein. 

Der Erfolg des „Action Days“ ist maßgeblich auf die hervorragende Kooperation mit den internationalen Partnern und die Unterstützung durch Eurojust zurückzuführen. Mit dem erfolgreichen gemeinsamen Zugriff unter Führung der ZCB erweist sich das Verfahren bereits jetzt als Beispiel für gelungene und effektive grenzüberschreitende Zusammenarbeit.



Hintergrund 

Die Bekämpfung des Kriminalitätsphänomens „Cybertrading“ steht bereits seit längerem im Fokus der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der ZCB. Zuletzt im Juli 2021 veranlasste die ZCB in einem anderen Verfahrenskomplex, der sich gegen eine weitere Tätergruppierung richtet, Festnahmen und Durchsuchungen durch die bulgarischen Behörden in Sofia. Die jetzigen Maßnahmen stehen damit – ebenso wenig wie mit weiteren Action Days in den Staaten Serbien, Bulgarien, Kosovo und Ukraine seit April 2020 – in keinem Zusammenhang. Sie verdeutlichen, dass sich unterschiedliche Gruppierungen der internationalen organisierten Kriminalität diesem lukrativen illegalen Geschäftsmodell verschrieben haben. 

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Der Tatablauf des betrügerischen Cybertradings gestaltet sich in seiner Grundstruktur regelmäßig gleich. Die Täter spiegeln den potenziellen Kunden vor, digitale Plattformen für den Handel mit unterschiedlichsten Finanzinstrumenten (bis zu deren Untersagung vor allem binäre Optionen, nunmehr insbesondere CFDs, Forex, Kryptowährungen) zur Verfügung zu stellen. Eine Investition bzw. eine Platzierung von Optionen sowie ein Vorhalten von Anlegergeldern zur Rückzahlung bzw. zur Gewinnausschüttung finden in Wahrheit nicht statt. Die eingezahlten Gelder werden zu keinem Zeitpunkt einer Kapitalanlage zugeführt, die für den Kunden sichtbare Handelsplattform ist ebenso wie das angebliche Kundenkonto eine reine Täuschung. In einer Vielzahl von Fällen kommt es nach einzelnen missglückten angeblichen Trades zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Von dem Deliktsphänomen, das der internationalen organisierten Cyber-Kriminalität zuzurechnen ist, sind allein in Deutschland zehntausende Anleger betroffen. In zahlreichen anderen europäischen Ländern finden sich unzählige weitere Geschädigte. Das Dunkelfeld ist beträchtlich, da vielen Anlegern das (vermeintlich) hohe Verlustrisiko der gewählten Investmentart bekannt ist und sie irrtümlich davon ausgehen, dass sich eben dieses Risiko verwirklicht hat.

Die komplexen und aufwändigen Ermittlungen der ZCB und der beteiligten Polizeidienststellen dauern an. Weitere Einzelheiten zum Stand des Verfahrens können, um die fortdauernden europaweiten Ermittlungen nicht zu gefährden, derzeit nicht bekannt gegeben werden.

Quelle: Pressemitteilung 19 vom 27.10.202

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/generalstaatsanwaltschaft/bamberg/presse/2021/19.php

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Die größte Herausforderung ist es, den betrogenen Anlegern das investierte Geld zurück zu holen.

Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus.

Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist  gelogen!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung hilft mit der Fördergemeinschaft für Opfer von Cyber-Betrug und einer Kooperation mit dem  im Fürstentum Liechtenstein ansässigen Anlegerschutzverein HELP e.V. den Betrügern das Handwerk zu legen und die Anleger vor Schaden zu bewahren.

Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.

Damit haben die Anleger zwar nicht ihr verlorenes Geld zurück, aber Sie bringen zumindest einen Stein ins Rollen, der andere Anleger vor Verlusten schützen kann.

Die gute Nachricht ist, dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben. Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterherwerfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Darüber hinaus versuchen die ESK- HELP- Rechtsanwälte  durch rasches Handeln weitere Schäden zu verhindern.

Geschädigte berichten immer wieder, dass Polizeibeamte abwinken, wenn Sie hören, dass der Beschuldigte im Ausland seinen Sitz hat. Trotzdem sollte sich der betroffene Anleger aber nicht davon abhalten lassen, Strafanzeige gegen die Betrüger zu erstatten. Der ESK bietet seinen Mitgliedern dafür ein entsprechendes Formular, welches er ausgefüllt zur Polizei mitnehmen kann. Hieraus ist auch die anwaltliche Vertretung des Geschädigten zu ersehen. Bei Rückfragen oder Informationen über evtl  beschlagnahmte Gelder oder Wertgegenstände, kann der Anwalt somit unmittelbar die notwendigen Schritte für seinen Mandanten einleiten.

