Wirecard-Skandal: Offenbar war die Bundesregierung über das Versteck von Marsalek informiert.

Kriminelle machen immer mehr Beute in Deutschland

„Deutschland ist ein sicheres Land, in dem wir gut und gerne leben“, sagte die EX-Bundeskanzlerin. Das  man hier gut, sicher und ohne nennenswerte Störung Beute machen kann, das haben viele Kriminelle auch verstanden.

Wie sicher Deutschland wirklich ist, haben die Diebe in Dresden mit ihrem Einbruch in das Grüne Gewölbe demonstriert.

Sie haben in der Schatzkammer, die gesichert sein soll „ wie Fort Knox“, Diamantenschmuck aus der Sammlung  von Kurfürst August dem Starken geklaut und sich damit ungehindert aus dem Staub gemacht.  Die Sachsen haben sich ihren Staatsschatz von unschätzbarem kulturellen Wert ohne Gegenwehr einfach klauen lassen.

In Deutschland werden aber nicht nur Schätze geklaut sondern auch Geld.

Der größte Steuerskandal in der Geschichte der Bundesrepublik ist unter dem Begriff Cum-Ex-Geschäfte bekannt. Bei diesen Geschäften lassen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mithilfe von Banken mehrfach zurückerstatten. Dadurch wurde der Staat  um viele Milliarden Euro Steuergeld betrogen.

Dieser Diebstahl von Steuergeld geht nicht auf das Konto von Berufseinbrechern, sondern von „honorigen“ Steuerkanzleien und Banken. Die Steueranwälte, man will es nicht glauben, sollen es für rechtens gehalten haben, dass man einmal gezahlte Steuern sich mehrmals vom Finanzamt zurückholen kann. Selbst, wenn es eine „Steuerlücke“ gegeben haben sollte, nutzen auch keine juristischen oder steuerrechtlichen Klimmzüge, daraus ein legales Geschäftsmodell konstruieren zu wollen. Der Tatvorwurf der Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung in vielen Fällen wird Bestand haben.

Diese Steuerdiebe haben ihr Unwesen nicht nur in Deutschland sondern in ganz Europa getrieben. Dabei soll Deutschland die Partnerländer viel zu spät gewarnt haben, so dass ein Schaden von mindestens 50 Milliarden Euro entstanden sein soll.

Deutschland stellt in Europa mit Abstand den größten Markt für Kapitalanleger dar. Wenn es um viel Geld geht ist oftmals auch die Politik mit im Spiel.

So musste zum Beispiel der ehemalige  Bundesfinanzminister und jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz vor dem Untersuchungsausschuss zur Cum-ex-Affäre des Hamburger Senats aussagen. Das Ministerium von Scholz soll sich auch jahrelang für den Finanzdienstleister Wirecard  eingesetzt haben. Vor dem tiefen Fall wurde der deutsche Milliardenkonzern vor allem von der Bundesregierung hochgepriesen. Frau Dr. Merkel warb sogar in China für Wirecard. Es gibt also ausreichend Gründe, einmal gründlich  zu untersuchen, welche Kontakte von der Finanzbranche zu der Politik  unterhalten wurden und noch werden.  „Von den Politikern selbst, sind da außer den üblichen Gedächtnislücken keine erhellenden Erkenntnisse zu erwarten“ vermutet Horst Roosen vom ESK Express-Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. 

Solche Zustände wecken bei Finanzbetrügern natürlich Begehrlichkeiten.

Gigantische Anlegerverluste durch betrügerische Handelsplattformen, auf denen binäre Optionen gekauft und gehandelt werden. Die Zahl der internetbasierten Handelsplattformen, auf denen binäre Optionen gekauft und gehandelt werden können, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Zunahme der Anzahl dieser Plattformen hat aber auch zu einer massiven Zunahme der Kundenbeschwerden über betrügerische Machenschaften bei Handelsplattformen für binäre Optionen geführt. Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer öfter um globale Investitionsangebote handelt.  Nicht wenige Anleger lassen sich von verlockenden Versprechungen und hohen Renditen mitreißen und überweisen große Summen auf ausländische Konten.

