EU-Finanzaufsichtsbehörden warnen Verbraucher vor den Risiken von Kryptowerten.
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA – die ESA) warnen die Verbraucher, dass viele Kryptowerte sehr riskant und spekulativ sind. Sie sind für die meisten Endverbraucher als Geldanlage oder als Zahlungs- oder Tauschmittel nicht geeignet. Für Verbraucher besteht die reale Möglichkeit, ihr gesamtes investiertes Geld zu verlieren, wenn sie diese Vermögenswerte kaufen.
Sie sollten gegenüber den Risiken irreführender Werbung, auch über soziale Medien und durch Influencer, wachsam sein. Die Verbraucher sollten besonders vorsichtig sein, wenn ein Produkt schnelle oder hohe Renditen verspricht, insbesondere solche, die zu gut erscheinen, um wahr zu sein. Die Verbraucher sollten sich der fehlenden Rückgriffsmöglichkeiten bzw. des fehlenden Schutzes bewusst sein, da Kryptowerte und damit zusammenhängende Produkte und Dienstleistungen in der Regel nicht durch die geltenden EU-Vorschriften für Finanzdienstleistungen geschützt sind.
DINGE, DIE SIE WISSEN UND ÜBERPRÜFEN SOLLTEN
Sie sollten sich der besonderen Risiken von Kryptowerten und damit verbundenen Produkten und Dienstleistungen bewusst sein und sorgfältig abwägen, ob die Risiken angesichts Ihrer Anlagestrategie und Ihrer finanziellen Situation akzeptabel sind. Dazu gehören folgende Risiken:
• Sie können das gesamte investierte Geld verlieren.
• Es kann in kurzen Zeiträumen zu starken Kursschwankungen kommen.
• Sie können Opfer von Betrug, operativen Fehlern oder Cyberangriffen werden.
• Es ist unwahrscheinlich, dass Sie Anspruch auf Schutz oder Schadensersatz haben, wenn Probleme auftreten. Falls Sie den Kauf von Kryptowerten oder damit zusammenhängenden Produkten und Dienstleistungen in Erwägung ziehen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
• Können Sie sich leisten, das gesamte investierte Geldzu verlieren?
• Sind Sie bereit, hohe Risiken einzugehen, um die beworbenen Renditen zu erzielen?
• Verstehen Sie die Eigenschaften von Kryptowerten oder damit verbundenen Produkten und Dienstleistungen?
• Handelt es sich um renommierte Unternehmen/Vertragsparteien, mit denen Sie zu tun haben?
• Warnen die zuständigen nationalen Behörden vor den Unternehmen/Vertragsparteien, mit denen Sie Geschäfte eingehen?1
• Sind Sie in der Lage, die technischen Geräte, die Sie für den Kauf, die Speicherung oder die Übertragung von Kryptowerten verwenden, einschließlich Ihrer privaten Passwörter, wirksam zu schützen?
Was sind die größten Risiken?
• Extreme Preisschwankungen: Viele Kryptowerte unterliegen plötzlichen und extremen Preisschwankungen und sind spekulativ, da ihr Preis oft ausschließlich von der Nachfrage der Anleger/Verbraucher abhängt (d. h. es gibt möglicherweise keine Vermögenswerte oder andere materielle Werte zur Unterlegung). Sie können einen großen Teil oder sogar das gesamte investierte Geld verlieren. Die extremen Preisschwankungen bedeuten auch, dass viele Kryptowerte als Anlagewerte und als Tausch- oder Zahlungsmittel ungeeignet sind;
• Irreführende Informationen: Einige Kryptowerte und verwandte Produkte werden aggressiv unter Verwendung von Marketingmaterial und anderen Informationen beworben, die unklar, unvollständig, ungenau oder sogar absichtlich irreführend sein können. So kann beispielsweise Werbung über soziale Medien verkürzt sein mit Schwerpunkt auf den potenziellen Gewinnen, nicht aber auf den damit verbundenen hohen Risiken. Sie sollten auch bei „Influencern“ in den sozialen Medien wachsam sein, die in der Regel einen finanziellen Anreiz haben, bestimmte Kryptowerte und damit verbundene Produkte und Dienstleistungen zu vermarkten, und daher in den von ihnen herausgegebenen Mitteilungen Interessenkonflikten unterliegen können;
• Fehlender Schutz: Die meisten Kryptowerte sowie der Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten sind in der EU nicht reguliert.2 Daher können Sie die Rechte und den Schutz, die den Verbrauchern bei regulierten Finanzdienstleistungen zur Verfügung stehen, nicht in Anspruch nehmen, , wie z. B. Beschwerde- oder Rechtsbehelfsmechanismen;
• Produktkomplexität: Einige Produkte, die Kryptowerte beinhalten, sind sehr komplex und verfügen mitunter über Eigenschaften, die das Ausmaß der Verluste im Falle ungünstiger Preisschwankungen erhöhen können. Diese Produkte sind aufgrund ihrer Komplexität für viele Verbraucher nicht geeignet;
• Betrug und arglistige Handlungen: Achtung vor Anlagebetrügern! Es gibt zahlreiche gefälschte Kryptowerte und betrügerische Praktiken, und Sie sollten sich bewußt machen, dass deren einziger Zweck darin besteht, Sie mit unterschiedlichen Techniken, z. B. Phishing, um Ihr Geld zu bringen.