Die ersten Schritte sind in der Regel:

Banküberweisungen stoppen
Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK –HELP Rechtsanwälte  setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.

Kreditkartenzahlungen stoppen.


Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.

Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.

Geschädigte berichten uns von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren. Wenn beispielsweise der Trade eines Kunden „gewinnt“, wird der Countdown bis zum Ablauf beliebig verlängert, bis der Trade zu einem Verlust wird.

Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung zurückzuziehen, stornieren die Handelsplattformen in machen Fällen die Abhebungsanforderungen der Kunden, lehnen eine Gutschrift auf ihrem Konto ab oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails.

Diese Plattformen sind in vielen Fällen auf Betrug aufgebaut.

Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll, so wird es stets beteuert. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern.

Der Anleger glaubt mitunter, dass er mit seiner Anlage einfach nur Pech gehabt hat.

Das er Opfer eines Betrugs geworden ist, merkt er in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurde seine investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Der Anleger hat sich also nicht verspekuliert, sondern er ist Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und der Anlegerschutzverein HELP e.V.   unterstützen nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.

Anlegerschutz ist eines der wichtigsten Elemente eines florierenden Finanzmarkts. Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden.

Vor der Geldvernichtung durch nicht regulierte Finanzanbieter quer durch Europa wirken die hilflosen Statements und Betroffenheitserklärungen unserer staatlichen Anlegerschützer, wie pfeifen im dunklen Wald.   Dabei sind die Täter und Anstifter mitten unter uns. Das sind diejenigen, die unsere Gesetzgebung missbrauchen, offiziell gut integriert und meist auch noch gut mit den Schaltstellen der Macht vernetzt sind.

Der Schutz des Finanzmarks liegt in unserer aller Verantwortung und jeder kann dazu beitragen die Bedrohung zu erkennen und sich ihrer auch bewusst zu sein. Jeder Bürger wird dabei gerne seinen ganz persönlichen Beitrag leisten.

Whistleblower dienen dem Gemeinwohl und können uns vor Anlagebetrügern schützen

Wie man mit geringstem Aufwand maximale Wirkung erzielen kann, demonstriert der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit seinem Blog https://whistleblowertreff.wordpress.com

Vor dem Hintergrund dass sich im Kapitalmarkt für private Anleger in Deutschland immer mehr schwarze Schafe unter den Investment-Anbietern tummeln, welche die Anleger teilweise in krimineller Absicht um ihr Geld betrügen, soll der Whistleblowertreff Insidern die Möglichkeit bieten, dass  mit entsprechenden Informationen den Abzockern das Handwerk gelegt werden kann.

Whistleblower können Anleger vor Kapitalvernichtung schützen!

Durch diskrete Informationen von Whistleblowern kann dubiosen Anbietern auf dem Kapitalmarkt viel schneller das Handwerk gelegt werden. Es muss einfach Schluss damit sein, dass jedes Jahr Deutsche Kleinanleger Milliarden von Euro in die Brennöfen der Finanzindustrie werfen.

Besucher, Betroffene und Insider der Seite https://whistleblowertreff.wordpress.com sollen ermutigt werden, sich aktiv am Anlegerschutz zu beteiligen, indem Sie sich als Whistleblower betätigen und dieser Plattform problematische Sachverhalte zukommen lassen.

Der ESK glaubt nicht daran, dass man Anleger durch Anlegerschutzgesetze, Finanzwächter und „Gute Ratschläge“ vor Verlusten oder falschen Anlageentscheidungen schützen kann.

„Es ist nicht der Anleger der vor sich selbst geschützt werden muss. Whistleblower können die Finanzbranche vor ihren unseriösen Mitbewerbern und deren miesen Produkten und kriminellen Vertriebsmethoden sehr wirkungsvoll schützen“, sagt Horst Roosen vom ESK.

Gerade die seriösen Initiatoren von Kapitalanlagen sind doch an einem intakten Anlegerschutz in Deutschland interessiert.

Es ist der Reputation eines Unternehmens sicher nicht dienlich, wenn es mit den Machenschaften einiger Wirtschaftskrimineller ständig konfrontiert ist. Es lohnt sich also, wenn Whistleblower über schwarze Schafe der Finanzbranche dem ESK vertrauliche Informationen zukommen lassen.

Der ESK widmet seinen Einsatz dem Dienst von Anlegern, die Opfer unseriöser oder gar betrügerischer Machenschaften von Initiatoren, Vermittlern oder sonstigen Hintermännern von Kapitalanlagemodellen wurden. Der ESK kann immer wieder Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des ESK werden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als  absoluter Volltreffer erweisen und viel Schaden von Anlegern abwenden.

Die Anbieter von betrügerischen Anlagemodellen können mit ihrem schändlichen Handeln eine ganze Branche  in Misskredit bringen. Die seriösen Investmentanbieter sollten also auch daran interessiert sein, dass die „unseriösen Kollegen“ vom Markt verschwinden.