Diese Plattformen sind in vielen Fällen auf Betrug aufgebaut.

Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll, so wird es stets beteuert. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen.

Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern

Da viele Anleger nicht über den Betrug mit binären Optionen informiert sind, glauben viele Betroffene bei Verlust ihres eingesetzten Kapitals, dass sie selbst Schuld seien und einfach Pech gehabt hätten. Das er Opfer eines Betrugs geworden ist, merkt er in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurde seine investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Der Anleger hat sich also nicht verspekuliert, sondern er ist Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden.

Es hat auch schon Banken gegeben die gegen Ihre eigenen Kunden gewettet haben.

Da stehen dann die Chancen beim Roulette zu gewinnen mitunter besser als mit der vom  Finanzberater offerierten unverlierbaren Kapitalanlage. Die mathematische Gewinnchance Ihrer Geldanlage ist  im Gegensatz zu anderen „Glücksspielen“  unbekannt. Beim Samstagslotto beträgt die Gewinnchance 1,35%. Beim Roulettespiel sind es sogar satte 48,65%. Bei der Gewinnausschüttung liegt das Roulette mit 97,3% weit vor den bescheidenen 50% vom Lotto. Und im Gegensatz zu Ihrem Schiffsfonds können die Ausschüttungen nicht zurückverlangt werden. Aber Vorsicht! Auch hier ist es so, dass immer die Bank der Gewinner ist!

Es darf nicht hingenommen werden, dass sich in Deutschland ein System etabliert, welches sich die Taschen vollstopft und dabei das Leben seiner Opfer ruiniert.

Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren. Es ist nämlich nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen!

Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim Namen nennen und reihenweise verklagen.

Sicher wird mitunter das Geld verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist diesen Menschen ihr mieses Handwerk zu legen. Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine mitunter anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.

Der geschädigte Anleger als das Opfer, wird mitunter in der Öffentlichkeit noch als der naive gierige Depp, der selbst an seinem Unglück schuld ist, verunglimpft.

Mit dieser Sicht der Dinge, muss Schluss sein! Die Geldvernichter müssen bei ihrem richtigen Namen genannt werden, Betrüger, Abzocker – sie sind Kriminelle. Sie stehlen das Geld der Anleger, sie berauben hart arbeitende Menschen um ihr Erspartes. Sie zerstören Existenzen und Leben!

Die Geldvernichter, vor allem wenn sie durch die Gelder ihrer abgezockten Kunden reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den „erfolgreichen Manager“ oder auch die am Markt erfolgreich tätigen großen und kleinen Geldinstitute. Diese Einstellung von Teilen unserer auf Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet!

Durch schlechte Anlageberatung und Anlagebetrug verlieren jedes Jahr Tausende Anleger ihre Altersvorsorge und werden dadurch oft zum Sozialfall. Meist trifft es die Menschen mit geringem Einkommen. Diese Geldabschöpfung trägt mit dazu bei, dass die Reichen tatsächlich immer reicher werden und der Rest der Gesellschaft sich nicht mehr politisch vertreten fühlt. Was soll der Bürger von einem Staat halten, wo sich ein ehemaliger Minister in einer Fernsehsendung  bekundet, dass er die Riester Rente für ein Betrugsmodell halte. Der Riester Rente wurde von der Politik das Etikett „Zusatzrente für die kleinen Leute“ verliehen. In Wirklichkeit profitieren davon Menschen mit hohem Einkommen und die Finanzbranche.

Eine neue Qualität des Anlegerschutzes bringt die Zusammenarbeit mit vielen Beteiligten, die das Problem Kapitalanlageberichterstattung auf ihrer Agenda haben.

Auch betroffene Anleger sind eingeladen Ihre Erfahrungen zu schildern. Durch diese Informationskette wird das frühzeitige Erkennen nicht gewünschter Anlagekonzepte sichergestellt.

Der ESK nennt fünf zentrale Themenfelder:

die Aufklärung, die Betrugsprävention, die Aufdeckung, die Wiedergutmachung und sofern bekannt anlegerfreundliche  empfehlenswerte Anlageangebote. Dies wird durch eine robuste Berichterstattung gewährleistet.