• Marktmanipulation, fehlende Preistransparenz und geringe Liquidität: Die Preisfestlegung von Kryptowerten und die Transaktionen auf Handelsplattformen sind oft nicht transparent. Die Anteile bestimmter Kryptowerte sind stark konzentriert, was sich auf Preise oder Liquidität auswirken kann. Möglicherweise erhalten Sie daher beim Kauf oder Verkauf von Kryptowerten keinen fairen Preis oder keine faire Behandlung oder können Ihre Kryptowerte nicht so schnell wie gewünscht verkaufen, da es keinen potenziellen Käufer gibt. Mehrfach wurden Fälle von Marktmanipulation gemeldet;
• Hackerangriffe, operationelle Risiken und Sicherheitslücken: Die DistributedLedger-Technologie, auf deren Basis Kryptowerte funktionieren, hat besondere Risiken. Mehrere Emittenten von Kryptowerten und Anbieter von KryptoDienstleistungen, darunter Kryptobörsen und Anbieter elektronischer Geldbörsen (wallets), waren von Cyber-Angriffen und schwerwiegenden operationellen Probleme betroffen.
Viele Verbraucher haben ihre Kryptowerte verloren oder Verluste erlitten aufgrund solcher Hackerangriffe und Störungen oder weil sie die privaten Passwörter für den Zugang zu ihren Vermögenswertenverloren haben. Hintergrundinformationen Diese Warnung stützt sich auf Artikel 9 Absatz 3 der Gründungsverordnungen der ESA.3 Sie folgt auf frühere Warnungen vor den Risiken des Kaufs oder Besitzes von Kryptowerten.4,5,6 Kryptowerte können definiert werden als digitale Darstellungen von Werten oder Rechten, die unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder ähnlicher Technologien elektronisch übertragen und gespeichert werden können. Die ESA stellen bei Verbrauchern eine steigende Beschäftigung mit Kryptowerten und ein wachsendes Interesse daran fest, einschließlich sogenannter virtueller Währungen, sowie das Aufkommen neuer Arten von Kryptowerten und damit verbundener Produkte undDienstleistungen. Als Beispiele können sogenannte Non-Fungible Tokens (NFT), Derivate mit Kryptowerten als Basiswert, fondsgebundene Lebensversicherungen mit Kryptowerten als Basiswert und dezentrale Finanzierungsanwendungen (DeFi-Anwendungen), die hohe und/oder schnelle Renditen erzielen sollen genannt werden. Die ESA befürchten, dass immer mehr Verbraucher diese Vermögenswerte in der Erwartung kaufen, eine gute Rendite zu erzielen, ohne die damit verbundenen hohen Risiken zu erkennen. Im September 2020 legte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag für eine Verordnung über Märkte für Kryptowerte vor. 7 Der Vorschlag bietet einen umfassenden Rahmen für die Regulierung und Beaufsichtigung von Emittenten von Kryptowerten und Anbietern von Krypto-Dienstleistungen, um die Verbraucher sowie die Integrität und Stabilität des Finanzsystems zu schützen. Die Verbraucher werden jedoch daran erinnert, dass der Vorschlag weiterhin vom Ergebnis des Mitentscheidungsverfahrens abhängt. 8 Solange der Vorschlag nicht angenommen und in Kraft ist, werden die Verbraucher nicht von den in diesem Vorschlag vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen profitieren. Zum Zeitpunkt dieser Warnung gibt es mehr als 17 000 verschiedene Kryptowerte, von denen einige als „virtuelle Währungen“ oder digitale „Coins“ oder „Tokens“ bezeichnet werden.9 Zu den bislang bekanntesten Kryptowerten zählen Bitcoin und Ether, die zusammen rund 60 % der gesamten Marktkapitalisierung von Kryptowerten ausmachen. Der Energieverbrauch einiger Kryptowerte ist hoch, z. B. wegen des Schürf- und Validierungsverfahrens. Die Verbraucher sollten sich der Umweltauswirkungen bewusst sein.
Quelle: https://www.esma.europa.eu/
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
- Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
- Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sie sind Vorreiter im Bereich Blockchain, Kryptowerte und Kryptowährungen, Initial Coin Offerings (ICO) und Security Token Offerings (STO), Decentralized Finance (DeFi) und FinTech sowie Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Der ESK kooperiert mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Anwälte vertreten unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei stehen sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden.
Bei Anlagebetrug empfehlen wir dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Wir unterstützen Sie dabei mit einer „Checkliste zu Strafanzeigen bei der Polizei“.
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger mit hohen Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Anlass von Ermittlungen der Polizei sind oft zahlreiche Strafanzeigen von betrogenen Anlegern aus ganz Deutschland.
Neben Festnahmen gelingt es den Ermittlern in vielen Fällen umfangreiches Beweismaterial, insbesondere elektronische Daten, zu sichern, Konten und Wertsachen zu beschlagnahmen.
Auf Grund der in solchen Fällen notwendigen akribischen Ermittlungsarbeit der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Polizeidienststellen sowie der meist gut funktionierenden länderübergreifenden Strafverfolgung kann mit den Festnahmen- und Durchsuchungsaktionen immer ein empfindlicher Schlag gegen die internationale organisierte Kriminalität auf dem Feld des Cybertradings verzeichnet werden
- Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.
„Geschädigte hätten grundsätzlich einen Rückgewinnungsanspruch der beschlagnahmten Gelder“, sagt der ESK- Anwalt.
Mitunter kann es für Geschädigte in weiterer Folge schwierig werden, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere wenn sich die Angelegenheit im Ausland abspielt. Im Vorteil ist dann der Geschädigte, der mit einer international aufgestellten Kanzlei welche dafür sorgt, dass die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig an die Geschädigten zurückzugeben werden. Ziel der Anwälte ist in solchen Fällen, dass die Opfer der Straftat entschädigt oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
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Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 18.03.2022
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