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger und Abzocker. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.

Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Diejenigen, die gegen den Blog https://whistleblowertreff.wordpress.com lauthals Stimmung machen, sollten eigentlich dem ESK den „Roten Teppich“ dafür ausrollen, dass er ein schiefes Bild wieder gerade rückt. Von Bert Brecht wissen wir: Zuerst kommt das Fressen, dann kommt die Moral. Es ist also nicht weiter verwunderlich, dass der Finanzmarkt und die Moral sich zueinander verhalten wie Feuer und Wasser. Wo der Eine ist, kann das Andere nicht sein. Und umgekehrt, selbstverständlich. Wie Feuer und Sauerstoff. Der Whistleblowertreff wird auch dafür sorgen, dass die Zeiten wo sich  (Schwarz-) Geld und Zynismus fortwährend sozusagen jubelnd in den Armen lagen, bald vorbei sind.

Versprechen des ESK:

Die Staatsanwaltschaften Göttingen und Rostock führen seit fast zwei Jahren gemeinsam mit den Ermittlern der ZKI Braunschweig und der KPI Rostock zwei Ermittlungsverfahren gegen mehrere Beschuldigte. Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, über verschiedene Internetplattformen vermeintliche Geschäfte mit Finanztransaktionen im Bereich sogenannter Differenzkontrakte (CFD = Contract for Difference) angeboten zu haben. Dabei konnte allein in Deutschland – zum jetzigen Zeitpunkt – ein Vermögensschaden von etwa 15 Mio. Euro nachgewiesen werden. Nach ersten Schätzungen dürfte sich der durch die Tätergruppierung verursachte Gesamtschaden jedoch auf mindestens 500 Mio. Euro belaufen.

Quelle:https://staatsanwaltschaftgoettingen.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schlag-gegen-international-agierende-online-anlagebetruger-internationaler-einsatz-zur-bekampfung-von-cyberkriminalitat-im-finanzwesen-204899.html

Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?

Ja. Wer Opfer einer betrügerischen Handelsplattform wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.

Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.

Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von der reichhaltigen Ehrfahrung der ESK-HELP –Rechtsanwälte profitieren.  Oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Was sollte nunmehr unternommen werden?

Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.

Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?

Ja. Wer Opfer eines Betrugs durch Online Handelsplattformen wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.

Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.

Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK-HELP- Vertragsanwälte profitieren.

Fazit

Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.

Erfolgreicher Anlegerschutz kann nicht dadurch erreicht werden dass man die Vielfalt der Anlageprodukte einschränkt, oder dem Verbraucher seine selbständige Anlageentscheidung streitig macht.

Der ESK und der Anlegerschutzverein HELP e.V. mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen. Viele Anleger machen mit Hilfe von „Sammelverfahren“ bereits Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend. Nutzen auch Sie die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung! Auch Sie können Ihre Ansprüche noch geltend machen, wenn Sie bislang nicht tätig geworden sind.

Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Sachverständige, werden die Rechte der Anleger wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Für uns ist es wichtig zu erreichen, dass der Zugang der geschädigten Kapitalanleger zur Rechtsdurchsetzung einfacher und effizienter wird.

Der ESK und der Anlegerschutzverein HELP e.V. beschäftigt sich mit Recherchen, Analysen und Kampagnen zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Kapitalanlage, informiert Anleger, bündelt die Stimme der Anleger, organisiert „Sammelverfahren“, führt aber keine Rechtsberatung durch; dies bleibt den Rechtsanwälten vorbehalten.

Der Anlegerschutzverein HELP e.V. ist zur Bildung von Klagsgemeinschaften bestens geeignet und gerüstet. Das Angebot an die geschädigte Kapitalanleger lautet: Sammeln Sie sich unter dem Dach des ESK und des Anlegerschutzverein HELP e.V., um Prozessrisiko und Kosten drastisch zu mindern.

Durch den Anlegerschutzverein HELP e.V. bekommen geschädigte Verbraucher eine realistische Chance, ihre Schadenersatzansprüche auch gegen mächtige Unternehmen wirksam zu bündeln und geltend zu machen. In vielen Fällen wird schon die Einleitung außergerichtlicher Aktivitäten die Verhandlungsbereitschaft der beklagten Unternehmer deutlich erhöhen. Kommt es zu akzeptablen Vergleichen, wird die Justiz weiter entlastet.

Der Anlegerschutzverein HELP e.V. handelt nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker!“

Durch einen Beitritt zum ESK bzw. dem  Anlegerschutzverein HELP e.V. sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen. Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der Anlegerschutzverein HELP e.V. im Sinne der Anleger.

Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?

Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesen Fällen  mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei  vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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