Der zunehmend globale Charakter der Finanzmärkte ist für ESK eine Herausforderung die  durch internationale Kooperationen gemeistert wird.

Gerade wenn viele Anleger, Rechtsanwälte und alle am Finanzmarkt agierende Unternehmen und Personen sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Der ESK ist hierfür Anlaufstelle und Forum. Die Berichterstattung des ESK aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Es hilft den Geschädigten weitergehende Informationen zu den jeweils betreffenden Fällen  zu  erhalten und sich auf Grundlage der veröffentlichten Beiträge entsprechend zu verhalten.

Damit Anlageberatung für die Verbraucherinnen und Verbraucher  nicht immer öfter zu einem Glücksspiel wie Roulette“ wird, sollten auch die seriösen Finanzdiensleister ein Interesse daran haben, dass dubiose Angebote und unseriöse Anbieter vom Markt verschwinden sagt Horst Roosen, vom ESK.

Anlageberatung muss sich am Bedarf der Kundinnen und Kunden orientieren. Deshalb muss sie unabhängig sein und nicht auf Provisionen für den Verkauf irgendwelcher Produkte aufbauen. Deshalb sind Anlegerschutzorganisationen wie der ESK extrem wichtig da sie den Finanzmarkt aufmerksam wie ein Wachhund beobachten und bei Gefahr sofort Alarm schlagen. Wer diese Vereine unterstützt, hilft aktiv mit den Markt von Schrottanlagen  und Betrügern zu bereinigen.

Sogenannte Anlegerschutz-Experten und Anlegerschutzanwälte tragen gerne   auf den bekannten Internetplattformen mit sorgenvoller Mine über aktuelle Anlagebetrügereien  vor. Wer diese Berichte liest, glaubt in einen Wettbewerb einer Konjunktiv Meisterschaft geraten zu sein. Für den ESK haben solch Berichte keinen hohen Stellenwert

Die Begriffe  Finanz TÜV und Finanzwächter zeichnen sich als besonders hohle Worthülsen aus, die Verbraucher in einer trügerischen Sicherheit wähnen sollen“, sagt Horst Roosen, So assoziiert der unbedarfte Bürger mit dem TÜV regelmäßig Sicherheit, mit einem „Wächter“ seinen persönlichen Schutz.  Doch das Gegenteil wird wohl eher der Fall sein, suggeriert es doch, dass dem Risiko sein Geld in den Sand setzen zu können nun ein Riegel vorgeschoben sei.  Doch dies wird wohl angesichts des immer mehr sich staatlichen Handelns entziehenden Finanzmarkts  eine Illusion bleiben und von einem Rückgang der Geldvernichtung bei Kleinanlegern ist Deutschland noch weit entfernt.

Wo aktiver Anlegerschutz wie bei dem ESK betrieben wird, sind natürlich die Abmahnanwälte nicht weit.

Abmahnungen sind nicht nur eine nervige sondern auch eine kostenintensive Sache, aber in den üblichen Dosen inzwischen Alltag. Doch wenn Abmahnungen hauptsächlich mit dem Zweck Einnahmen zu generieren. gezielt an Anlegerschützer verschickt werden, ist dies nicht nur für die betroffenen Anlegerschützer übel, sondern auch für die Anleger.

Ein befreundeter Verein des ESK war mit einem Unterlassungsbegehren konfrontiert in dem ein Anwalt eine bereits mit der Staatsanwaltschaft  konfrontiertes Unternehmen vertritt. Man muss sich wirklich fragen, ob ein Organ der öffentlichen Rechtspflege – also der Abmahnanwalt – nicht verpflichtet werden kann, zu prüfen ob er mit seiner Tätigkeit ein unredliches Geschäftsmodell unterstützt. Vom kleinen Anlageberater erwartet man, dass er sein Angebot kritisch prüft und hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.

Damit ist das Geschäft für die Abmahnkanzlei aber noch nicht gelaufen.

