Irische Zentralbank warnt vor nicht zugelassener Firma – Sky Loan Ireland
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 21.01.2022 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com, https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, warnt die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) die Öffentlichkeit vor nicht zugelassener Firma –
Sky Loan Ireland
Die Central Bank of Ireland (Central Bank“) hat heute, am 21. Januar 2022, den Namen eines nicht zugelassenen Unternehmens, Sky Loan Ireland (Ireland) – www.skyloanireland.com (Website nicht mehr verfügbar), veröffentlicht, um die Öffentlichkeit davor zu warnen, dass es von der Central Bank nicht zur Erbringung von Finanzdienstleistungen zugelassen ist.
Sky Loan Ireland warb auf seiner Website mit der Verfügbarkeit von Krediten, verfügt aber über keine Zulassung der Zentralbank als Kreditunternehmen für Privatkunden oder anderweitig.
Eine Liste der bisher veröffentlichten nicht zugelassenen Unternehmen ist auf der Website der Zentralbank verfügbar.
Es ist eine Straftat, wenn ein nicht zugelassenes Unternehmen/eine nicht zugelassene Person in Irland Finanzdienstleistungen erbringt, die nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist, eine Genehmigung erfordern würden. Die Verbraucher sollten online in den Registern der Zentralbank nachsehen, ob eine Firma/Person, mit der sie zu tun haben, zugelassen ist. Verbraucher sollten sich vor Anzeigen hüten, in denen Kredite von nicht zugelassenen Firmen oder Personen angeboten werden.
Es gibt einige allgemeine Schritte, die Einzelpersonen unternehmen sollten, bevor sie mit Firmen/Personen zu tun haben, die vorgeben, Finanzdienstleistungen anzubieten:
Wenn Sie ein Finanzprodukt wie ein Darlehen, eine Versicherung, eine Anlage oder eine Rente kaufen oder eine Finanzdienstleistung wie eine Anlageberatung in Anspruch nehmen, sollten Sie nur mit einer von der Zentralbank zugelassenen Firma/Person verhandeln – prüfen Sie in unserem Register, ob die Firma/Person eingetragen ist. Greifen Sie immer über unsere Website auf das Register zu, und nicht über Links in E-Mails oder auf der Website eines Unternehmens/einer Person.
Überprüfen Sie immer die URL und die Kontaktdaten einer Firma/Person, falls es sich um eine „Klon-Firma/Person“ handelt, die vorgibt, eine zugelassene Firma/Person zu sein, z. B. Ihre Bank oder eine echte Wertpapierfirma.
Überprüfen Sie die Liste der nicht zugelassenen Firmen. Wenn die Firma/Person nicht auf unserer Liste steht, gehen Sie nicht davon aus, dass sie legitim ist – es kann sein, dass sie der Zentralbank noch nicht gemeldet wurde.Alle Personen, die sich mit Informationen über solche Firmen/Personen an die Zentralbank wenden möchten, können sich an die Telefonnummer (01) 224 4000 wenden. Diese Nummer steht auch der Öffentlichkeit zur Verfügung, um zu überprüfen, ob ein Unternehmen zugelassen ist.
Der Name der oben genannten Firma wird gemäß dem Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013 veröffentlicht.
Quelle: https://www.centralbank.ie)
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
- Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
- Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
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