Target Global Investments auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Schweden
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com am 28.02.2021 mitgeteilt wurde, warnt die FI Finansinspektionen in Schweden (https://www.fi.se )vor:
Target Global Investments
Finansinspektionen (FI) hat Informationen erhalten, dass Personen, die sich als Vertreter von Target Global Investments ausgeben, schwedischen Anlegern den Wertpapierhandel anbieten.
Nach den Ermittlungen von FI existiert Target Global Investments nicht. Target Global Investments ist von FI nicht zur Ausübung von Wertpapier- oder anderen Finanzgeschäften in Schweden zugelassen und unterliegt daher nicht der Aufsicht von FI. Auch wurden den Finansinspektionen keine grenzüberschreitenden Aktivitäten von Target Global Investments aus einem anderen EWR-Land gemeldet. Target Global Investments ist auch nicht von der Aufsichtsbehörde des Landes, in dem das Unternehmen nach eigenen Angaben seinen Sitz hat, zur Ausübung von Finanztätigkeiten zugelassen.
FI warnt Anleger und andere Personen davor, mit Unternehmen zu handeln, die nicht zur Ausübung von Finanztätigkeiten zugelassen sind. Alle Unternehmen mit einer Lizenz in Schweden finden Sie unter www.fi.se im Unternehmensregister.
Target Global Investments verfügt über eine Website (www.targetglobalinvestments.com) und verwendet die folgenden Kontaktangaben:
2 London Wall, London EC2M 5UU.
Büro 4 219 Kensington High Street, Kensington, London, England, W8 6BD.
Moskau, „Weiße Gärten“ Lesnaja, 7.
St. Petersburg, BC „Senator“, Bolshaya Morskaya st., 15.
Beursplein 37 Rotterdam Postleitzahl 3011 aa.
Telefon:
+3133 369 01 18
+3116 479 41 50
+4420 863 842 54
+7499 370 55 83
E-Mail:
support@targetglobalinvestments.com
Quelle: https://www.fi.se
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
- Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
- Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
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