Da es praktisch unmöglich ist, im Internet Texte vollständig zu löschen, tut sich für den Abmahner eine weitere lukrative Einnahmequelle auf. Es gibt Kanzleien die Hunderte manche sogar Tausende von Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese „seriösen Wirtschaftskanzleien“ der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen wird täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist dies der Fall wird eine Vertragsstrafe meist 5000.- Euro für jeden einzelnen Verstoß in Rechnung gestellt und auch beigetrieben.

Dieses Abmahnunwesen mit seinen abstrusen Kosten ist eine aus dem Ruder gelaufene Paralelljustiz die den Anlegerschutz aushebelt.

Es gibt in Deutschland Anlageunternehmen die schon jahrelang im Fokus der Kritik des Anlegerschutzes stehen. Aber dort ist der Abmahnkrieg so perfektioniert worden, dass selbst große Wirtschaftszeitungen eingeknickt sind. So werden mittlerweile viele große Anlagepleiten in Deutschland durch diese Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich einmal fragen, mit welchem Geld diese Schlachten finanziert wurden.

Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Aber welcher Berufsstand ist in unserer Regierung überdurchschnittlich stark vertreten? Natürlich die Juristen!!

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte einmal darüber nachdenken ob es der Reputation seines Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn er auf die Abmahnkeule verzichtet und sich stattdessen der Möglichkeit der Gegendarstellung bedient.

Die Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des Wahrheitsgehalts veröffentlicht werden, wenn der Gegendarsteller durch einen öffentlich verbreiteten Text in seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die Gegendarstellung kann der in seinen Rechten Verletzte die volle Güte seines Angebotes hineinpacken. Die Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen zum vermeintlichen Grundsatz, dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit Abmahnung und Gericht vorgehen kann.

Diese wünschenswerte Vorgehensweise ist aktiver Verbraucherschutz, denn hier wird nicht durch finanzielle Nötigung eine Nachricht unterdrückt, sondern dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf einen Sachverhalt aufgezeigt und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.

Bei dem ESK. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.

Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.

Zum Wirecard-Skandal wurden von Rechtsanwälten im Internet viele Berichte darüber veröffentlicht, wie der betrogene Anleger sich zur Wehr setzen kann. Ratschläge wie, die Wirtschaftsprüfer zu verklagen sind wohlfeil und selten zielführend für die Anleger, sie dienen wohl er der Mandanten-Akquise. Warum wurde von dieser Seite aus, nicht einmal die eigen Kompetenz dazu genutzt, die Überführung des Herrn Marsalek von Moskau nach Deutschland einzufordern?

Zum Them Wirecard schreibt Holger Douglas:

Wer mit wem unter einer Decke? Wirecard-Skandal: Offenbar war Merkel über Versteck von Marsalek informiert

Vor dem tiefen Fall wurde der deutsche Milliardenkonzern vor allem von der Bundesregierung hochgepriesen, Merkel warb sogar in China für Wirecard. Doch allzu offene Worte von Marsalek wären im Wahlkampf zum Bundestag im vergangenen Jahr schlecht angekommen. Also wurde er nicht befragt.

Seit Anfang des vergangenen Jahres wussten deutsche Behörden, wo sich der größte Betrüger der deutschen Wirtschaftsgeschichte aufhielt. Ihnen wurde sogar eine Befragung angeboten – doch sie reagierten nicht einmal darauf. Jetzt stellt sich heraus, dass Merkel von dem Aufenthaltsort wusste. Doch sie tat nichts.

Er soll der größte Betrüger der deutschen Wirtschaftsgeschichte sein. Etwa 3,1 Milliarden € beträgt der Schaden, den er angerichtet hat. Er steht bei Bundeskriminalamt und Europol auf der Liste der »Most Wanted«- Personen. Er – das ist Jan Marsalek, ehemals Vorstand von Wirecard, jenem Abrechnungsunternehmen für Kreditkarten.

Der Bundesnachrichtendienst BND wusste nach Recherchen der Bild-Zeitung von einem Versteck Marsaleks in Moskau. Dort soll er in einer besonders gesicherten Umgebung etwa 25 km vom Kreml gewohnt haben. Die genaue Adresse sei Bild bekannt, schreibt das Blatt. Möglicherweise soll Marsalek dort noch bis heute leben und unter dem Schutz von Putins Geheimdienst FSB stehen. Das Pikante: Der BND war der früheren Bundeskanzlerin Merkel unterstellt.

