Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche, die auch auf Teil-Erfolgsbasis geltend gemacht werden können.
Es passiert jeden Tag. Wir waren wieder einmal zu gutmütig und zu leichtgläubig und wurden somit getäuscht und betrogen. Ehrliche Menschen rechnen eigentlich nicht damit, dass sie getäuscht oder gar betrogen werden könnten. Kommt die Täuschung an das Tageslicht, hat der Betrogene in vielen Fällen Skrupel sein Recht einzufordern. In solch einer Situation macht es Sinn, den Anspruch zum Einzug einfach abzutreten und sich jemand anders darum kümmern zu lassen.
Egal ob Geld verliehen wird, was nicht zurückbezahlt wird. Ob jemand einen Anspruch aus seiner Urlaubsreise gegen den Veranstalter hat, ob eine Bestellung bereits bezahlt wurde, aber die Ware nicht geliefert wird. Oder die Versicherung will den Schaden nicht bezahlen. Aber auch dann wenn jemand eine Gewinnmitteilung erhalten hat und der versprochene Gewinn nicht geliefert wird. Oder wenn sich die Kapitalanlage als Renditekiller entpuppt, oder die Tradingplattform das Kontoguthaben nicht auszahlt.
Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht geschädigten Kapitalanlegern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!
Beim Schadenersatz geht es um Unrecht und Schuld. Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt, so kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend gemacht werden.
Wer einen berechtigten finanziellen Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach zum Einzug abtreten. Das hat den Vorteil, dass der Betroffene dann nicht als Kläger auftreten muss. Er kann dadurch aber als wichtiger Zeuge zur bestehenden Forderung aussagen.
Forderungen zunächst mit außergerichtlichen Maßnahmen durch ein Ikassoinstitut geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Er hat kein Kostenrisiko.
Um dem Anspruchsinhaber Zeit und Kosten zu sparen, bietet Express-Inkasso an, im Wege seines bewährten Beitreibungsmodells erst einmal außergerichtlich gegen säumige bzw. unwillige Zahler vorzugehen. Danach schließt sich sofort die gerichtliche Geltendmachung der Forderung an, um so wenig wie möglich Zeit zu verlieren. Gerade wenn Schuldner versuchen, auf Zeit zu spielen, tritt Express solchem Ansinnen energisch entgegen.
Im Erfolgsfall ist eine je nach Fall eine vorher individuell vereinbarte Erfolgsprovision zu entrichten. Sollte überhaupt ein gerichtliches streitiges Verfahren notwendig werden, wird Express-Inkasso ein Angebot über die weitere gerichtliche Verfolgung und die Kosten unterbreiten.
Abschließend sei noch angemerkt, dass der von Express-Inkasso oben geschilderte und eingeschlagene Erfolgsweg auch für Geldforderungen aus anderen Vertragsarten, Kaufvertrag, Darlehensvertrag oder Forderungen auf eine bestimmte Menge anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere möglich ist.
Übrigens: „Auf die neue Generation von Finanzbetrug über Internet-Trading-Plattformen sind die Anleger nicht vorbereitet,“ warnt Roosen-
- Von den Trading-Plattformen, denen die Leute so massenhaft auf den Leim gehen, gibt es hunderte. Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.
Dem ESK wir immer wieder berichtet, dass Online-Trading-Plattform das Kontoguthaben nicht auszahlen wollen.
- Wer ein Guthaben auf seinem Tradingkonto nachweisen kann ist zu 100% berechtigt, das auch ausbezahlt zu bekommen. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Kontoguthabens kann die Forderung geltend gemacht werden.
Dem Schuldner wird die Geldforderung vor Ort präsentiert, womit er in seiner oft maßlosen Selbstüberschätzung überhaupt nicht gerechnet hat.
Verweigert er weiterhin die Zahlung, werden unmittelbar strafrechtliche Schritte eingeleitet.
Durch fundierte Strafanzeigen gelangen häufig viele Beweismittel in die Hände der Ermittlungsbehörden. So wird der Zugriff auf Vermögenswerte, Bankkonten und Komplizen möglich. Die durch Strafanzeigen angestoßenen Ermittlungsverfahren durch die Strafverfolgungsbehörden wirken sich auf die Betrüger verheerend aus. Gerade auch wegen verstärkter Aktivitäten der Behörden gegen die Geldwäsche geraten die Betrüger immer mehr ins Hintertreffen.
Geschädigte berichten dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren.
Durch die ständige Berichterstattung auf den ESK Internetseiten www.ad-infinitum.online , https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com melden sich täglich Dutzende geschädigte Anleger und bitten um Hilfe.
Vorsicht: Es kann vorkommen, dass die Betrüger nochmals geschickte Praktiken anwenden, um die Opfer erneut zu schädigen: Es werden vermeintliche Beraterwechsel vollzogen, um die Anleger einzulullen, weitere Investitionen zu tätigen.
Es werden vermeintliche Steuerzahlungen abgenötigt, die nicht notwendig sind, damit die Anleger ihren scheinbaren Gewinn ausbezahlt bekommen.
Es werden Zahlungen für vermeintliche Ausfallversicherungen gefordert, die es wohlbemerkt nicht gibt, um den Schaden der Anleger vorgeblich abzufedern.
Können die Opfer ihr Kontoguthaben ausbezahlt bekommen?
Ja. Wer ein Guthaben auf seinem Tradingkonto nachweisen kann ist zu 100% berechtigt, das auch ausbezahlt zu bekommen. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Kontoguthabens kann die Forderung geltend gemacht werden. Dazu benötigt der ESK neben dem Guthabenssnachweis nur die Namen der jeweiligen Ansprechpartner den Firmennamen, und die Adresse.
Betroffene Anleger können sich zur Erlangung ihrer Kontoguthaben der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug „Kontoguthaben“ anschließen.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, denen die Auszahlung Ihrer Kontoguthaben von Online-Plattformen verweigert wird, können von dem Erfahrungsschatz des ESK profitieren. Nach erfolgter positiver Einzelfallprüfung übernimmt der ESK die Beitreibung des jeweiligen Kontoguthabens gegen eine Erfolgsprovision von jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann. Vom betroffenen Anleger selbst, ist nur eine kleine Kostenbeteiligungspauschale für den Inkassoservice zu bezahlen. Die Höhe der Kostenbeteiligungspauschale richtet sich nach der Höhe der einzufordernden Summe und dem Firmensitz des fraglichen Unternehmens.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Auszahlungsbemühungen nicht zu zusätzlichen hohen finanziellen Einbußen führen. Das Inkassoverfahren schützt den Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft „Inkassoverfahren“ anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Betroffene, die einen solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können sich per e E-Mail, Post oder auch telefonisch anmelden.