Begonnen hatte Marsaleks Flucht am 19. Juni 2020 um 20.03 Uhr mit einer Cessna, gestartet vom Flugplatz Vöslau bei Wien. Ankunft um 22.07 Uhr in Minsk (Belarus). Dort stand nach Aussage des Co-Piloten ein Bus bereit, der Marsalek abholte. Hier verlor sich die Spur.

Wie Bild weiter berichtet, bot der FSB dem Bundesnachrichtendienst ein Treffen und eine Befragung Marsaleks an. Diese Information sei bestätigt. Die Moskauer Dependance des Bundesnachrichtendienstes fragte bei der Zentrale in Berlin an, ob das Treffen stattfinden solle. Doch aus der neuen Zentrale in Berlin kam keine Antwort. Wie Bild weiter ausführt, wurde die zuständige Abteilung 7 »Koordinierung der Nachrichtendienste« informiert.

Auch wurden die bayerischen Behörden, die gegen Wirecard ermittelten, nicht über die Möglichkeit einer Vernehmung Marsaleks informiert.

Vor dem Untersuchungsausschuss sagten sowohl Alt-Kanzlerin Merkel als auch Scholz aus, oder besser: nichts aus. Die Erinnerungslücken von Scholz sind inzwischen legendär. Er als damaliger Bundesfinanzminister wusste – so die Ansicht vieler – mit ziemlicher Sicherheit von diesen Informationen. Immerhin ist die Finanzaufsicht Bafin dem Finanzministerium unterstellt.

Vor dem tiefen Fall wurde der deutsche Milliardenkonzern vor allem von der Bundesregierung hochgepriesen, Merkel warb sogar in China für Wirecard. Doch allzu offene Worte von Marsalek wären im Wahlkampf zum Bundestag im vergangenen Jahr schlecht angekommen. Und die Frage stellt sich: Wer muss noch Angst vor einer Aussage Marsaleks haben? Wovor muss sich Kanzler Scholz fürchten?

Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger  Informationen

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

  • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sie sind Vorreiter im Bereich Blockchain, Kryptowerte und Kryptowährungen, Initial Coin Offerings (ICO) und Security Token Offerings (STO), Decentralized Finance (DeFi) und FinTech sowie Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Der ESK kooperiert mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Anwälte  vertreten unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei stehen sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden.

Bei Anlagebetrug empfehlen wir  dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Wir unterstützen Sie dabei mit einer „Checkliste zu Strafanzeigen bei der Polizei“.

Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger mit hohen Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

Anlass von Ermittlungen der Polizei sind oft zahlreiche Strafanzeigen von betrogenen Anlegern aus ganz Deutschland.

Neben Festnahmen gelingt es den Ermittlern in vielen Fällen umfangreiches Beweismaterial, insbesondere elektronische Daten, zu sichern, Konten und Wertsachen zu beschlagnahmen.

Auf Grund der in solchen Fällen notwendigen akribischen Ermittlungsarbeit der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Polizeidienststellen sowie der meist gut  funktionierenden länderübergreifenden Strafverfolgung kann mit den Festnahmen- und Durchsuchungsaktionen immer ein empfindlicher Schlag gegen die internationale organisierte Kriminalität auf dem Feld des Cybertradings verzeichnet werden

  • Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.

„Geschädigte hätten grundsätzlich einen Rückgewinnungsanspruch der beschlagnahmten Gelder“, sagt der ESK- Anwalt.

Mitunter kann es für Geschädigte in weiterer Folge schwierig werden, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere wenn sich die Angelegenheit im Ausland abspielt. Im Vorteil ist dann der Geschädigte, der mit einer international aufgestellten Kanzlei welche dafür sorgt, dass die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig an die Geschädigten zurückzugeben werden. Ziel der Anwälte ist in solchen Fällen, dass die Opfer der Straftat entschädigt oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

EXPRESS INKASSO® GmbH

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

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www.express-inkasso.de 

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Telefon: 06071-9816813

Telefax: 06071-9816829

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Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.

Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 13.04.2022

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